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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 15. Fünfzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kam mer am 6. Februar 1852. Inhalt: Registrandcnvortrag. — Urlaubsgesuche. — Entschuldigungen. — Benutzung des Berichts der vierten Deputation über die Petition mehrerer Dorfhandwerksmeister der Leipziger Gegend, um Ab änderung der Bestimmungen §. 16 und 17 des Gesetzes vom 9. Oeiober 1840, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend, sowie um völlige Gleichstellung der Stadt- und Landmeister rück sichtlich des Meisterstückes und Erlassung strengerer Bestimmun gen über das Letztere. — Benutzung und Beschlußfassung über Punkt 1—3. — Benutzung des Berichts der ersten Deputation über das königliche Decret, die Firation der Vrandcassenver- sicherungSbeitrage für die Jahre 1852—1854 betr. — Schluß abstimmung. — Benutzung des Berichts der vierten Deputation über die Petition Schmidt's zu Rossau um Erthcilung einer Schankconeession. — Beschlußfassung. Die Sitzung beginnt 11Vs Uhr in Gegenwart des Herrn Staatsministcr v. Friesen, sowie in Anwesenheit von 30 Kammermitgliedern, sofort mit dem Vortrage aus der Hauptregistrande. (Nr. 89.) Bericht der zweiten Deputation über das königl. Decret, die auf den Domänenfond und die Veräuße rungen rückstchtlich des Staatsguts bezüglichen Nachweisungen betreffend. Präsident v. Scho nfels: Gelangt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. — An Beurlaubungs gesuchen sind eingegangen dasjenige des Herrn Freiherrn v. Friesen auf die heutige Sitzung und dasjenige, ebenfalls für heute, vom Herrn 0. Harleß. Ferner ist Herr Graf von Hohenthal-Königsbrück als krank angcmeldet für heute und wahrscheinlich auch für die nächsten Tage. Weitere Eröffnungen habe ich nicht zu machen, wir können daher gleich zur Tagssordnung übergehen. Erster Gegenstand ist der Bericht der vierten Deputation über eine Petition, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend. Ich habe Herrn Bürgermeister Wimmer Zu ersuchen, den betreffenden Vortrag Zu erstatten. I. K. (k. Monrmrwnt.) Referent Bürgermeister Wimmer: Mehrere Handwerksmeister, welche in den Dörfern Groß- und Kleinzschocher, Eutritzsch, Möckern, Gohlis, Mockau, Alt- und Neuschönfeld, Neusellerhausen, Dölitz, Connewitz und Lindenau bei Leipzig wohnen, haben eine Petition an die erste hohe Ständekammer gerichtet, welche der vierten Depu tation zur Begutachtung zugewiesen worden ist. Die Petenten suchen um Verwendung der Kammer nach, daß 1) unter Modifikation der beschränkendenBestimmung im 2. Kheile Z. 16 des Gesetzes vom 9. October 1840, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend, den darin genannten Handwerkern außer dem daselbst erwähnten Falle die Annahme wenigstens eines Lehrlinges unbedingt gestatte, 2) unter Aufhebung der entgegengesetzten Bestimmun gen im §. 17 des gedachten Gesetzes das Halten von Gesellen allen Dorfhandwerkern ohne Beschrän kung in Betreff der Zahl erlaubt, und 3) aus völlige Gleichstellung der Land - und Stadtmei ster hinsichtlich des Meisterstückes und insbesondere darauf hingewirkt werde, daß die Fertigung des letztem von Seiten Aller unter solcher Garantie er folge, welche die Zulassung untüchtiger Handwerker unmöglich mache. Es motiviren Petenten ihr Suchen durch folgende Gründe: acl 1 und 2. Nach §. 16 des Gesetzes vom 9. October 1840 sei das Halten von Lehrlingen nur einigen Handwerkern aufdem Lande gestattet, allen übrigen derselben hingegen nur in dem Falle erlaubt, wenn sie ihre eigenen Söhne oder Enkel als Lehrlinge aufnehmcn und in der von ihnen betriebenen Pro fession unterrichten wollen. Die Staatsrcgierung ertheile zwar auch in Bezug auf letztere beschränkende Bestimmung Dispensationen, allein nichtim Interesse des Meisters,sondern nur in den Fällen, wenn die Gestattung in dem Interesse des Lehrlings liegt. Dies sei eines Theils mit Kosten verknüpft, andern Theils finde man in jenen allgemeinen Beschränkun gen der Landmeister hinsichtlich der'Lehrlingsannahme ein Mißtrauen in die Befähigung der Landmeister, welches kei- nesweges begründet sei. Im Interesse der Dorfmeister liege es, sich Lehrlinge heranzubilden, um dadurch gute Gesellen zu erhalten, da in Städten gebildete Lehrlinge nicht leicht als Gesellen bei Dorfmeistcrn eintreten, auch seien Lehrlinge den Landmeistern oftmals unentbehrlich. Ebenso sei das Halten von Gesellen nur einzelnen Handwerkern auf dem Lande nach §.17 des gedachten Ge setzes unbedingt, allen übrigen derselben dagegen nur, wenn aus Ansuchen von der Regierungsbehörde dazu ausdrückliche
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