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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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„sich auch für die Anwendung der imZ Gesetzent würfe aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen auf die in Folge der Verbindung der sächsisch-böhmi schen Staatseifenbahn mit der Leipzig-Dresdner Eisenbahn nothwendig gewordene Erweiterung des zu Dresden befindlichen Bahnhofes der Letzteren auszusprechen," und ich frage: ob die Kammer ihrer Deputation in dieser Beziehung beistimmt? — Einstimmig Ja. Referent!). Bülau: Ich habe nun noch in Beziehung auf den übrigen Inhalt der vierten Paragraphe eine Stelle aus den Erläuterungen vorzutragen, wo es heißt: (s. dieselbeL.-M. H. K. Nr. 68 S.1641. Sp.1. Z. 24—26 v. o.) In Beziehung auf die Gründe, weshalb in §. 1 verschie dene neuere Gesetze noch mit angeführt werden mußten, er laube ich mir auf den Bericht der jenseitigen Kammer zu ver weisen, wo die Ursachen der Modifikationen, die in dem Ex- propriationsgesetz von 1835 herbeigeführt worden sind, kurz und klar dargelegt werden. Es kann nun die Deputation, nachdem die geehrte Kammer in allen zeither gesprochenen Punkten den Ansichten der Deputation bekgepflkchtet hat, die unveränderte Annahme der §. 1 anrathen. Es würde daher nunmehr über die ganze §. 1 abzustimmen sein. Präsident v. Schön fels: Ja! Es befindet sich die §. 1 auf Seite 260 des Entwurfs und dieselbe ist der geehrten Kammer hinlänglich bekannt, ich werde sie daher nicht reca- pituliren, sondern werde einfach die Frage an die Kammer richten: obsie derZ. 1, wiesiesich im Entwürfe zu dem Gesetze, die Abtretung von Gr undeigenth um fürEisenbahnanlagen betreffend, befindet, die Zustimmung ertheilen will? — Einstimmig Ja. Referent v. Bülau: Es hat jedoch die zweite Kammer, welche denselben Be schluß einstimmig gefaßt hat, bei dieser Paragraphe noch die Aufnahme folgender Anträge in die ständische Schrift vorge schlagen: 1) die hohe Staatsregierung möge bei Ertheilung der Concession für die unter 2. und 3. bezeichneten Eisenbahnen ein Rückkaufsrecht für den Staat Vor behalten, und 2) den Unternehmern dieser Eisenbahnen, ungeachtet des vorbchaltenen Rückkaufsrecht oder der ihnen sonst gestellten Bedingungen, — abgesehen von der aus den Staatskohlenwerken zu erbauenden Zweig bahn nach der Dresden-Tharander Hauptbahn — eine Zusage auf Betheiligung oder Zinsengarantie durch den Staat bei der Anlage dieser Privateisen- bahnen nicht ertheilen. Beide Anträge werden zu unveränderter Annahme em pfohlen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand über die so eben vorgetragenen beiden Anträge das Wort verlangt, so würde ich die Frage darauf zu richten haben. Der erste Antrag geht dahin: „Die hohe Staatsregierung möge bei Ertheilung der Concession für die unter 2 und 3 bezeichneten Eisenbahnen ein Rückkaufsrecht für den Staat Vor behalten." Ich frage: ob die Kammer auf Anrathen ihrer Deputa tion sich mit diesem Anträge einverstehen will? —Einstim mig Ja. Präsident v. Schön fels: Der zweite Antrag geht dahin: „DenUnternehmern dieser Eisenbahnen, ungeachtet des vorbehaltenen Rückkaufsrechts oder der ihnen sonst gestellten Bedingungen, — abgesehen von der aus den Staatskohlenwerken zu erbauenden Zweig bahn nach der Dresden-Tharander Hauptbahn — eine Zusage auf Betheiligung oder Zinsengarantie durch den Staat bei der Anlage dieser Privateisen bahnen nicht ertheilen." Jchfrageauch hier: ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation diesem Anträge die Zustim mung ertheilen will? — Einstimmig Ja. Referent 0. Bülau: 8-2. Die Zeit des Eintritts der Wirksamkeit gegenwärtigen Gesetzes für jede einzelne der vorstehend unter 1—4 aufgeführ- ten Unternehmungen wird durch Verordnung bekannt ge macht werden. Die Deputation hat gegen Z.2 nichts zu erinnern und wird deren unveränderte Annahme angerathen, Präsident v. Schönfels: Die Deputation rath et die unveränderte Annahme dieser Paragraphe an, und ich frage: ob die Kammer derselben bei stimmt? — Einstimmig Ja. Referent v. Bülau: 8-3. Unser Ministerium des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich haben Wir rc. Auch hierzu hat die Deputation nichts zu bemerken gehabt. Präsident v. Schönfels: Auch §.3. wird von der Deputation zur unveränderten Annahme em pfohlen, und ich frage: ob die Kammer ihrer Depu tation auch bei dieser Paragraphe beizustimmen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Referent V. Bülau: Bevor noch zur Abstimmung über den gesammten Gesetzentwurf überzugehen ist, will ich mir erlauben, noch einen Nebenpafsus, der am Schluffe vorkommt, vorzutragen. (Der Vortrag desselben erfolgt; s. die betreffende Stelle der Erläuterungen L.-M. II. K. Nr. 68. S. 1642 f.) DieDeputation sagt in dieser Beziehung: Die am Schlüsse der Motiven erwähnte Absicht der Staatsregierung in Betreff einer Weißenfels-Leipziger Bahn beruht auf ständischer Ermächtigung und bietet keine Ver anlassung zu anderweiter Erklärung, Es ist sonach die Ermächtigung von Seiten der Stände ausdrücklich ertheilt worden, ein solches Expropriationsgesetz
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