Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gitimationen der betreffenden Gewählten spater erfolgen wird. Nach einer Mittheilung vom 1. Deceinber dieses Jahres ist hinsichtlich der zweiten Kammer von dem hohen Gesammt- ministerium folgende Mittheilung gemacht worden: „Für die zweite Kammer liegen zwar s. hinsichtlich 5Stellen, als derer des 9., 1.3. u. 14. bäuerlichen, sowie des 3. u. 4. Bezirkes des Handels und Fabrikwesens noch keine amtlichen Anzeigen vor." Hierbei erlaube ich mir zugleich zu bemerken, daß-hin- sichtlich der Wahlen beim 9., 13. u. 14. bäuerlichen Wahlbe zirke auch noch jetzt keine Notizen bei der Kamwer eingegangen sind. Ferner heißt es in der Ministerialmittheilung: b. die Wahlen im 5., 11. u. 21. bäuerlichen, sowieim 1. Handels- u. Fabrikbezirke sind zwar vollendet, unterliegen jedoch noch der verfassungsmäßigen Prüfung, o. Bon dem Abgeordneten des 9. und dem stellvertretenden Abgeordneten des 12. Städte bezirkes ist noch die in §. 75 gedachte Genehmigung Seiten der betheiligten Stadträthe und Gerichtsherrschaften beizu bringen. <l. Während aus den bei den laufenden Nummern 3 und 27 der Beifuge angezeigten Gründen und weil die sub Nr. 3 erwähnte Besitzveränderung erst in der neuesten Zeit zur Anzeige gelangt, die dort genannten Stellvertreter ein- züberufen gewesen sind, hat man von der gleichen Maßregel in Betreff des 9. städtischen Bezirkes um deshalb abgesehen, weil sich nach den vorliegenden Anzeigen die Erledigung des sub lit. e. oben gedachten Behinderungsgrundes bald erwar ten läßt." Nach einer später» Mittheilung des Gesammt- ministeriums von 1. und 2. dieses Monats haben sich der zum Abgeordneten im 9. städtischen Wahlbezirke gewählte Bürgermeister und Gerichtsdircctor Lehmann sowohl, als auch der stellvertretende Abgeordnete im 12. städtischen Wahl bezirke, Gerichtsdirector und Advocat M. H. Garten zu Schwarzenberg, vollständig legitimirt, und es ist auch der erstgenannte Abgeordnete kn der Kammerbereitsanwesend. Der frühere Abgeordnete von den Rittergutsbesitzern des Meißner Kreises, Advocat Schäffer auf Krackau, hat sein Gut nicht zu lange Zeit vor Eröffnung des Landtages verkauft, und es ist, da zu einer Neuwahl keine Zeit vorhanden war, der Stellvertreter desselben, Herr Mogk auf Obersen und Zschepa, einberufen worden und bereits in die Kammer ein getreten. Es wird daher auch aus diesem Grunde bei dieser Einberufung zu bewenden haben. Nckch einer ferneren Mit- theilung sind im 3. Wahlbezirke der Vertreter des Handels und Fabrikwesens Herr G. A. Lasch zu Glauchau als Abge ordneter, und als Stellvertreter Herr Stadtrath R. Härtel zu Leipzig, im 4. Bezirke der Kaufmann und Fabrikant G.Lechla zu Oederan als Abgeordneter und der Fabrikant A. L. Götze in Chemnitz als dessen Stellvertreter, im 1. Bezirke aber der Kaufmann und Fabrikant F. A. Linke zu Dresden als Abge ordneter und der Fabrikant Ei. E: Exner in Zittau zu dessen Stellvertreter gewählt worden. Es sind auch die im 3. u. 1. Be zirke gewählten Abgeordneten bereits in die Kammer eingetre ten. Was den im 4. Bezirke erwählten Abgeordneten anlangt, o werde ich Ihnen später darüber Vortrag erstatten. Ferner )at der im 19. bäuerlichen Wahlbezirke zum stellvertretenden Abgeordneten gewählte Gutsbesitzer Schnabel aus Schönberg gegen seine Wahl neuerlich unter Bezugnahme auf seine Ge- undheit reclamirt und liegt eine Anzeige über die nach §. 18 des Wahlgesetzes von Seiten Her Kreisdirection zu Zwickau darüber zu fassende Entschließung zur Zeit noch sticht vor. Ferner sind im 21. bäuerlichen Wahlbezirke der Herr Guts- >esitzer Christian Gottlieb Riedel zu Kleinschönau als Abge ordneter und zu seinem Stellvertreter der Gutsbesitzer Roscher aus Mittelherwigsdorf, im 5. bäuerlichen Wahlbezirke der Brauschankgutsbesitzer Christian Lraugott Oehmichen zu Kiebitz als Abgeordneter und der Mühlengutsbesitzer Carl August Hertzsch zu Nemt als dessen Stellvertreter erwählt worden. Den sämmtlichen gewählten Abgeordneten und Stellvertretern sind die Legitimationen ausgehändigt worden, auch den Abgg. Riedel und Oehmichen die Missiven 'zuge gangen und sie sind beide bereits in der Kammer anwesend. Nun hatte ich der Kammer zuvörderst eine Mittheilung des Gesammtministeriums in Bezug auf den Abgeordneten im 2. städtischen Wahlbezirke vorzutragen, nämlich den Buch druckereibesitzer Karl Heinrich Voigt in Penig. Die Mit theilung lautet so: „Bei Uebersendung des Verzeichnisses der zu dem ge genwärtigen Landtage einberufenen Kammermirglieder an die Einweisungscommissionen wurde bereits mitgetheilt, daß an der Stelle des zUm Abgeordneten im 2. städti schen Wahlbezirke erwählten Buchdruckereibesitzers Carl Heinrich Voigt, nachdem derselbe flüchtig, geworden, dessen Stellvertreter, der Kaufmann Moritz Winkler in Rochlitz, einberufen worden sei. Um die zweite Kammer in den Stand zu setzen, über die Fortdauer der Abgeord neteneigenschaft Voigt's nach §.71 lit. g., §. 74 lit, o. der Verfassungsurkunde. Entschließung zu fassen, laßt das Gesammtministerium in den Beifugen dem Präsidium der genannten Kammer nunmehr die von dem Judicium Penig wider Voigt und Genossen ergangenen, mit III. P. Nr. 71. Vol. I.— V. bezeichneten Untersuchungsacten zugehen und bemerkt ergebenst, daß Voigt sich der mit Genehmigung der genannten Kammer beschlossenen Ver haftung nach Bl. 110 Vol. V. unter Brechung des Hand gelöbnisses durch die Flucht entzogen hat, deshalb auch a. a. O. steckbrieflich verfolgt worden ist. Das Bl. 128 Vol. V. ersichtliche Erkenntniß des Appellationsgerichtes zu Leipzig hat ihn zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe ersten Grades verurtheilt, die jedoch, weil er zur Zeit nicht zu erlangen gewesen, an ihm nicht hat vollstreckt werden können." Das Direktorium konnte nun nicht in Zweifel sein, daß, da es sich hier um ein mit zehnjähriger Zuchthaus strafe ersten Grades belegtes Vergehen handelt, dieses Ver gehen für Voigt den Verlust der Wahlfähigkeit nach sich ziehe, und ebensowenig konnte das Directorium die Einberufung des Stellvertreters für unangemessen erachten, da nach H. 71 und 74 der Verfaffungsurkunde eine Neuwahl nicht ange-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder