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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Worte noch Zweifel darüber übrig lassen können, ob der achte Tag mit gemeint sei, hatten die erste Deputation und die ge ehrte Kammer sich dafür entschieden, es möge statt dieser Worte gesagt werden: „binnen acht Tagen". Die erste Kam mer ist im Sinne hiermit einverstanden, hat auch den Zweck größerer Deutlichkeit erreichen wollen, hat aber vorgeschlagen: „bis zum achten Tage einschließlich". Im Vereinigungs verfahren ist beschlossen worden, sich mit der zuletzt von der ersten Kammer angenommenen Fassung zu conformiren. Präsident v. Haase: Es ist dies blos eine redaktionelle Aenderung und ich glaube, die Kammer wird damit einver standen sein, daß wir die Abänderung annehmen, wiesiein der erstenKammer beschlossen worden i st/ — Es erfolgt kein Widerspruch. Referent Abg. v. Hertel: Der zweite und wichtigste Gegenstand betraf die vom Herren Abg. v. Planitz gestellten und von der geehrten Kammer angenommenen Anträge. Es lauten diese Anträge, um sie jetzt nochmals zu wiederholen, wie folgt: 1) „In das vorliegende Gesetz die §§. 46 und 47 aus dem Gesetze vom 1. August 1846 über Erfüllung der Militarrpflicht aufzunehmen; 2) die in dem Gesetze vom 9. November 1848, 1, mit Rücksicht auf die damals beabsichtigte Ver stärkung der sächsischen Armee getroffene Bestim mung, daß die diensttüchtige Mannschaft einer jeden Altersklasse vollständig einzustellen sei, wird aufgehoben, und treten die durch Z§. 1,2 und 3 des gedachten Gesetzes außer Kraft gesetzten Vorschrif ten des Gesetzes vom 1. August 1846 wieder in Wirksamkeit." Die erste Kammer ist bei Berathung dieser Anträge, welche hier mit ziemlich großer Majorität angenommen wur den, wie die geehrten Kammermitglieder vorläufig bereits aus dem jenseits erstatteten Deputationsberichte ersehen haben werden, von andern Ansichten ausgegangen, und hat man einstimmig sich dahin entschieden, diese Anträge abzu lehnen. Das darüber abgehaltene Vereinigungsverfahren hat, nachdem das Für und Wider mehrfach erwogen worden, folgendes Resultat gehabt. Nachdem Seiten der ersten Kam mer definitiv erklärt wurde, daß auf diese Anträge ihrerseits durchaus nicht eingegangen werden könnte, vereinigte man sich dahin, anstatt ihrer folgenden Antrag in die ständische Schrift aufzunehmen: „Die hohe Staatsregierung möge auf gesetzliche Feststellung einer Maaßregel Bedacht nehmen, wodurch die Einstellung einer größern Anzahl Militairpslichtiger, als zu der alljährlichen Ergän zung des Armeebestandes erforderlich sei, vermie den wird." Es soll dieser Antrag, wie ich mir eben zu bemerken er laubte, in die ständische Schrift eingeschaltet werden; diese ständische Schrift aber soll im Zusammenhänge folgende Fassung erhalten, die ich der Deutlichkeit halber jetzt vollstän dig mittheilen werde: „Wir sind hierbei von der Ueberzeugung ausgegan gen, daß die Aufhebung derjenigen Bestimmungen des Gesetzes vom 9. November 1848, welche das jetzt zu erlassende Gesetz ausspricht, als sofort wün- schenswerth und zweckmäßig erscheine, dieses letz tere aber demohngeachtet nur als ein provisorisches zu betrachten und auf eine definitive Regelung aller, die Erfüllung der Militairpflicht in Sachsen betreffenden Bestimmungen zurückgekommen sein werde, sobald die Verhältnisse solches gestatten. Für diesen Fall erlauben wir uns den Antrag: Die hohe Staatsregierung möge auf gesetz liche Feststellung einer Maaßregel Bedacht nehmen, wodurch die wirkliche Einstellung einer größern Zahl Lüchtigbefundener, als zur alljährlichen Ergänzung des Armeebestan des nöthig ist, verhüthet werden." Es würde nun darauf ankommen, was die geehrte Kam mer zu diesem Anträge meint. Zu dessen Empfehlung habe ich hinzuzufügen, daß derselbe allerdings Aussicht hat, auch in der ersten Kammer Annahme zu finden. Es würde dann die beiderseitige Uebereinstimmung erreicht und dadurch die vom ganzen Lande gewünschte Folge herbeigeführt werden, daß die Stellvertretung beim Heere ohne Anstand wieder in's Leben treten kann. Meine Herren! Würde eine beider seitige Uebereinstimmung nicht erlangt und der Antrag, den ich jetzt mitzutheilen die Ehre gehabt habe, von der diesseiti gen Kammer abgelehnt, so wäre die unausbleibliche Folge die, daß dann das Gesetz jetzt nicht erscheinen könnte; das Land würde mithin die Wohlthat der Stellvertretung noch länger entbehren und der Wunsch, der am vorigen Landtage in beiden Kammern mit sehr großer Majorität ausgespro chen wurde, daß die Stellvertretung wo möglich auf dem gegenwärtigen Landtage wieder eingeführt werden könnte, nicht zur Erfüllung gelangen. Die Deputation hat in Rück sicht dessen die.Annahme jenes in derVereinigungsdeputation beschlossenen Antrags der geehrten Kammer dringend anzu- rathen. Wenn in dieser Kammer vielfältig die Annahme der v. Planitz'schen Anträge befürwortet und wenn vielseitig die gleichzeitige Wiedereinführung der Loosziehung gewünscht und beantragt wurde, so scheint doch die Unmöglichkeit, diesen Wunsch zugleich mit zu realisiren, der Annahme des Gesetzes im Grunde nicht Entgegen zu stehen. Denn wenn man ein erwünschtes Ziel nicht sofort ganz erreichen kann, so ist es doch immer vorzuziehen, namentlich wenn eine so große Anzahl von Einwohnern und Staatsbürgern dabei interessirt ist, wenigstens einen Theil des Gewünschten sobald wie möglich zur Erfüllung zu bringen. Dies wird aber erreicht werden, wenn das vorliegende Gesetz, welches die Stellvertretung wieder einführt, Annahme findet. Präsident v. Haase: Ich erwarte, ob Jemand in dieser Beziehung das Wort begehre. — Es scheint nicht, daß Je mand darüber zu sprechen wünsche. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich muß nochmals lebhaft beklagen, daß wir gewissermaaßen moralisch gezwun-
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