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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Den sollen. Diese enthalten eine bestimmte Vorschrift, even tuell also kann ich den Antrag nicht nennen, denn er spricht etwas Bestimmtes aus, was das Gesetz von 1846 vorschreibt. Nun bat aber der Abg. Haberkorn schon treffend bezeichnet, daß eine bestimmte Verpflichtung des sächsischen Staates in Beziehung auf die Contingentsstärke zur Zeit vom Bunde noch nicht wieder gegeben sei, daß man also eine Basis durch aus nicht habe, und der Herr Präsident hat ebenfalls dasselbe -ausgesprochen. Ich weiß also nicht, wie denn eigentlich das Ministerium verfahren soll, wenn es den Antrag blos als even- küell betrachten soll, aber gleichwohl darin eine ganz bestimmte Vorschrift liegt, nämlich daß die Stärke der Armee nach der Bundesgesetzgebung, woran es doch mangelt, normirt werden soll. Wie das soll vereinigt werden, hätte ich gewünscht, daß Herr Abg. v. d. Planitz seinem Anträge beigefügt hätte. In seiner jetzigen Fassung scheint er unausführbar zu sein. Präsident ü. Haase: Verlangt Jemand noch das Wort? Staatsminister Rabenhorst: Ich wollte mir eine kleine Bemerkung zu machen erlauben. Wie schon erklärt wurde, ist in der nächsten Zeit gar keine Befürchtung vorhan den, daß bei der gegenwärtigen Stärke der Armee eine Ueber- schreitung des Bedarfs eintreten könne, für diese Zeit also ist der Antrag ohne Wirkung und überflüssig. Aber ange nommen, es sei wirklich am Ende des Zeitraums, wo eine neue Gesetzgebung ins Leben treten soll, die jetzt vorbereitet wird, eine kleine Ueberschreitung da, so müßten nach dem An träge sofort die sämmtlichen Recruten ein Würfelspiel spielen, blos um einige derselben auszuscheiden. Ein Würfelspiel aber ist es, Sie mögen es nun loosen nennen oder sonst wie, nnd ob es möglich sein wird, dieses Spiel um das Leben zu Vermeiden oder nicht, weiß die Regierung noch nicht, weil sie die Grundlagen dazu noch nicht besitzt. Ich glaube, dieses wird vielleicht dadurch zu verhindern sein, wenn man z. B. das Jahr des Eintritts etwas erhöht, so fällt auch sogleich die Zahl der Recruten etwas geringer aus. Besonders könnte man auch die Zahl derRecruten durch Annahme eines größern länger» Maaßes beschränken. Man hat also jedenfalls die Mittel in der Hand, die Loosziehung möglichst zu verhüten. Warum soll nun die Regierung in einer so wichtigen Sache sich präjudiciren? Durch den Antrag des Abg. Kölz ist sie aber nicht präjudicirt, sie spricht sich auch weniger dagegen aus, denn man hat immer noch Gelegenheit, zu erwägen, wie -rs zu ermöglichen ist, daß die Loosziehung vermieden werde. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich nun zur Fragstellung übergehen. Zu nächst würde es sich darum handeln, ob die beiden, von den Abgg. v. d. Planitz und Kölz gestellten Anträge bei der all gemeinen Debatte zur Abstimmung kommen sollen oder nicht. Ich glaube, es geschieht der Sache selbst kein Eintrag, es mag die Abstimmung darüber früher oder später erfolgen, wenn es nur geschieht, ehe über das Gesetz namentlich abgestimmt wird. Indessen gebe ich zu, daß es bei der Wichtigkeit der Sache nicht unangemessen sein dürfte, die Abstimmung über diese Anträge zur Zeit auszusetzen und sie erst, wenn das ganze Gesetz discutirt ist, vorzunehmen. Denn es kann bei der speciellen-Berathung sich der Einfluß noch klarer Heraus stellen, welchen diese Anträge auf das ganze Gesetz haben. Ich wünsche die Ansicht darüber aus der Mitte der Kammer zu vernehmen. Abg. Haber körn: Ich würde mich dafür verwenden, daß die Abstimmung sofort vorgenommen würde, denn jetzt sind wir in den Stand gesetzt, die Sache vollständig zu über sehen, wir haben die darüber gepflogenen Verhandlungen noch im frischem Ged.ächtniß; soll die Abstimmung aber erst morgen vorgcnommen werden, so befürchte ich, ist der Gegen stand uns wieder, wenigstens theilweise, entschwunden. Präsident v. Haase: Ich werde recht gern, sobald sich Niemand dagegen erhebt, diesem Wunsche nachkommen. Abg. v. Po lenz: Ich wollte dasselbe anführen, was der Abg. Haberkorn aussprach. Präsident v. Haase: Ich ersuche nunmehr den Herrn Referenten, das Schlußwort zu ergreifen. Referent Abg. 0. Hertel: Ich habe nur wenig hinzu zufügen. Man ist im Allgemeinen durch die letzten Verhand lungen wieder auf das zurückgekommen, was ich mir gleich im Anfang der Debatte zu sagen erlaubte. Der Antrag des Abg. v. d. Planitz setzt voraus, daß ein gewisser Armeebestand als normaler angenommen wird, sei es nun ein vermöge der Bundesbestimmungen festzuhaltender, sei es der dermalige Bestand, oder eine andere anzunehmende Ziffer. Denn fehlt eine solche Ziffer,so kann man keine wegzuloosende Mannschaft auswerfen. Das Kriegsministerium würde dann keine Norm haben, nach der es bestimmen könnte, wie viel jährlich Frei- loose gemacht werden sollen. So lange nun eine solche Zahl nicht zugleich festgesetzt wird, so lange hat die Deputation die Stellung eines Antrags, daß dieLoosziehung in dem neuen Gesetze wieder eingeführt werden möge, nicht für angemessen zu erachten. Was dagegen den vom Abg. Kölz gestellten Antrag anlangt, so ist derselbe, wenn nicht nützlich, jedenfalls doch unnachtheilig und steht auch mit der Ansicht der Depu tation nicht in Widerspruch. Präsident v. Haase: Wir können zur Abstimmung über beide Anträge übergehen; der erste ist der des Abg. v. d. Planitz und geht dahin: „In das vorliegende Gesetz die§§. 46 und 47 aus dem Gesetze vom 1. Au gust 1846 über Erfüllung der Militairpflicht aufzunehmen." Ich will jedoch vor der Fragstellung noch die beiden §§. 46,47 des Gesetzes von 1846 vorlesen. (Deren Vortrag erfolgt; s. dieselben auf S. 1570 dieser Nummer.) Ich frage nun: macht die Kammer diesen An trag zu dem ihrigen? — Mit 37 gegen 27 Stimmen Ja.'
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