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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Präsident v. Haase: Ich glaube in Ihrem Sinne zu handeln, meine Herrn, wenn ich vorschlage, für diese freund lichen Einladungen beider Gesellschaften den Dank darüber ins Protokoll niederzulegen. (Nr. 11.) Johann Samuel Nobis zu Niederwürschnitz und Consorten suchen um Remission ihrer Militairabschiede nach. Präsident v. Haase: Es ist dieser Gegenstand bereits früher in der vierten Deputation verhandelt worden, und es würde also wohl der vierten Deputation, welche wir nächstens ernennen, aufzugeben sein, darüber an die Kammer Nachricht zu geben, und alsdann würde das Weitere von der Kammer darüber verfügt werden. Sind Sie also damit einverstan den, daß diese Sache an die demnächst zu wählende vierte De putation abgegeben werde? — Einstimmig Ja. (Nr. 12.) Mittheilung des königl.Gesammtministeriums vom 6. December 1851, das Resultat der Wahl im fünften bäuerlichen Wahlbezirke betreffend. Präsident v. Haase: Es betrifft diese Mittheilung die Wahl des Abg. Oehmichen aus Kiebitz. Derselbe ist noch nicht in die Kammer eingetreten, es würde also dessen Eintritt abzuwarten sein. (Nr. .13.) Allerhöchstes Decret vom 6. December 1851, einige Abänderungen bei der Gewerbe - und Personalsteuer betreffend. Präsident v. Haase: Das Direktorium schlägt Ihnen vor, auch dieses allerhöchste Decret als einen Finanzgegen stand an die zweite Deputation zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 14.) Protocollauszug der ersten Kammer vom 8. December 1851, die Wiederannahme der provisorischen Landtagsordnung betreffend. Präsident v. Haase: Es ist dies, meine Herren, das Protokoll der ersten Kammer, welches ich vorhin erwähnte und das nach dem Bortrage der Negistrande Gegenstand unserer Berathung und Beschlußnahme sein wird. (Nr. 15.) Die erste Kammer theilt eine Abschrift des allerhöchsten Decrets vom 6. December 1851, die Ernennung der Präsidenten beider Kammern und der Stellvertreter der selben betreffend, mit. Präsident v. Haase: Wird sä sota zu legen sein. (Nr. 16.) Abschrift des allerhöchsten Dekretes vom 6. December 1851, die wegen des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden zu veranstaltenden Wahlen betreffend; Seiten der ersten Kammer mitgetheilt. Präsident v. Haase: Wird auf eine der künftigen Tagesordnungen gesetzt werden. Somit wären denn nun die sämmtlichen Eingänge zur Negistrande vorgetragen. Wir gehen nun über auf das Protokoll der ersten Kammer in Be zug auf das allerhöchste Decret wegen Annahme der pro visorischen Landtagsordnung für gegenwärtigen Landtags Dieses allerhöchsteDecret ist bereits vorgelesen worden (s-das- selbe M. 1. K. Nr. 1. S. 3.), es wird also nur noch des Vor trages des Protokolls bedürfen. (Nachdem dies geschehen.) Es ist diesem Protokoll > zufolge der Beschluß von der ersten Kammer gefaßt worden, daß die provisorische Land tagsordnung für den gegenwärtigen Landtag ohne weitere Abänderung als Richtschnur ^ihrer Verhandlungen dienen soll, und in dieser Weise ist dieselbe demnach dort angenom men worden. Es würde nun eine gleiche Frage an die hohe Kammer zu richten sein, ob dieselbe hierin der ersten Kammer beitrete. Zuvor jedoch ersuche ich diejenigen Herren, welche in Bezug auf diesen Gegenstand der Kammer etwas mitzu- theilen oder sonst Vorschläge zu machen haben, dies zu thun und deshalb das Wort zu begehren. Abg. Rittner: Wenn ich recht verstanden habe, so sagte der Herr Präsident, die provisorische Landtagsordnung sollte ohne alle Abänderung von uns angenommen werden. Gleich wohl schwebt mir aber doch vor, daß nach dem bisherigen Ge brauche in der Kammer mehrere nicht ganz unwesentliche Ab änderungen eingeführt worden sind, und es scheint mir doch zweckmäßig, wenn der Herr Präsident mit kurzen Worten an deutete, ob die bereits eingeführten Abänderungen auch ferner hin fortbestehen sollen. Um etwaigem Zweifel darüber, daß solche Abänderungen eingesührt sind, zu begegnen, will ich bei spielsweise nuraufden §. 103Hinweisen, in welchem steht, daß alle Wahlen, mit Ausnahme der Präsidentenwahl, nach rela tiver Stimmenmehrheit vorzunehmen seien, während es doch bei uns Usus ist, mit absoluter Mehrheit zu wählen und nur erst beim dritten Scrutinium die relative.entscheiden zu lassen. Aehnliche Fälle sind noch mehrere vorhanden. Ich gebe daher dem Herrn Präsidenten anheim, dieser Abänderungen minde stens irtz Allgemeinen Erwähnung zu thun. Präsident 0. Haase: Allerdings hat sich im Verlaufe der konstitutionellen Landtage bei uns ein Gebrauch und eine Praxis gebildet, durch welche hin und wieder einige Bestim mungen der provisorischen Landtagsordnung abgeändert wor den sind. Es ist dies geschehen in Folge von Erfahrungen, aus welchen sich herausstellte, daß diese Abänderungen nöthig waren. Da nun der Herr Abg. Rittner dieses Umstandes er wähnt hat, so füge ich der vorigen Fragstellung noch die Modifi kation hinzu, daß neben der Annahme der provisorischen Land tagsordnung die in der Kammer zeither befolgte Praxis, in sofern sie mit der vorliegenden Landtagsordnung nicht über einstimmt, auch künftig in der Kammer beibehalten werde. Auf diese Weise glaube ich die Meinung des Ab^. Rittner ge-. troffen zu haben. Abg. Rittner: Damit bin ich ganz einverstanden. Präsidentv. Haase: Ich werde also die Kammer fra gen , ob sie unter dieser Voraussetzung dem Beschlüsse der er- I*
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