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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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spielige Maaßregel durch den Umstand, daß die Reiterei über haupt wenig Unteroffiziere hat (nur 10 für 136 Reiter), ge rechtfertigt und bemerkt nur noch, daß die tägliche Löhnung eines Korporals der Cavalerie 5 Ngr. 5 Pf., während die eines Reiters nur 2 Ngr. 5 Pf. betragt. Weniger konnte die Deputation sich mitder Vermehrung der Zahl der Feuerwerker bei der Artillerie einverstanden er klären. Abgesehen davon, daß besonders bei dieser Waffe im Allgemeinen ein die Bundespflichten weit überschreitender Etat angenommen worden ist — das Königreich Sachsen hat 24 Kanonen zum Contingent und 12 Kanonen als Reserve bereit zu halten; der Stand unserer Artillerie gestattet uns aber, mindestens 50 bis 60 Geschütze auszurüsten, weit mehr, als die bundcsmäßige Verpflichtung auferlegt — so erscheint die Zahl der Unteroffiziere der Artillerie überhaupt nach den Ansätzen des letzten Budgets vollständig ausreichend. Bei der Aufstellung des letzten Budgets, wo man die Artillerie, anstattwiefrüyerinlOCompagnieninlOBatterien eintheilte, wurde der Etat einer solcher Abtheilung um 1 Feuerwerker und 1 Zimmermann vermindert, dagegen um 4 Corporale, 10 Oberkanoniere, 26 Kanoniere und 60 Fahrer Vermehrt. Gegenwärtig haben sich die damals vom Etat verschwun denen Feuerwerker und Zimmerleute wieder eingefunden. In Betreff der letzteren hat die Deputation keine Bemerkung zu machen, da sie mit den Kanonieren gleiche Löhnung erhal ten und die Zahl der letzteren um so viel gemindert ist, als die der Zimmerleute vermehrt; wohingegen sie der Ansicht ist, daß der Feuerwerker nur dann auf dem Etat anzuerkennen sein dürfte, wenn dagegen ein Corporal vom Etat gestrichen wird. Die Deputation beantragt weiter unten die Abmin derung der Position um den Betrag der Löhnung der 10 Cor- porale 730 Thlr. jährlich. Endlich ist noch zu erwähnen, daß der Schalttag eben falls dazu beiträgt, oen Betrag der Position zu erhöhen. Die Deputation beantragt daher in der Voraussetzung, daß die von ihr auf Abminderung gerichteten Anträge von der Kammer angenommen werden, nämlich: 4300 Thlr. durch Ersparniß der für drei Stabsoffiziere der Artillerie und 20Stabsoffiziere derJnfanterie postulirten Gehaltserhöhung, 200 - durch Ersparniß an dem Gehalt des Comman- danten des Commifsariatstrain und 730 - durch Verminderung des Etats der Artillerie ' um 10 Corporale. 5230 Thlr. Summe. die Bewilligung der vorliegenden Position mit 830,806 Zchlr. etatmäßig und 48 - transitorisch. Präsident v. Haase: Es ist nun über die 48. Position, die Verpflegung derArmee betreffend, und über den Aufwand Zu sprechen, der in der ersten Abtheilung unter für Tracta- «ent, Löhnung rc. postulirt worden ist. Abg. Rittner: Wenn ich mir gegenwärtig das Wort erbitte, um als Separatvotant mich gegen die Meinung aus zusprechen, die die Majorität der Deputation der Kammer vorgelegt hat, so bin ich mir bewußt, in welche schwierige Stellung ich dadurch komme, indem ich einesteils mit der Meinung meiner geehrten Collegen in Conflict gerathe, anderntheils gegen die oft bewährte Neigung der Kammer zur Sparsamkeit ankämpfen soll. Mein ich habe es doch nicht unterlassen können, wenigstens einen Versuch zu machen, meine Meinung zur Geltung zu bringen, da ich nach wieder holter Prüfung immer wieder zu der festen Ueberzeugung ge kommen bin, daß die neuerdings wieder vorgeschlagene Ver weigerung der von der Negierung postulirten Gehaltserhöhung für die Majore der Infanterie und Artillerie eine Ungerechtig keit gegen diese letzteren und eine Maaßregel sei, welche mög licher Weise große Nachtheile im Dienste nach sich ziehen kann. Eine Ungerechtigkeit gegen die betreffenden Personen muß ich es aber nennen, wenn der Staat seinen Beamten Verpflichtungen auferlegt und Ansprüche gegen sie erhebt, wahrend er ihnen die Mittel vorenthält, diesen Verpflich tungen zu genügen. Daß aber die Gehaltserhöhung von 200 Thalern, welche den Majors beim Aüfrücken vom Haupt mann zuKheil wird, nicht ausreichend ist, um den Ansprüchen zu genügen, welche an sie gestellt werden durch Anschaffung von Pferden, Unterhaltung ihrer Equipage und einen gewissen Repräsentationsaufwand, darüber sind schon in frühem Land tagen alle Stimmen einig gewesen. Für diejenigen unter uns, welche daran Anstoß finden sollten, wenn ich für einen Major auch finanzielle Mittel verlange zu einem gewissen Repräsentationsaufwande, will ich nur bemerken, daß nach meiner Ansicht allerdings den Bataillonscommandanten die Verpflichtung aufliegt, für ihr Offiziercorps und namentlich für die jüngern Offiziere einen moralischen und socialen Sammelplatz zu bilden, und wer die Garnifonsverhältniffe unserer Armee etwas naher ins Auge gefaßt hat, der wird dieser Rücksicht ein nicht ganz geringes Gewicht beilegen. Andererseits bin ich der Meinung, daß diese Verweigerung auch dienstliche Nachtheile zur Folge haben muß oder wenig stens in vielen Fallen haben kann. Der Vorstand des Kriegsministeriums ist vollständig dieser Ansicht über die an gedeuteten Schattenseiten beigetreten und hat anerkannt, daß er ost in den Fall kommen könne, auf Individualitäten bei eintretendcn Vacanzen nicht Rücksicht nehmen zu können, wenn sie auch in jederBeziehung die allerfähigstcn zu dem be treffenden Avancement waren. Verkennen wir nicht, daß Fähigkeit und Tüchtigkeit im Dienste als die hauptsächlichsten Factoren für einen Mann erscheinen, der ein Bataillon führen soll, von welchem man im Frieden anerkennungswetthe Leistungen erwarten darf. Noch viel mehr ist dies im Kriege der Fall, nur wenn die tüchtigsten Männer an der Spitze stehen, kann ein Bataillon Tüchtiges leisten. Das, meine Heeren, verhehlen Sie sich nicht, es muß nothwendiger Weise L!2»
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