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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-17
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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anzugrcisen, und bin der festen Ueberzeugung, daß Nichts mehr festzuhalten ist, alswie der Wille eines Verstorbenen, sei er nun aus einem höhern oder aus einem niedern Stande. Ich werde daher meinestheils lediglich mit der Ansicht gehen, daß diese Stiftungen in der bisherigen Weise aufrecht erhal ten und die dabei angesammelten mehreren Mittel auch ledig lich für stiftungsmäßige Zwecke verwendet werden. Was übrigens die Abminderung des Postulats betrifft, so gebe ich allerdings den geehrten Kammermitgliedern zu bedenken, daß hierunter abmindern zu gleicher Zeit auch mehrfaches Unheil und Leiden in den Familien vermehren und erhalten heißt. Präsident v. Haase: Wünscht sonst noch Jemand über diese Unterposition zu sprechen? — Wenn das nicht der Fall ist, so würde ich die Debatte für geschlossen erachten, und dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. ReferentAbg. Rittner:. DieAnsicht des Herrn Staats ministers in Bezug auf dieNechtsseite der vorliegenden Frage scheint so fest begründet, daß ich es nicht unternehmen will, sie zu widerlegen, es würde mir dies gewißauchnichtgelingen. Nur einige Worte will ich mir erlauben, um der Kammer einigermaaßen den Weg vorzuzeichnen, auf welchem die De putation dahin gekommen ist, den gegenwärtigenAntrag vor zulegen. Eine von den Rücksichten, denen die Deputation Geltung gab, ist die von dem Abg. v. d. Planitz angeregte, daß nämlich die Stiftungsurkunde von der Döbelnschen Stiftung nicht mehr vorhanden ist, und daß es daher wenig- ffens zweifelhaft ist, ob es nicht gestattet sein möge, die Er träge dieses Fonds auch zu einem zwar etwas veränderten, aber doch sehr verwandten Zwecke zu benutzen. Weiter ist vorzugsweise die Betrachtung, daß LieNegierung den.Schwer punkt darauf gelegt hat, daß bei jeder eintretenden Verände rung eine Vermehrung der Gestifte hervorgehen müsse. Nun sieht eben die Deputation auf dem Standpunkte, keine Veränderung vorzunehmen, und es möchte wenigstens eini- germaaßen die Ansicht zu rechtfertigen sein, daß, so lange man keine Aenderung vornimmt, sondern, wie der geehrte Abg. v. Polenz andeutete, die Stiftung in der bisherigen Weise fortbewirthschaftet wird, auch kein Zunahetreten gegen den Stiftungszwcck zu erkennen sein wird. — Nur noch ein Wort zur Beantwortung der Frage, wo die in dem Deputa tionsantrage angedeutete Ermäßigung Platz ergreifen könnte. Damußich freilich darauf Hinweisen, inden Anstalten, welche verwandte Zwecke verfolgen. In Hubertusburg sind nur das Landesgefängniß und das Arbeitshaus für Weiber, welche nothwendige Staatszwecke verfolgen. Alle übrigen An stalten verfolgen Nützlichkeitszwecke. Der Zweck des Hospi tals ist ein ähnlicher, und es dürfte daher wohl in der Ord nung sein, die angedeutete Ersparniß in den Anstalten zu suchen, die eben nur Nützlichkeitsanstalten sind. Uebrigens, wie sich von selbst versteht, liegt die Entscheidung in den Hän den der Kammer, die Deputation hat nur nicht umhin ge konnt, der Kammer ihre Ansicht mitzutheilen, und muß der Kammer überlassen, weiche Enscheidung sie aussprechen wird. Präsident v. Haase: Es handelt sich, meine Herren, um die in dem Berichte S. 122 angegebenen 2500 Lhaler. Sie bilden einen Theil des Einkommens der Stiftungen St. Jakob und St. Georg, welche bisher zu der Unterhaltung der vereinigten Landesanstalten zu Hubertusburg mit verwen det worden sind. Die Deputation will dieselben ferner zu die sen mit verwendet wissen, während die Regierung solches ver weigert. Die letztere hat nämlich behauptet, daß das Hospi tal in Hubertusburg, welches an die Stelle der genannten beiden Stiftungen getreten, als eine von jenen Anstalten gänzlich abzusondernde zu betrachten, mithin das Einkommen des Hospitals und die Ausgaben für dessen Bedarf von denen der genannten Landesanstalten zu trennen sei. Geschehe dies aber, so zeige sich, daß diese 2500 Lhaler einen dem Hospital zugehörigen UeLerschuß bilden, daher die Negierung sich verpflichtet fühle, diese 2500 Lhaler für jene Stiftungen zurückzubehalten und nur für diese stiftungsmäßig zu verwen den. Die Deputation schlagt nun vor: die Kammer möge statt des Postulats von 38,700 Lhaler nur 36,200 Lhaler verwilligen, eben weil sie die 2500 Lhaler mit zu diesem Postulats zugeschlagen und zur Staatscasse mit zugezogen haben will.' Nebenbei hat sie noch der Kammer vorgeschla gen, wenn die Negierung bei ihrer Ansicht stehen bleibe, für dieselbe die Ermächtigung auszusprechen, in diesem Falle das von den Kammern bewilligte Postulat für Position 28 V. um den Betrag jener Summe an circa 2500 Lhaler zu mindern, sei es durch Beschränkung der Personenzahl, welche sich in den, verwandte Zwecke verfolgenden An stalten befinden, oder durch sonstige Erspar nisse. Ich stelle nun die Frage zuerst darauf: ob die Kammer der Ansicht der Deputation sich hin neige und derselben beistimme, daß bei dieser Position nur 36,200 Lhaler statt den von der Regierung geforderten 38,700Lhaler bewilligt werden? — Gegen 27 Stimmen Ia. Präsident 0. Haase: Ich komme nun auf den Antrag, welchen die Deputation in ihrem Berichte S. 122 und 12A gestellt hat und welchen ich Ihnen soeben vorgetragen habe. Will die Kammer diesenAntrag zu dem ihrigen machen? — Gegen 25 Stimmen Ja. Referent Abg. Rittner: VI. Die Anstalt zu Braunsdorf. Gefordert werden: 17,000 Lhlr. Die letzte Bewilligung betrug r 17,240 Lhlr.
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