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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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abgesehen die Beschwerde ist aber ganz natürlich nur auf ein einzelnes Factum gerichtet, während eine Petition mehr das Allgemeine betrifft. Aus diesem Grunde hatte ich wohl ge wünscht, daß die geehrte Deputation diese PetitionWls solche erkannt und sie als solche mehr Berücksichtigung gefunden hätte; aber auch noch aus einem andern Grunde, deshalb nämlich, weil ich sie zur meinigen gemacht hatte. Denn nach §. 109 der Verfassungsurkunde ist ausdrücklich jedem einzelnen Mitgliede der Ständeversammlung nachgelassen, „seine auf dergleichen Gegenstände sich beziehenden Wünsche und Anträge inseinerKammervorzubringen. Diese entscheidet, ob und auf welche Weise selbige in nähere Erwägung gezogen werden sollen." Hier ist ganz klar und offen dargethan, daß ich das Recht hatte, eine solche Petition bei der Kammer einzubringen und zu bevorworten. Sehe ich nun darin, daß die Deputation diese Petition nicht als Petition, sondern als Beschwerde be trachtet hat, eine Verletzung des constitutionellen Rechts, das mir als Kammermitgliede zusteht, so kann ich allerdings auch darauf dringen, daß die Schlußfolgerung, die daraus gezogen worden ist, falsch sei, und ich werde mir daher erlauben, am Schluß meiner Rede einen darauf bezüglichen Antrag zu stel len. Bezüglich der Erörterung der Rechtsquellen, die sich auf diesen Gegenstand beziehen, habe ich allerdings der Deputa tion alles Lob zu zollen. Allein ich wundere mich, daß sie nicht auf eine Bestimmung mehr Rücksicht genommen, mehr Werth gelegt hat, nämlich auf das Hauptprotocoll der sechsten Generalzollconferenz p. 135, wo von gegenseitiger Zulassung israelitischer Reisenden vereinsländischer Handlungen die Rede ist. Ferner habe ich auch das wahrgenommen, daß die Deputation wenig Grund legt auf die Beschlüsse der Frankfurter Bundesversammlung vom 23. August des vori gen Jahres, die unstreitig nach meiner Ansicht auch in Sachsen verbindlich sind, da doch die sächsische Staatsregierung an dieser Verhandlung durch ihren Gesandten, dessen Zustim mung und Handlungsweise sie bis jetzt nicht discreditirt hat, theilgenommen. Im Deputationsberichte ist hauptsäch lich die Petition deshalb zurückgewiesen, weil sie als Be schwerde erkannt wurde, und weil nicht nachgewiesen worden sei, daß die Petenten auf gesetz- und verfassungsmäßigem Wege Abhülfe gesucht hätten. Wohl haben diese Petenten Abhilfe gesucht, sie sind zu ihrer zunächst ihnen vorgesetzten Behörde gegangen und haben um Schutz gebeten. Allein diese wußte selbst nicht recht, wie sie entscheiden sollte. Durch die Grundrechtsgesetzgebung war eine solche Verwirrung in allen Rechts begriffen eingetreten, daß sie sich nicht getraute, auf die eine oder andere Weise zu entscheiden. Dazu kommt, daß in manchen .Orten und auch in meinem Wahlbezirke die Polizei von solchen Personen als Behörde ausgeübt wird, die zwar in ihrer Stellung als Bürger eine höchst ehrenwerthe Stellung einnehmen, denen aber die juristische Befähigung zu diesem Geschäfte abgeht, und denen man unmöglich eine folgerichtigeRechtskenntnißzumuthen kann. Es sind Bürger, von denen man nicht erwarten darf, daß sie eine so schwierige j Frage, wie in der gegenwärtigen Beschwerde angeregt wird, zu entscheiden vermögen. Ich würde mich mit dem Deputa tionsantrag noch eher einverstanden erklären können, wenn die Deputation wenigstens sich bemüßigt gesehen hätte, den Antrag zu stellen, daß im 18. Artikel des Zollvereinsvertrags die Worte: „daß dieselben an ihren Wohnorten zum Handel oder zur Fertigung der von ihnen zu verkaufenden Waaren berechtigt sind", in die Worte: „zum Handel der von ihnen verfertigten Waaren berechtigt sind" umgewandelt würden. Allein da auch dies nicht geschehen ist, so muß ich mir erlau ben, mich abfällig gegen das Gutachten zu erklären, und ich werde mir erlauben, einen Antrag an beide Kammern zu rich ten, der dahin geht: „die hohenKammern wollen den Antrag der Deputation: „„diese Petition in de4 Hauptsache auf sich zwar beruhen zu lassen, selbige jedoch an die hohe Staats regierung zur Kenntnißnahme abzugeben"", als eine die constitutionellen Verhältnisse des Vaterlandes verletzenden, aus formellen und materiellen Gründen zurückzuweisen; im Uebrigen aber an die königl. hohe Staatsregierung das Ge such richten, wo möglich noch auf diesem Landtage eine Gesetz vorlage an die Kammer gelangen zu lassen, wodurch die in der Petition beregten Verhältnisse der ausländischen Juden definitiv geregelt werden. Ich ersuche das geehrte Präsidium, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Es wird von der selben abhängen, ob in der Sache etwas Weiteres zu thun ist. Präsident v. Haase: Meine Herren! DerAbg. v. Jahn hat, wie Sie eben gebört haben, einen Antrag gestellt und solchen auch zu motiviren versucht. Ich werde Ihnen die sen Antrag zuvörderst vorlesen. Dieser Antrag zerfällt nach meiner Ansicht in zwei Theile; der erste Theil desselben ist lediglich, gegen die Deputation gerichtet, verneinend und ent hält einen Tadel gegen den Bericht. Der zweite Lheil hin gegen ist positiven Inhalts, indem der Herr Antragsteller dar in einen andern Antrag, als den der Deputation aufstellt, welchen er an die hohe Staatsregierung gebracht wissen will. Der Antrag lautet vollständig so: „Die hohe Kammer wolle den Antrag der Deputation: diese Petition in der Hauptsache auf sich beruhen zu lassen, selbige jedoch an die hohe Staats regierung zur Kenntnißnahme abzugeben, als einen die kon stitutionellen Verhältnisse des Vaterlandes verletzenden, aus formellen und materiellen Gründen zurückweisen; im Uebri gen aber an die königliche hohe Staatsregkerung das Gesuch richten, wo möglich noch auf diesem Landtage eine Ge setzvorlage an die Kammern gelangen zu lassen, wodurch die in der Petition beregten Verhältnisse der ausländischen Juden definitiv geregelt werden." Ist der Abgeordnete damit ein verstanden, daß dieser Antrag in zwei verschiedenen Sätzen zur Unterstützung komme? Abg. v. Jahn: Ich erkläre mich hiermit einverstanden- Präsident 0. Haase: Also der erste Theil des Antrages lautet so: „Die hohe Kammer wolle den Antrag der Depu tation, diese Petition in der Hauptsache auf sich beruhen zu
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