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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Präsident v. Haase: Der Antrag ist allerdings gleich zu Anfang der Discufsion über diese Paragraphe gestellt wor den, wenn auch nicht in der später dazu gewählten Form; es könnte daher zweifelhaft erscheinen, ob die Unterstützung, für welche die Hälfte der anwesenden Kammermitglieder sich nicht erhoben hat, als zureichend anzusehen sei, und ichfrage daher: hält die Kammer diesen Antrag für genügend unterstützt? — Einstimmig Ja. Abg. Heyn: Ich habe den Antrag des Abg. Riedel unterstützt und werde auch für ihn stimmen, denn es ist noch die einzige Möglichkeit, doch denjenigen Gewerbtreibenden, welche solches Vieh schlachten, einige Erleichterung zu ge währen. Ich muß auch gestehen, daß ich mich mit dem Zu satze: „stets auf Kosten der Steuerpflichtigen zu vergüten", nicht einverstanden erklären kann. Auf der einen Seite will man den Gewerbtreibenden eine Erleichterung gewahren, auf der andern Seite sie, so zu sagen, dahin bringen, daß sie nicht solches Vieh schlachten können, das heißt, im Voraus einen Satz von 6 Lhaler zu bezahlen haben, ehe sie sich den vielen Unannehmlichkeiten aussetzen. Also aus diesem Grunde werde ich für den Antrag des Abg. Riedel stimmen. Referent Abg. Rittner: Ich muß doch noch einmal darauf aufmerksam machen, daß der Antrag des Abg. Riedel eine neue Durchlöcherung in die ganze Sache bringt. Nach dem Barthol'schen Anträge steht es ohnehin so, daß die Kühe bis zu 250 Pfund nur iVs Lhaler geben; nun nehmen Sie an, daß bei der Kuh auch noch die Kleinodien nicht gewogen werden sollen, so kommen wir dahin, daß Kühe über 300 Pfund nur IVs Lhaler geben würden. Ich kann nicht glauben, daß, wenn die Kammer der Einwirkung dieses Antrages die ge hörige Aufmerksamkeit widmet, sie ihn noch annchmen werde. Der Barthol'sche Antrag ist schon so, daß er das ganze Be stehende wankend macht, und wenn nun vollends derRiedel'- sche Antrag in die Paragraphe hineinkäme, so würde das Ganze unhaltbar werden. Ich niuß daher die Kammer dringend bitten, daß sie dem Riedel'schen Anträge ihre Zu stimmung nicht ertheilt. Negierungscommissar Kühne: Ich erlaube mir, dem Gesagten noch Folgendes hinzuzufügen. Den sämmtlichen Berechnungen und Aufstellungen in Bezug auf das neue Prvject liegt sder Satz zum Grunde, daß die Kleinodien als steuerbares Fleisch mit betrachtet werden. Es kann daher die Regierung auch nicht füglich davon abgehen, sie wird vielmehr dabei stehen bleiben müssen, daß in den noch blei benden Versteuerungsfällenmach Gewicht auch dieKleinodien fernerhin als steuerbares Object betrachtet werden. Es steht dem Steuerpflichtigen frei, zu verlangen, daß die Kleinodien besonders verwogen werden; will er das nicht, so muß er sich einen gewissen Procentsatz gefallen lassen, bei Rindern 15 Procent zu dem übrigen Fleischgewicht. In Bezug auf diese Kleinodien sind unter andern auch aus der Lausitz Peti ¬ tionen bei dem Finanzministerium eingegangen, worin bean tragt worden ist, daß die Versteuerung der Kleinodien weg gelassen oder ein niedrigerer Procentsatz dafür angenommen werde. Es sind aber an drei verschiedenen Orten Probe verwiegungen vorgenommen worden, deren Ergebniß dahin führte, daß dieser Procentsatz, 15 Procent, wenn der Steuer pflichtige die Verwiegung der Kleinodien nicht eintreten las sen will, nicht zu hoch ist, sondern ganz im Verhältnisse mit der wirklichen Gewichtsgröße steht. Wie gesagt, es liegt der angedeutete Grundsatz der ganzen Aufstellung zü Grunde, und die Regierung könnte nicht füglich davon abgehen. — Was aber die Kosten betrifft, welche bei Verwiegungen ent stehen, so ist darauf hinzudeuten, daß darunter namentlich die Anschaffung der Verwiegungsapparate nur gemeint sein kann. Es ist nämlich Obliegenheit des Steuerflichtigen, für den Verwiegungsapparat, also für Waage und Gewicht, selbst zu sorgen. Sollte freilich die Zuziehung von Zeugen auch noch Kosten verursachen, so würden diese, wenn die Zeugen nicht ohne Entgelt» zeugen wollten, allerdings auch den Steuerpflichtigen zur Last fallen. Andere Kosten sind nicht vorhanden. Uebrigens ist diese Bestimmung wörtlich aus dem früheren Gesetze vom 4. October 1834 herausge nommen, also durchaus keine Acnderung/ gegenüber dem früheren Zustande, eingetreten. Referent Abg. Rittner: Ich muß nochmals darauf aufmerksam machen, daß in finanzieller Beziehung der Riedel- sche Antrag Consequenzen hat, die sich nicht übersehen lassen. Nehmen Sie an, daß von der in der Beilage I. ersichtlichen Anzahl Ochsen von 400 bis 500 Pfund nur die Hälfte, also 1500 Stück, um 2 Lhaler billiger versteuert werden sollen, so sind das schon 3000 Lhaler; und nehmen Sie ferner an, daß von der höchsten Gewichtsclasse bei den Kühen der 4.Theil ge troffen wird, so sind das 10,500 Stück, also 16,000 Lhaler. Sie erhalten dadurch einen Ausfall von circa 20,000 Lhaler im veranschlagten Ertrag, und ich muß doch glauben, daß es weit gehen heißt, wenn auf diese Weise das ganze System und die Summe des Ertragnisses in Frage gestellt werden soll. Präsident v. Haase: Der Abg. Riedel will zum dritten Male sprechen. Will ihm die Kammer dies gestatten? — Einstimmig Ja. Abg. Riedel: Eine Bemerkung gegen den Herrn Re- gierungscommissar muß ich mir doch erlauben. Wenn er anführte, daß die Regierung nicht davon abgehen könnte, daß die Kleinodien mit verwogen werden müßten, also dieselben als Verwiegungsobject betrachtet werden sollen, so kommt, wenn sich durch die Kleinodien ein Gewicht von 402 Pfund herausstellt, auf 100 Pfund 1 Lhlr. 15 Ngr. Steuer, also auf jedes Pfund 4Vs Pf. Nun werden die Kuttelflecke in der Regel mit 6 Pf. verkauft, also hat der Fleischer IV2 Pf. daran und soviel kosten sie ihm Mühe und Feuerung, er muß daher dieKleinodien rein umsonst weggeben; es wird daher 70
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