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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-17
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Die Staatsregierung bemerkt zu dieser Position: „Die Blindenanstalt in Dresden, zur Ausbildung Unheil barer Blinder bestimmt, wird in fortwährend steigenden Ver hältnissen in Anspruch genommen. Diese Erscheinung ist eine erfreuliche, weil sie keineswegs auf einem gegen früher häufigeren Vorkommen des Erblindens, sondern darauf be ruht, daß Private und Gemeinden immer mehr die wohl- thätige Wirksamkeit der Anstalt erkennen und deshalb häu figer als früher deren Hülfe in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde hat der Bestand bis zu der durch die vorhandenen Räumlichkeiten zur Zeit gebotenen Grenze, d. h. auf 90 Köpfe, erhöht und der Voranschlag auf diese Anzahl gegründet werden müssen. Veranschlagt sind: 1849/51. 1852/54. mehr. weniger. Lhlr. Ngr. Pf. Lhlr. Ngr. Pf. Lhlr. Lhlr. Ngr. Pf. Gesammt- aufwand:9634 10405 771 Eigene Ein ¬ künfte: 2589 2805 216 An Zuschuß 7045 7600 555 Desgleichen per Kopf: 88 1 9 84 13 3z — 3 18 5K Hieraus ergiebt sich, daß ungeachtet der im Allgemeinen auf die Höhe des Postulats so ungünstig wirkenden Umstande doch eine sehr erhebliche Minderung in den Kosten, wie solche sich auf den einzelnen Kopfvertheilen, erzielt worden ist," In dieser Anstalt findet der höchste Aufwand pro Kopf statt, was leicht aus der zu lohnender Arbeit selten sich eig nenden Fähigkeit unheilbarer Blinder sich erklärt, wozu noch kommt, daß, sobald die Individuen in irgend einem Erwerbs zweige einen Grad von Vollkommenheit erreicht haben, sie aus der Anstalt entlassen werden, weil dann derAnstaltszweck an ihnen als erreicht betrachtet werden muß. Der geringe Erlös wird aber auch in Uebereinstimmung mit den hierüber am Landtage 1843 getroffenen Bestimmungen vollständig zum Fond für entlassene Blinde verwendet und würde der Zuschuß noch weit höher sich belaufen, wenn nicht unter an dern minder bedeutenden Einnahmen 105 Lhlr. für die 2 Freistellen vom Fürsten von Schönburg, 550 - für 10 Freistellen von den Meißner Kreisständen, 648 - für 12 Freistellen vom Olsusieff'schen Stiftungs fond, 250 - Renten vom Legatcnfond, 1200 - von Familien und Gemeinden, 2753 Lhlr. Summe als Einnahme zu verrechnen wären, was den Aufwand pro Kopf um circa 31 Lhlr. er mäßigte. Die Erhöhung des Postulats gegen die letzteBewilligung ist eine nothwendige Folge der vermehrten Kopfzahl und würde noch größer sein müssen, wenn nicht, wie die vor stehende Uebersicht nachweist, der Aufwand pro Kopf um 3^/z Lhlr. ermäßigt wäre. Die Deputation kann dieser Erhöhung nicht entgegen treten und empfiehlt 7600 Lhlr. für die Blindenanstalt in Dresden zur Bewilligung. Präsident 0. Haase: BewilligtdieKammerdie in der dritten Unterposition der Position 28 postulirten 7600 Lhaler für die Blindenanstalt zu Dresden? — Einstimmig Ja. Referent Ab g. Rittner: ' IV. Das Landeswaisenhaus in Groß hennersdorf. Es werden gefordert: 4500 Lhlr., die letzte Bewilligung betrug ' 3600 - also gegenwärtig 900 Hhlr. mehr. In den ausführlichen Erläuterungen hierzu giebt die Staatsregierung zu erkennen, daß die in Folge eines ständi schen Antrages über die zweckmäßige Umgestaltung dieser Anstalt angestellten Erörterungen nachgewiesen haben, Vergl. Landtagsacten vom Jahre 1850/51, Beilage zur lll.Abthl. S.344und Mittheilungen der-zweiten Kammer Nr. 48. Seite 1008, daß das Bedürfniß einer öffentlichen vom Staate unterhal tenen Erziehungsanstalt hauptsächlich für solche Kinder vor handen ist, welche, sei es wegen der sittlichen Verderbtheit, des liederlichen und leichtsinnigen Lebenswandels ihrerEltern oder sonstigen Ernährer, und wenn es Waisen sind, wegen Armuth der zu ihrer Versorgung zunächst subsidiär verpflich teten Gemeinden in der Regel einer völligen sittlichen Verwil derung rettungslos anheimfallen. Die Erfahrung habe ferner gelehrt, daß vorzugsweise Kinder aus solchen Verhältnissen in Großhennersdorf auch bisher untergebracht worden sind, und diese Erfahrung habe schon im Jahre 1839/40 den ständischen Beschluß veranlaßt, durch welchen die Categorie der Aufnahmefähigen dergestalt erweitert worden ist, daß damit der größte Lheil der Lebens verhältnisse getroffen wird, in welchen eine sittliche Verwil derung der Kinder in der Regel einzutreten pflegt. Andererseits habe man den frühern beiläufigen Zweck der Anstalt: Beförderung der Spatencultur und Heranbil dung landwirthschaftlicher Dienstboten schon seit längerer Zeit beinahe ganz aufgeben müssen, da erstere Cultur nur wenig Anwendung beim vaterländischen Ackerbau finde und letztgenannte Heranbildung nur diesem Zwecke ausschließlich angepaßte Einrichtungen bedingt habe, wodurch eine Vorbil dung für alle andereBerufsarten ausgeschlossen worden wäre. Hiernächst habe man sich überzeugen müssen, daß die Besserungsanstalt zu Bräunsdorf nicht ausreicht, um neben der Verwirklichung ihres nächsten Zweckes, Aufnahme und correctionelle Behandlung jugendlicher, zur Detention in die Anstalt begnadigter Verbrecher und solcher verwahrloster Kinder, bei denen die der Gemeinde zu Gebote stehenden Bcs- serungsmittel vollständig, aber ohne Erfolg angcwendet wor den sind, auch noch den Gemeinden, vorzugsweise den ärmeren, ausreichende Gelegenheit zu bieten, die Erziehung der ihrer Fürsorge anheim fallenden armen Kinder gegen eine mäßige Entschädigung der Anstalt zu übertragen und durch Unter bringung in derselben theils ihre Verpflichtung mit geringe rem Aufwande zu erfüllen, theils sich vor der Verwilderung der betreffenden Kinder und den daraus für das Gemeinde leben entstehenden traurigen Folgen zu schützen. Unter diesen Umständen, und da die Anstalt zu Groß hennersdorf zu Beförderung dieses letzgedachten Bedürfnisses schon seither wesentlich beigetragen, habe man kein Bedenken getragen dem oben erwähnten ständischen Anträge zu entspre-
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