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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Präsident. 0. Hä.ase:. Es,.würde nun üher .diese Posi tion und den Antrag zu sprechenfein. Erscheint nicht, .daß) Jemand d^s Wort begehe,.. , ReferentAbg. v?--d!- Planitzr Ich wollte stür in-Be- ziehung auf diesen Antrag mich dahin Äußern,'daß ich aller dings den Wunsch gehabtchatte) der Herr Abgeordnete möchte seinen Antrag nicht bellst Budget, sondern vielmehr b'ei der. Gelegenheit, wo es sich um die Organisation der neuen Justiz behörden Handeln wird, gestellt habens Der Antrag ist in jedem Falle wichtig. . Es scheint allerdings nach-'seiner Mo- tivirung, als ob durch dessen Annahme eine Ersparniß ein-.' treten könnte. Jndeß glaube ich doch, Md wir alle zu wenig vorbereitet, um die Schwere dieses Antrags und dessen Trag weite im gegenwärtigen Momente gehörig erwägen zu kön nen. Ich mache jetzt nur so viel bemerklich, daß das Ober kriegsgericht in Mehrern Gesetzen als. eine Instanz-angeführt worden ist und daß daher mit seiner Aufhebung wenigstens- eine totale Veränderung in der Militüirgesetzgebung zugleich mit erfolgen müßte. Ob nun von Seiten der Militairver-, waltung Bedenken-überhaupt gegen den Antrag des geehrten; Abgeordneten existiren, darüber, hoffe ich, wird,man von Sei ten der Staatöregierung sich aussprechen.-i-.- Ich für meine -Person.muß gestehen, daß ich zu wenig vorbereitet bin, um jetzt diesen Antrag in'jeder Beziehung auf genügende Weife beleuchten zu können. Staatsminister Rallen hör ft: Herr Präsident, mir scheint, daß der Antrag des Herrn Abg. Glöckner von so außerordentlicher Wichtigkeit sein könnte, daß das 'Kriegs-, .-Ministerium Bedenken trägt, sich gegenwärtig darüber auszu-.- sprechen und muß wünschen^ daß'er einer Deputation zur) Prüfung übergeben werde, bevor er zur.Berathung käme, da-' -mit wenigstens von Seiten des 'KriegsMimsteriüms, um die Sache vom juristischen Standpunkte aus-zu erwägen, Fach männer deputirt werden können, denn der Kriegsminister ist kein-Jurist und kann also auf eine solche Frage zur Zeit nicht eingehen. ' Vicepräsident v. Criegern: Ich habe dem, was der Herr Referent bemerkt hat, pur noch tpenig belustigen. Es hängt die Frage, ob ein Oberkriegsgericht fortbestehen soll, mit der piel tiefer liegenden Frage zusammen, wie im Allge meinen dieMilitairgerichtsbarkeit zuorganisiren ist. Solange man die Nothwendigkeit unbedingt-anerkennt, daß eine MiM tairgerichtsbarkeit bleibe, muß nach meiner Ansicht, eine Mit telbehörde da sein, die so eingerichtet ist, daß sie über Militair- angelcgenheiten urtheilen kann. Es wird unmöglich sein, eine andere Mittelbehörde so einzurichten, daßsie sich mit Mi- litairangelegenheiten.beschäftigt, rpenn man nicht jn den übri gen Geschäften dieser Mittelbehörde Stockungen eintreten lassen will. Hinsichtlich der wirklichen. Entscheidungen in Criminalsachen ist gegenwärtig schon die Einrichtung getrof- fen, daß dqs Dberappellationsgericht die letzte Instanz bildet H. K. (2. Abonnement.) und. daß da in M.llitairangelegenheiten' ein Stabsoffizier zu gezogen .wird. Man.könnte nun glauben,., daß der Abg-. .Glöckner ber,seinem Ar.ttrage-eine.ähnliche Idee k.n.'BMK-.auf dier.Wittelhehörd.en-im Sinne,hahe ; es wird dies qber-nicht ausführbar sein, .besonders deshalb, .weil die Mit.te.lbehörden außer -der. Entscheidung:.hurch-.Nfthei.l-,über Mehrere andere Verhältnisse zu cognosciren haben.- JeNenfalls ist her An trag aber .so tief-eingreifender, Natur, daß er unmöglich so nebenbei bei derBerathung über dasBudget abgemächtwcr-- ,dM könnte»..,;. Abg. P opp e: Der Herr'Antragsteller'ist) wie er selbst sehr richtig ästgegeben' hat,- nicht im Stand'e-gewesen, Usts'die finanziellen Vortheile vorzuführen, welche' durch 'seinön- An- trag erzielt werden sollen: Ich glaube,-'wie es ihm ergeht, so etgeht es auch uns, und selbst von-Seiten der Fistanzdepü- tation wird es sehr schwer sein, sich in irgend-eitterWeise für denselben zu erkläten. ' Nach der mir zustehenden Kenntstiß sinde ich) daß es für daß'Militair so wünschenswerth als nothwendig ist, eine gesonderte Militairgerichtsbarkeit zu ha ben, und ich glaube,- es würde wevt'r füü das Militair vor- theilhaft) noch den sonstigen Verhältnissen entsprechend sein) wenn wir jetzt an eine Unterordnung des Militarrs unter die Civilgerichtd denken wollten. Das ist für mich ein wesent licher Grund, warum ich-gegen den Antrag stimmen werde. Sollte man indeß auf die Ansicht- eingehen, welche der'Abg. Glöckner ausgesprochen hat) so würde -ich für meinen LH eil wünschen, daß der Antrag der ersten Deputation und sticht der zweiten zuge'iviesen würde, weil ich glaube, es im Namen meinerColltgen astssprechen zu dürfen, daß Wit uns nicht be rufen halten kostneM übet diese höchst wichtige Angelegenheit usts genügend auszusprechen. ' , Abg. Hab erkö rn: Der Antrag des Abg. Glöckner hat auch für mich viel Ansprechendes; allein ich halte.ihn gleich zeitig doch für so tief eingreifend, daß er zuvörderst än eine Deputation zu verweisen sein hürfte. Jn dieser'Richtung hin theile ich jedoch die.Ansicht,- welche der Abg. Poppe so eben ausgesprochen hat,, man möge nämlich die erste Deputa tion und nicht dje zwxite mit dieser Begutachtung beauftra gen. Zum Beweis meiner Behauptung, daß der Antrag tiefeingreifend sei, beziehe ich mich,.übrigens auf eine stati stische Notiz. Ich habe nämlich aus den Untersagen zu dem Budget des Justizminiflerimsts ersehen, daß die Wirksamkeit des Oberkriegsgerichts nicht so ganz unbedeutend ist, denn im Jahre 1850 haben,demselben 222 eigentliche Criminalspruch- sachen vorgelegen und überdies an Justizverwaltungssachen 1018, so daß die SuMme aller Eingänge in 1240 bestanden hat. Schon diese Ziffern werden uns veranlassen müssen, genauer in das Wesen und die Wirksamkeit dieser-Behörde einzügehen und alle einschlagenden Momente sorgfältig zu prüfen. Gewiß hängt übrigens die Aufhebung dieser Be hörde mit der neuen Organisation der Justizbehörden zusam- 109
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