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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Präsident v. Haase: Es würde, da auf vier Wochen Urlaub gegeben würdeii ist, der Stellvertreter des Abg. Lat- termann einzuberusen sein. Ist die Kammer damit einver standen, daß der Stellvertreter des Abg. Lattermann rinbe- rufen werde? — Einstimmig Ja. (Nr. 23.) Allerhöchstes Decret vom 11. December 1851, die Abänderung einiger Bestimmungen des Militairpensions- gesetzes vom 17. December 1837 betreffend. Präsident v. Haase: Das Directorium empfiehlt Ihnen, dieses allerhöchste Decret der ersten Deputation zu überweisen; übrigens ist es zum Drucke zu befördern. Sind Sie damit einverstanden? —- Einstimmig Ja. (Nr. 24.) Allerhöchstes Decret vom 11. December 1851, die bei Mobilmachung der königlich sächsischen Truppen zu gewährenden Equipirungsbeihülfen und Feldzulagen be treffend. Präsident y. Haase: Will die Kammer dieses aller höchste Decret nach vvrhergängigem Drucke der zweiten De putation überweisen? — Einstimmig Ja. (Nr. 25.) Protocollauszug der ersten Kammer vom 13. d. M., die Wahl zweier Mitglieder zum Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschuldencasse und der Stellvertreter derselben betreffend. Präsident v. Haase: Wie Ihnen bekannt, steht dieser Gegenstand auf der heutigen Tagesordnung und es wird noch in heutiger Sitzung die Wahl von unserer Seite voll zogen werden. (Nr. 26.) Beschluß der ersten Kammer vom 13. d. M. in Betreff der von dem königlichen Gesammtministcrium über sendeten gedruckten Landtagsschriften mehrerer deutscher Staaten. Präsident V. Haa?e: Es wird diese Eingabe in der Eanzlei liegen geblieben sein. Wir werden also den Beschluß darüber heute aussetzen. (Nr. 27.) Petition der Abgg. v. Jahn, Vicepräsident Gottschald und Francke um Verlegung der Straße von Plauen nach Oelsnitz und um Herstellung des noch ungebauten Thei- les der Straße von Markneukirchen nach Klingenthal im Voigtlande. Präsident v. Haase: Dergleichen Petitionen, meine Herren, sind gewöhnlich bei den früheren Landtagen an die zweite Deputation überwiesen worden. Es gehen auf jedem Landtage Petitionen ähnlichen Inhalts ein, sie greifen in einander und können nur im Zusammenhänge beurtheilt wer den; wegen des dabei nöthigen Bewilligungswerkes sind sie jederzeit der Finanzdeputation überwiesen worden. Das Directorium schlägt Ihnen also vor, diese Petition an die zweite Deputation zu überweisen. Sind Sie damit einver standen ? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Der Herr Abg. Rex v. Thielau hat wegen dringender Abhaltung für heute und morgen sich entschuldigen lassen, ebenso der Abg. Hilbert wegen Unwohl seins. Wir können nun zur , Tagesordnung übergehen ... Abg. Meyer: Ich habe anzuzeigen, daß die vierte De putation sich constituirt, mich zum Vorstande und den Abg. v. Wahle zum Secretair ernannt hat. Präsident 0, Haase: Es wird dies beim Protokoll be merkt werden. Wir gelangen jetzt, meine Herren, zur Wahl des Staatsschuldenverwaltungsausschusses. Ich erlaube mir jedoch zuvor, Ihnen noch einige darauf bezügliche gesetzliche Bestimmungen mitzutheilen. Zuerst mache ich Sie auf die 121 unserer Landtagsordnung aufmerksam. Sie lautet: , „Der nach §. 107 der Verfassungsurkunde mit der Verwaltung der Staatsschuldencasse zu beauf tragende ständische Ausschuß wird nach Maaßgabe des darüber vorliegenden besonderen Gesetzes be stellt. Auf die Wahl der Mitglieder leidet dasjenige Anwendung, was die Landtagsordnung über die Wahl zu den Deputationen der Ständeversamm lung überhaupt bestimmt." Die eben angezogene Paragraphe derVerfassungsurkunde aber lautet so: 107. Zu Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden besteht eine besondere Staatsschul dencasse, welche unter die Verwaltung der Stände gestellt ist. Diese Verwaltung wird durch einen ständischen Ausschuß mir Hülfe ver von ihm ernannten und vom Könige bestätigten Beamten geführt. Er hat auch bei erfolgender Auflösung der zweiten Kam mer siine Geschäfte bis zur Eröffnung der neuen . Ständeversammlung und erfolgter Wahl eines neuen Ausschusses fortzusetzen. DerRegierung steht vermöge des Oberaufsichts rechts frei, von dem Zustande der Casse zu jeder Zeit Einsicht zu nehmen. Die Jahresrechnungen über dieselbe werden von der obersten Rechnungsbehörde geprüft und bei jedem ordentlichen Landtage (Z. 115) den Stän den zur Erinnerung und Justisication vorgelegt. Nach erfolgter Justisication wird das Resultat der Rechnungen im Namen der Stände durch den Druck bekannt gemacht." Was nun das angezogene Gesetz anlangt, so heißt es: „Z. 3. Diese Staatsschuldencasse hat ihren Sitz in Dresden. Es erhält aber auch zu Leipzig eine Steuercaffe Auftrag, die fälligen Capitalien und Zinsen ati die daselbst sich anmeldenden Gläu biger oder Inhaber von Scheinen und Coupons in eben der Maaße, wie es bei der Staatsschuldencasse selbst geschieht, zu bezahlen. §. 4. Alle noch jetzt gültige frühere Verord nungen und Bestimmungen über die Tilgung und Verzinsung der Steuer-und Kammerschulden blei ben ihrem vollständigen Inhalte nach bei Kräften.: ß. 5. Es werden fernerhin, wie bisher, die be reitesten und sichersten Staatseinkünfte zudergeord-
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