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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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d-rf auch der Umfang der Steuerpflicht nicht über den wirk lichen Betrag der fraglichen Einnahme ausgedehnt werden. Ich kann mich also nicht von- der Ansicht trennen, daß die ganze Sache durch einfache Anweisung an dieSteuerbehörden Seiten des Ministeriums abgemacht werden kann. Wenn aber der Herr Staatsminister gegen diesen AuswegBedenken haben sollte, so bin ich weit entfernt, ihm entgegettzutreten, um so mehr, als ich nicht zu übersehen vermag, was für Fol gen daraus entstehen, wenn die Sache aus diesem Gesichts punkte betrachtet wird. Ich will mich also insoweit der Ansicht derhohen Staütsregierung fügen, aber ich kann nur nicht zu geben, daß das bisherige Verfahren dem Sinne des Gesetzes entspreche und das führt mich dahin, einen Antrag zu stellen, der so lautet: „die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, zur Erläuterung des Gesetzes vom 23. April 1850 im Verord- nungswege auszusprechen, daß bei Feststellung des dem Ta- rife.unter v'. zum gedachten Gesetze entsprechenden Steuer satzes von der Gesammthöhe des Einkommens der in ß. 20 des angezogenen Gesetzes naher bezeichneten Steuerpflichtigen die von letzteren zu entrichtenden Passivzinsen, ohne Unter scheidung zwischen persönlichen und auf Grundstücken haf tenden Schulden, in Abzug zu bringen seien." Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsidentv. Haase: Wird dieser eben vernommene Antrag unterstützt? — Sehr zahlreich. / Äbg. Müller (aus Taura): Ich habe den Antrag des Herrn Vicepräsidenten unterstützt und glaube auch, daß er von der Kammer wird angenommen werden. Ich habe ihn aus dem früher angegebenen Grunde unterstützt, muß jedoch nach träglich berichtigen, was der Herr Vicepräsident meinte, es müßte bei mirein Jrrthum vorwalten, wenn ich gemeinthätte, die Pachtgelder würden mit in Anrechnung gebracht. Dies ist jedoch der Fall, der Verpachter giebt von der Pachtsumme die Einkommensteuer oderdie Gewerbesteuer, und ebenso giebt der Pachter von der Pachtsumme die Gewerbesteuer. Dies wollte ich nur zur Berichtigung nachholen. Abg. H ab erkorn: So wenig Zeit noch vorhanden ist, um in der KammerauftauchendeAnträgezur Verabschiedung zu bringen, so wichtig scheint jedoch der vom Herrn Viceprä- sidenten gestellte Antrag; ich glaube nicht, daß irgend Jemand im Stande ist, die Gründe dafür und dagegen jetzt sofort ab zuwagen und sich hierauf hinzu einem richtigen Votum vorzu bereiten. Es scheint daher zweifellos besser, wenn dieser An trag zuvörderst der zweiten Deputation zur Berichtserstattung Überwiesen würde. Ich für meinen Theil wünsche und bean trage dies, weil ich mich noch nicht über den Antrag zu ent schließen und ihn vollständig zu fassen durchaus noch nicht vermag. Staatsminister Behr: Ich kann nur die Ansicht, die der Redner vor mir ausgesprochen hat, theilen; ich glaube die heutige Verhandlung steht an und für sich der Frage zu fern, als daß letztere so beiläufig beim Budget mit erledigt werden könnte; wenn aber der Antrag an dieDeputation gelangt, wird sich füglich Gelegenheit darbieten, sie einer weiteren Erwägung zu unterwerfen und bei dieser Gelegenheit wird es auch an der Zeit sein, näher nachzuweisen, inwiefern die Zweifel, die ich eben andeutete, mit unserm ganzen Steuersysteme Zusammen hängen und in Verbindung stehen. Präsident v. Haase: Meine Herren! Es ist der präju- dicielle Antrag von dem Abg. Haberkorn gestellt worden, die sen Antrag des Herrn Vicepräsidenten seiner Wichtigkeit we gen sofort an die zweite Deputation zu übergeben, damit diese ihn prüfe und dann darüber ein Gutachten erstatte. Wird die- serAntragdes Herrn Abg. Haberkorn unterstützt?— Geschieht sehr zahlreich. Vicepräsident v. Criegern: Ich verkenne durchaus nicht, daß der Antrag viel für sich hat und ich würde ihn auch selbst als ganz zweckmäßig anerkennen, wenn wir nicht am Schluffe des Landtags ständen; ich fürchte nämlich, wenn die Sache an dieDeputation verwiesen wird, so ist es kaum mög lich, noch auf diesem Landtage die Sache zur Erledigung zu bringen. Es könnte mir vielleicht der Vorwurf gemacht werden, daß es an mir gelegen hätte, zeitiger damit vorzutre ten, mir schien es aber gar nicht nöthig zu sein, in dieserSache einen besondern ständischen Antrag einzubringen, weil es sich lediglich um die Modalität der Erhebung der Personalsteuer, handelt und weil von Seiten des Herrn Staatsministets bei der Gelegenheit, als die Sache zuerst in der Kammer erwähnt wurde, der Abg. Anton, der dies gethan hatte, die Weisung erhielt, es würde sich bei Gelegenheit der Berathung des Cin- nahmebudgets eine gute Gelegenheit finden, über die Sache zu sprechen. Nun habe ich also, dem Folge leistend, bis da hin gewartet. Wenn aber freilich die Sache wieder aufge schoben werden soll, dann kommt vor dem nächsten Landtage nichts zu Stande und ich muß bekennen, es ist höchst dringend, daß dem abgeholfen werde, weil es nach meinerAnstcht durch aus gegen den Geist des Gesetzes verstößt, wenn man den Ab zug der Zinsen bei hypothekarischen Capitalien nicht gestattet, wohl aber bei den chirographarischen. Es fehlt dieser Distinc- tion durchaus an einem Fundamente. Nun bemerkte der Abg. Haberkorn, daß er den Antrag noch nicht sofort zu über setzen vermöchte. Ich sollte aber doch glauben, dieses Be denken ließe sich sofort heben. Wenn es vielleicht dem Herrw Präsidenten genehm ist, den Antrag selbst nochmals vorzulesen oder zu gestatten, daß ich es thue, so wird sich zeigen, daß die Uebsrsicht dessen, was beschlossen werden soll, wirklich ziem lich einfach ist. Es handelt sich lediglich um die Frage: was ist Einkommen? Ist es etwas Jmaginaires oder ist es.das, was Jemand wirklich hat? Und zweitens darum: Ist diese Art der Gewerbe- und Personalsteucr eine Art Einkommen steuer? Letzteres läßt sich, glaube ich, durchaus nicht bestrei ten, das Gesetz selbst spricht von Einkommen; ist sie aber eine Einkommensteuer, so kann nun blos das positiv übrig blei^
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