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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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schädigen soll. Ich bin fest überzeugt, gehen wir auf das Gesetz, wie es jetzt vorliegt, ein, so werden sie ganz gewiß nicht Hamit zufrieden sein, sondern viel weiter greifen. Dies be weist schon eine Schrift, die Entscheidung der Jagdfrage be treffend, welche mir zugeschickt worden ist, daß man sich damit nicht zufrieden stellen wird; ich werde daher, wenn das Gesetz nicht dahin amendirt wird, daß es den früheren Beschlüssen der zweiten Kammer vollständig entspricht, dagegen stimmen, jedoch aus einem ganz andern-Grunde, als die Herren, welche diese Schrift herausgegeben haben. Ich bedauere sehr, daß die Staatsregierung zu der Ansicht gekommen ist, daß sie sagt, daß durch die Grundrechte so großes Unrecht begangen wor den sei und daß sie eine Entschädigung aus der Staatscasse gewähren zu müssen glaubt. Ich muß auch noch sehr be dauern, daß der Herr Staatsminister des Auswärtigen an keiner Berathung über diese Angelegenheit in der zweiten Kammer Theil nimmt, da er doch an der Berathung darüber in der ersten Kammer Theil nahm und dort geradezu erklärte, er hielte es für Pflicht, an der Berathung Theil zu nehmen, um die nöthige Erklärung in Bezug auf die Publikation der deutschen Grundrechte geben zu können. Wenn nun derselbe Herr Minister in der ersten Kammer erklärte, man hätte da mals schon eingesehen, daß durch die Publication der Grund rechte theilweise großes Unrecht begangen werden würde, in dem dem Einen genommen was man dem Andern gegeben hätte; die Zeitverhältnisse, hätten es aber geboten, dieselben zu publiciren, man hätte jedoch damals dieAnsichtschon festge halten, keinen Schritt mehr weiter zu gehen, so möchte ich das Letztere wohl in Zweifel ziehen, ob dies die Ansicht sämmt- licher Minister gewesen sei, indem dies der Umstand doch hin länglich widerlegt, daß mehre re der damaligen Hrren Mini ster, nachdem sie gesehen, daß das nicht zu erreichen war, was sie anstrebten, ihre Entlassung einreichten, und es kann dies daher wohl nur die individuelle Ansicht des Herrn Ministers des Auswärtigen gewesen sein. Wenn ich mir eine Aeußerung desselben Herrn Ministers vom Landtage 1850 bei Berathung über die deutsche Verfassungsfrage in der ersten Kammerins Gedächtniß zurückrufe, wo ihm von einem geehrten Mitglieds, dem ehemaligen Staatsminister v. Carlo- witz, eingehalten wurde, er traue ihm kein deutsches Herz zu, derselbe aber dagegen erklärte, er hätte die deutschen Grund rechte publicirt, er hätte ein deutsches Herz; wenn ich mir ferner Aeußerungen ins Gedächtniß zurückrufe, welche der selbe Herr Minister damals gegen entschiedene Demokraten auf ihr Befragen, warum die früheren Herren Minister die deutschen Grundrechte nicht publicirt hätten, gethan, dabei sich mißbilligend darüber aussprach und erklärte, man hätte die deutschen Grundrechte mit dem Staatsoberhaupt Punkt für Punkt besprochen und sie für aus- und durchführbar be funden und aus diesem Grunde wären sie publicirt worden, so scheint es, wenn man die Aeußerungen von jetzt und damals zusammenhält, daß der Herr Minister mit seinen Ansichten sehr in Widerspruch geräth oder es muß sich sein deutsches Herz in der Zwischenzeit sehr abgestumpft haben. (Aufregung in der Versammlung: Ei! Ei!) Präsident v. Haase: Ich muß dem Herrn Abgeord neten bemerken, daß die soeben von ihm gemachten Aeuße rungen gar nicht hieher gehören; sie sind ganz unpassend und um so ungehöriger, weil sie gegen einen Abwesenden gerichtet sind; ich wiederhole, sie hängen mit dem Gegenstände gar nicht zusammen. Der Abgeordnete hat sich schlechterdings auf diesen zu beschränken und seine Rede von Persönlichkeiten frei zu halten. Dergleichen Ausfälle sind durchaus unpar lamentarisch und als solche zu rügen. Abg.Riedel: Ich habe geglaubt, weil es Khatsachen sind, daß die mit dem vorliegenden Gegenstände und mit der Publication der Grundrechte Zusammenhängen und deshalb habe ich mir dieselben mit diesen Ausdrücken anzuführen erlaubt. Präsident V. Haafe: Es kann hier allerdings von den deutschen Grundrechten gesprochen werden, aber ohne Per sönlichkeiten, wie der Herr Abgeordnete gethan hat, in seine Rede hineinzuziehen. Ich muß jedem Abgeordneten und insbesondere dem Abg. Riedel ernstlich einhalten, daß man sich in der Kammer objectiv zu halten hat, d. h. daß Man sich auf die Sache selbst beschränke. Dergleichen Ungehörigkeiten sind durchaus nicht zu dulden. Abg. Ried el: Ich wollte nur noch eine Bemerkung in Bezug auf eine Petition, welche,wegen dieses vorliegenden Gegenstandes eingegangen ist, machen und anfragen, ob mir dies erlaubt ist. Präsident v. Haase: Jeder Abgeordnete hat das Recht hier zum Sprechen, es steht dies also auch dem Abg. Riedel zu; allein derselbe hat dabei von Persönlichkeiten abzusehen. Abg. Riedel: Es ist nämlich in dem Berichte aus der ersten Kammer über diesen Gegenstand in Bezug auf die Pe tition aus Zittau gesagt, daß der Stadtrath und die Stadt verordneten zu Zittau diese Petition eingegeben hätten; allein die Stadtverordneten zu Zittau wissen von dieser Peti tion kein Wort. Es ist dieselbe in ihrem Collegium nicht be- rathen und also auch nicht von ihnen unterschrieben worden. Ich muß bedauern, daß ich mich damals mißbilligend über die Sinnesänderung vieler Mitglieder des Stadtverordneten collegiums ausgesprochen habe, da die Stadtverordneten zu Zittau nicht unterschrieben haben. Ich bin damals von dem Abg. Gätzschmann widerlegt worden, was ich nicht genau verstanden habe, ich würde auch kein Wort in der Kammer darüber verlieren, wenn der Abg. Gätzschmann nicht seine Widerlegung in einem Localblatte hätte abdrucken lassen, ehe sie in den Mittheilungen erschien und zwar in einem Local blatte, wo eine Gegenerklärung von mir durchaus nicht aus genommen werden würde.
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