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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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ben sei, weil die Budgetvorlage auf einen bestimmten Armee bestand berechnet sei. Zu einer Vermehrung würden also die Mittel fehlen. Abg. Kölz: Dem müßte ich doch widersprechen. Ich gebe zwar zu, daß das Budget blos auf einen bestimmten Armeebestand berechnet ist, da aber nach dem Gesetze von 1848 das Kriegsministerium das Recht hat, sämmtliche diensttüch- tige Mannschaften einzustellen und durch diese Einstellung möglicherweise den jetzigen Bestand der Armee zu überschrei ten, so dürfte das Kriegsministerium wohl auch befugt sein, diejenige Mehrausgabe zu bewirken, die in Folge dieser gesetz lichen Bestimmung erforderlich ist, selbst auf den Fall hin, daß in diesem Augenblicke eine Bewilligung Seiten der Stande nicht erfolgte. Nach meiner Meinung würde das Kriegsministerium vollständig in seinem Rechte sein, wenn es im Rechenschaftsberichte eine derartige Mehrausgabe ver schriebe. Ich verstehe den Antrag aber immer noch so, wie ich bereits vorhin andeutete: Ich glaube, daß der jetzige Ar meebestand anzunehmen, trotzdem aber die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß, wenn in Folge der Entschließung der Staatsregierung im Laufe der Finanzperiode die Armee auf irgend eine Weise reducirt würde, dann der Antrag, selbst wenn die Staatsregierung sich mit demselben einverstanden erklärte, einer derartigen Reduction der Armee nicht hindernd entgegenträte. Abg. Seiler: Ich werde heute für die Annahme des Antrags unserer geehrten Deputation und somit für die Ge setzvorlage stimmen, weil für diese Finanzperiode eine Ab minderung der Armee zu erwarten ich die Hoffnung völlig auf gegeben habe und weil ich erwarte, daß bei der nächsten Stände versammlung in Betreff der Verhandlungen über das Mili tärbudget ein ganz anderer Weg, wie diesmal, vom Anfang an eingeschlagen werden wird. Präsident v. Haase: Begehrt sonst noch Jemand das Wort? Wenn das nicht ist, so werde ich die Debatte für geschlossen erklären und dem Herrn Referenten das Schluß wort geben. ReferentAbg. v. Hertel: Ich will nur mit wenigen Worten wiederholen, daß die Deputation dem vorhin von mir Gesagten zufolge dringend anzurathen hat, die Beschlüsse, welche die geehrte Kammer bei Berathung des zweiten Depu tationsberichts gefaßt hat, fallen zu lassen, von den Anträgen des Herrn Abg. v. d. Planitz abzusehen und anstatt deren den im Vereinigungsverfahren beschlossenen Antrag, welchen ich vorhin wiederholt mitgetheilt habe, heute anzunehmen. Präsident V. H a a s e: Ich glaube, es wird wohl nicht nöthig sein, den Antrag nochmals vorzulesen, da er bereits zweimal der Kammer vorgetragen worden und diese demnach vollständig davon in Kenntniß gesetzt ist. Der Antrag des Herrn Referenten und der Deputation geht also dahin, die Beschlüsse, welche wir bei dem anderweiten Berichte über das fragliche Gesetz gefaßt haben und somit die v. d. Planitz'scherr Anträge sammt ihren Consequenzen fallen zu lassen, auch statt jener Beschlüsse nunmehr den gegenwärtig von der Deputation empfohlenen und von dem Herrn Referenten vorgelesenen Antrag in die ständische Schrift aufzunehmen. Ich frage, ob die Kammer hierin unserer Deputation beipflichte? — Gegen 7 Stimmen Ja. PräsidentI). Haase: Wir werden zu erwarten haben, ob die erste Kammer uns hierin beitrete. — Ich ersuche den Herrn Referenten der zweiten Deputation....... Vicepräsident v. Criegern: Ich glaube, der Herr Referent möchte die Gewogenheit haben, noch eine Erklärung über die Zweifel, welche hinsichtlich der Abstimmung bei eini gen Paragraphen in der jenseitigen Kammer aufgctaucht sind, zu Protocoll zu geben. Referent Abg. v. Hertel: Dürfte es nicht zweckmäßiger sein, bei dem Vortrage der ständischen Schrift dies zugleich mit zu erledigen? Vicepräsidentv. Criegern: Wir müssen jetzt Alles er ledigen, es ist das letzte Mal, wo über das Gesetz abgestimmt werden kann. Die Sache beruht ganz in Richtigkeit, aber in dem Protocoll der jenseitigen Kammer ist eine Voraussetzung ausgesprochen, über die wir uns jetzt bestätigend auszusprechen haben werden. Referent Abg. v. Hertel: Es ist bei der Abfassung des Protokolls hinsichtlich der Abstimmung über einige Gesetzes paragraphen, namentlich über die HZ. 2, 4,5,11 und 13, (es ist vielleicht auch noch eine), unterlassen worden, ausdrücklich zu bemerken, daß die Paragraphen mit den von der Deputa tion beschlossenen Modifikationen von der geehrten Kammer angenommen worden sind. Es sind diese Modifikationen ganz unbedeutender Natur. Das Protocoll sagt ganz allge mein, sie seien angenommen worden. Um nun jeden Zweifel zu beseitigen, daß die Annahme auf die von der Deputation dieser Kammer beschlossenen Modifikationen mit erstreckt ge wesen sei, erscheint es nothwendig, daß dies im Protokolle heute ausdrücklich nachgeholt wird. Ein Bedenken kann nicht: stattfinden, da die geehrte Kammer das Gesetz bei allen Para graphen obne Ausnahme mit den von der ersten Deputation in Vorschlag gebrachten, ohnehin meistentheils redaktionellen Aendcrungen, angenommen hat. Präsident v. Haase: Es ist, wie Sie sich erinnern werden, meine Herren, von mir auf jede der gedachten einzel nen Paragraphen mit Hinsicht auf das Deputationsgutachten dazu eine besondere Frage gestellt und diese Fragen sind sämmtlich mit den dabei von unserer Deputation vorgeschla genen Veränderungen von der Kammer angenommen worden. Bei Fassung des Protokolls darüber und Bemerkung der An nahme dieser Paragraphen sind allerdings darin die Worte ausgefallen: „mit den von der Deputation vorgeschlagenen;
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