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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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sen ihr Nahrungszweig bedeutend geschmälert, wo nicht ganz Vernichtet werde, besonders aber auch dadurch, daß sie in Be zug auf die Gewerbesteuer nach einem jährlichen Satze ab geschätzt würden, es möge nun ihrGewerbe auch nur eineganz kurze Zeit gangbar sein, wogegen der Ausländer dieGewerbe- sieuer nur auf eine kurze Frist, höchstens auf ein Viertel jahr, so lange ungefähr derBorstenviehhandel im Gange sei, zu entrichten brauche und dadurch vor ihnen bedeutend be vorzugt sei. Die ausländischen Viehhändler könnten aber deshalb, weil sie weniger zu versteuern hätten, auch ihr Vieh um etwas billiger verkaufen, als sie, und wenn es auch mitun ter nur mehrere Groschen betreffe, so sei dies schon ein Gegen stand, der von dem Landmanne gar sehr beachtet werde. Die vierte Deputation laßt sich nach Berathung des vor liegenden Gegenstandes nun in nachstehender Weise aus. Wenn die Petenten sich zuvörderst auf das Gesetz vom 22. November 1834 beziehen, so sind dieselben imJrrthume, denn dieses ist durch Erscheinen des neuen Gewerbe- und Per sonalsteuergesetzes vom 24. December 1845 nach §. 1 nebst allen bis dahin erlassenen, diesen Gegenstand betreffenden Verfügungen aufgehoben worden. Nun sagt §. 17 des ebenberührten Gesetzes, daß auslän dische Viehhändler den Inländern hinsichtlich ihrer Beitrags pflicht gleich zu achten seien, und diese entrichten nach §.23 und 41L. 1—12 Thaler Gewerbesteuer jährlich. Ist nun nachgelassen, daß Ausländer, welche ihren Han del nicht auf das ganze Jahr ausdehnen, einen Gewerbesteuer schein auf kürzere Zeit erlangen können, so ist dem nichts ent gegen zu setzen, denn sie zahlenihre Gewerbesteuer auf vielleicht nur drei Monate und handeln auch nicht länger, wahrend die Inländer die Steuern nach einem jährlichen Satze leisten, nun «berauch berechtigt sind, einen längeren Zeitraum, vielleicht das ganze Jahr, und mit mehreren Viehgattungen ihren Han del zu betreiben. Wollte man nun die ausländischen Viehhändler auf die kurze Zeit ihres Handels höher besteuern als die Inländer, so würde dies zur Folge haben, daß sie ganz wegbleiben und dann der Handel ausschließlich in die Hände der inländischen Vieh händler käme, wodurch die Preise sich steigern und solches zum Nachtheile des sämmtüchen kaufenden Publicums ausfallcn dürfte. Demnach rathet die vierte Deputation der Kammer an, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsident D. Haase: Wünscht Jemand in Bezug auf die soeben vorgetragene Petition und auf den Bericht darüber das Wort? Abg. Schulze: Ich bin veranlaßt worden, mich für die Petenten zu verwenden, allein nach dem Berichte der geehrten Deputation sehe ich wohl ein, es würde ohne Erfolg sein, wie ich es schon von mehreren Petitionen weiß, die eine längere Debatte hervorgerufen haben und wo es doch immer nachdem Vorschläge der Deputation gegangen ist. Da ich nun nicht will, daß wir die edle Zeit, die wenigen Stunden, die wir noch in diesem Saale verweilen werden, »fruchtlos ver schwenden dürfen, will ich von jeder weiteren Bemerkung ab sehen, obgleich ich gewünscht hätte, daß die geehrte Deputa tion, anstatt die Petition auf sich beruhen zu lassen, selbige der hohen Staatsregierung zur Einsichtnahme vorzulegen em pfohlen hätte. Präsident I). Haase: Es scheint Niemand weiter das -Wort in dieser Sache zu begehren, auch der Herr Referent nicht; ich gehe daher zur Fragstellung über. Der Antrag der Petenten ging dahin: „die zweite Kammer wolle dahm wirken, daß den in Sachsen handelnden ausländischen Vieh händlern ein erhöhter Gewerbesteuerbetrag auferlegt und da durch nicht allein eine große Anzahl Böhmen von diesem Ge schäfte zurückgehalten, sondern auch überhaupt demEinftrö- men der Böhmen nach Sachsen Einhalt gethan und dadurch der gerügte Uebelstand beseitigt werde." Unsere Deputation hat aus den im Bericht angegebenen Gründen ihr Gutachten dahin abgegeben, die Petition auf sich beruhen zn lassen und ich frage: ob die Kammer diesem Gutachten bei trete? — Gegen 1 Stimme (Abg. Schulze) Ja. Präsident v. Haase: Meine Herren! es steht uns jetzt noch eine geheime Sitzung bevor und ich sehe mich daher ge- nöthigt, die heutige öffentliche Sitzung zu schließen. Auf die Tagesordnung kann ich etwas Weiteres nicht bringen, als was auf der heutigen gestanden hat und noch nicht beratherr worden ist. Ich ersuche Sie also, sich übermorgen früh 10 Uhr gefälligst wieder hier einzusinden, wo wir uns mit den Rückständen der heutigen Tagesordnung und mit dem, was inzwischen noch einkommen wird, beschäftigen werden» Die öffentliche Sitzung ist aufgehoben. Schluß der öffentlichen Sitzung 5 Minuten nach 2 Uhr» Mu der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G° Teubner» Letzte Mfmdrmg zur Kost; den 5. Juni 1852.
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