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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Referent Abg. v. d. Planitz: . v) Generalstab. Die Deputation hat sich in ihrem am letzten Landtage erstatteten Berichte ausführlich über den Zweck und die Orga nisation dieses seit dem Jähre 1849 eingeführten Instituts verbreitet. Sie erlaubt sich, um nach ihrem Dafürhalten un- nöthige Wiederholungen zu Vermeiden, darauf hinzuweisen. Der Etat des Generalstabs ist Seite 107 in dem oben ange gebenen Hande der Landtagsacten enthalten. Das Postulat für den Generalstab, 16,910 Thlr. ist auch gegenwärtig auf diesem Etat begründet und nur um 48 Thlr., den Betrag des Quartiergeldes eines der Capitains des Generalstabs, vermindert. Die Kammern haben früher die Nothwendigkeit dieses Instituts in seiner dermalen bestehenden Organisation an erkannt, die Deputation kann daher nicht umhin, der Kam mer anzurathen, die für den Generalstab geforderte Summe zu bewilligen. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand über das Po stulat, den Generalstab betreffend, das Wort? — Es sind dafür 16,910 Thlr. gefordert und die Deputation empfiehlt deren Bewilligung. Bewilligt die Kammer diese Summe? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: L. Adjutantur des Königs und der königlichen Prinzen. Für diese Position wurden am letzten Landtage 7060 Thlr. bewilligt. Dermalen werden 7260 Thlr. dafür postulirt. Dieses Mehrerforderniß gründet sich darauf, daß einer der Adjutanten der königlichen Prinzen als Capitain in eine höhere Gehaltsclasse gerückt ist. Der Etat ist als Beilage I. beigedruckt. Die Deputation empfiehlt die Bewilligung des Po stulats. Präsident v. Haase: Es wird wohl nicht nöthig sein, daß der Etat vorgetragen werde. — Wünscht Jemand hier über zu sprechen? — Bewilligt die Kammer die für die betreffende Adjutantur geforderten 7260 Thlr.? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: D. Gouvernement zu Dresden und Commandant- schaft zu Königstein. ») Gouvernement zu Dresden, Für dasselbe werden M62 Thlr. ercl. 6 Thlr. 28 Ngr. 3 Pf. Ugiozuschlag verlangt. . / Die Bewilligung am letzten Landtage betrug 4358 Thlr. etatmäßig. Es stellt sich ein Mehraufwand von 4 Thlr. heraus. Derselbe erwächst aus den folgenden Veränderungen des- Etats. Der Gehalt des Gouvernementssecretairs soll um 8l1 Thlr. und dessen Quartiergeld um 20 Thlr. erhöht werden, wogegen die mit 96 Thlr. dotirte Stelle eines Hausmanns beim Gouvernement in Wegfall kommen soll, Die Regierung begründet die vorgeschlagene Erhöhung durch das Anführen, daß die mehrjährige gute Dienstleistung des ohnedem nur mit 432 Thlr. besoldeten Beamten es besonders habe erwünscht erscheinen lassen, die eingetretene Ersparniß zu dessen Gehalts erhöhung verfügbar zu erhalten, da der Vorgänger desselben einen weit höhern Gehalt bezog. Die Deputation konnte diesen Gründen ihre Anerken nung Nicht versagen, sie glaubt jedoch diese Gehaltserhöhung nur als eine persönliche und transitorische der Kammer zur Genehmigung empfehlen zu dürfen. Sie erklärt sich auch mit den übrigen Ansätzen der Position einverstanden und bemerkt nur noch, daß die Stelle eines Gouverneurs unbesetzt und der Gehalt desselben nicht in den Etat ausgenommen ist, dagegen einem der in Dresden garnisonirenden Generale die Function eines Gouverneurs übertragen worden ist, wofür derselbe von diesem Etat 500 Thlr. als Entschädigung für Quartier und' sonstigen Dienstaufwand bezieht. Der Etat des Gouvernements zu Dresden und der Commandantschaft Königstein ist in der Beilage H. beige druckt. d) Commandantschaft Königstein. Das Postulat für dieselbe 12,160 Thlr. 28 Ngr. 8 Pf. excl. Agiozuschlag für 1500 Thlr. vor Einführung des neuen Münzfußes festgestellter Gehalte, ist der letzten Bewilligung vollkommen gleich. Die Deputation fand keinen Grund, eine Abminderung beantragen zu können, sie empfiehlt daher der Kammer, für das Gouvernement zu Dresden und die Commandantschaft zu Königstein 16,423 Thlr. etatmäßig und 149 - transitorisch zu bewilligen. Ich mache hierbei darauf aufmerksam, daß die Ziffer im Berichte-(d.Landt.-Act.) nichtganzrichtiggedruckt ist; es muß nämlich heißen: sie empfiehlt daher derKammer, für das Gou vernement zu Dresden und die Commandantschaft zu König stein 16,423 Thlr. etatmäßig und 149 Thlr. transitorisch zu bewilligen, weil die Deputation vorgeschlagen hat, diese Ge haltserhöhung des Gouvernementssecretairs nur transitorisch zu bewilligen. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand das Wort? Abg. v. Wahle: Ich theile nicht die Ansicht derer, die da meinen, auf eine so kleine Abminderung, wie die von 1500 Thlrn., komme nicht sehr viel an, vielmehr stimme ich hierin denen bei, die da sagen, daß man, wenn man km Großen keine Ersparungen machen könne, desto mehr Be dacht nehmen müsse, wenigstens im Kleinen eine Abminde rung zu erzielen. In dieser Beziehung bietet mir der Etat der Festung Königstein Stoff zu einigen Worten. Da findet.. 108*
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