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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Nur Einiges habe ich in Bezug auf Dasjenige zu bemerken, was in den Motiven zu dem Gesetzentwürfe und in dem Be richte der Deputation enthalten ist. Was zunächst jene Mo tiven anlangt,zso beziehen sich dieselben S: 255 darauf: „daß es die Pflicht des Gesetzgebers sei, indem er Gesetze giebt, die höchsten Postulate der Gerechtigkeit nie zu verletzen und, wenn er dies nothgedrungen einmal thun muß, es spater, so gut als möglich, wieder auszuglekchen." Ferner heißt es dort S. 256: „Die Entschädigung beruht nicht blos auf Rücksichten gegen die Verletzten, sondern auf dem Principe der Gerechtigkeit, sie liegt nicht blos im Interesse derVerletzten, sondern in dem iAuch durch dieses sind Einzelne in ihren Rechten gekränkt worden. Es wurde dasselbe aber im Interesse des Staates für nothwendkg befunden und die Einzelnen mußten daher den daraus für sie entspringenden Schaden über sich ergehen lassen. Ich könnte vielleicht noch aufden historischen Ursprung des Jagdrechtes zurückgehen und da wohl Momente finden, die dafür sprachen, daß in vorliegender Beziehung auch mate riell eine Ungerechtigkeit nicht begangen worden ist. Ich will aber die geehrte Kammer damit nicht aufhaktett, denn es ist auch in dieser Beziehung schon mehrfach darauf hingedeutet worden und es wird genügen, dieß hier ganz kurz erwähnt zn des Staates selbst, dem vor Allem daran, liegen muß, das Princip her Gerechtigkeit, als die wahre Grundlage fernes Be stehens, aufrecht zu erhalten." Nun, meineHerren, auch ich bin derAnsicht, daß Gerechtigkeit die wahre Grundlage des Staa tes sei und verkenne gewiß am allerwenigsten das Gewichther Worte, welche in dem Deputationsgutachten enthalten sind. Ich glaube aber auch, daß in dem vorliegenden Falle die Ge rechtigkeit nicht verletzt worden ist, wie ich überhaupt nicht zu geben kann, daß in einem konstitutionellen Staate durchritten Beschluß der höchsten gesetzgebenden Gewalten, derRegierung und der Stände, irgend Jemandem ein Unrecht oder eine Un gerechtigkeit geschehen könne. Ich gebe zu, daß dies vielleicht nur vom formellen Standpunkte aus als richtig anerkannt werden kann; was aber den vorliegenden Fall anlangt, so bin ich überzeugt, daß auch im Materiellen eine Ungerechtig keit nicht begangen worden ist. Es war damals im Interesse Aller, im Interesse der Gesammtheit nothwendig, damals, in einer Zeit, wo, wie die Motiven sagen, die größte Gefahr vor handen war, dem Einzelnen von seinem Rechte etwas zu neh men, um damit die Gesammtheit und somit auch wieder den Einzelnen von dringender Gefahr zu retten. Ich glaube im Gegentheile, daß es eine Ungerechtigkeit gewesen sein würde, dies damals nicht zu thun und die Gesammtheit Einzelnen zu opfern. Die ganze Staatseinrichtung beruht auf dem Grundsätze, daß der Einzelne sich hem Willen derGesammt- Heit fügen und unterordnen muß. Die außerordentlichen Zeiten, welche wir damals zu durchleben hatten,erforderten auch außerordentliche Mittel und Opfer. Gleiche Opfer mußte da mals Jeder bringen, er mochte in einer Stellung sein, in wel cher er wollte. MeineHerren, ichglaube, wenn wir uns zu den Grundsätzen bekennen wollten, welcheim Deputationsberichte und den Motiven geltend gemacht sind, so würde das zu Con sequenzen führen, die sich nicht übersehen ließen. Es ist das auch im Berichte der dritten Deputation deutlich gesagt und ich will es erst nicht wiederholen. Nur den Grundsatz, wiederhole ich, daß Dasjenige, was der Staat im Wege der Gesetzgebung beschlossen hat, nach meinem Erachten, keineswegs dazu benutzt werden kann, um daraus spä ter Ansprüche gegen denselben geltend zu machen. Wollten wir uns in dieser Weise erklären, so würden wir auf eine Menge früherer gesetzlicher Anordnungen dasselbe anwenden Müssen. Ich mache nur auf das Ablösungsgesetz aufmerksam. haben. Wenn ich mich nunmehr zum Deputationsgutachten wende, so sagt dasselbe: „daß der Unterschied beider Meinun gen, das heißt derjenigen, welche die Entschädigung aus Staatsmitteln gewährt wissen wollen und derjenigen, die das nicht gemeint sind, nicht sowohl in den Folgen, als vielmehr in den Worten und dem Aussprechen des Grundsatzes sich gel tend machen wird, auf welchen die Majorität der Deputation allerdings großes Gewicht legt." Nun, meine Herren, auf den Grundsatz lege ich allerdings großes Gewicht, nämlich auf den, daß der Staat in Fällen, wie der vorliegende, nicht ge- nöthigt werden kann, eine Entschädigung zu gewähren, denn es würde das, wie ich schon früher erwähnte, zu sehr bedenk- lichen.Consequenzen führen. Daß im Materiellen beide Vor schläge auf eins Hinauskämen, kann ich allerdings auch nicht zugeben, denn wenn wir die Vorschläge des Gesetzentwurfes und der Majorität der Deputation annehmen, so wird der Staat damit eine Garantie dafür übernehmen müssen, daß die Jagdkarten auch wirklich fortwährend den Ertrag ge währen, den sie bis jetzt lieferten und daß die erforderlichen Mittel auch in ausreichender Maaße vorhanden seien, um die Entschädigung, wie es im Gesetz verlangt wird, zu decken. Es läßt sich aber vor der Hand nicht absehen, welche Opfer der Staat zu bringen etwa veranlaßt werden könnte. Die Deputation sagt ferner, daß blos dann, wenn man den im Gesetzentwürfe enthaltenen Vorschlägen folgte, man dahin kommen könnte, daß wirklich eine Abwickelung der betreffenden Angelegenheit eintrete. Ich habe mir erlaubt, in dieser Bezie hung einen Vorschlag zu entwerfen, der ebenfalls dahin führen wird, der aber zugleich den Zweck hat, zu verhindern, daß die Staatscafse in irgend einer Weise in Anspruch genommen werde. Ich würde, wenn ich nicht auf diesen Vorschlag ge kommen wäre, mich doch noch vielleicht entschlossen haben, in gewisser Beziehung für das Gesetz zu stimmen, jedoch unter gewissen.Garantien, auf die ich jetzt nicht rnehr eknzugehen brauche. Denn auch ich wünsche dringend, daß diese Ange legenheit endlich beseitigt werde, und glaube eben, daß dies auf dem Wege, den vorzuschlagen ich mir erlauben will, auch geschehen werde. Ich werde jedoch diesen Vorschlag erst dann einbringen, wenn §. 1 in der Weise abgelehnt würde, daß das Wort Staatscafse daraus wegsiele. Vor der Hand bemerke ich nur soviel, daß mein Vorschlag im Allgemeinen dahin geht- daß die Erträgnisse aus den Jagdkarten, die Strafgelder und.
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