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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beilage A. und B.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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34,371 Thlr. 6 Gr. 2^ Pf. 'Transport. präcludirten und nach tz. 71 desselben Gesetzes dem Reserve fond gutzuschreibenden Brand- und Feuergerätheschädenvergü- tungen und «) 13,056 - 26 - 3 - Betrag des von der Oberlau sitz vertragsmäßig eingezahlten Einneuntheils des bei der vor maligen erbländischen Anstalt ° am Schlüsse des Jahres 1848 vorhanden gewesenen Activ- vermögens, 47,428 Thlr. 2 Gr. 5^- Pf. Summe. wieder in Abzug gebracht, so vermindert sich der mit Schluß des Jahres 1851 verbleibende muthmaßlicheUeberschuß bis auf 215,994 Thlr. 15 Gr. 9-Pf., während dermchrerwähnteBorschuß- undRescrvefond inden Jahren 18AH durch die vorstehend unter b. und c. nachgewie senen Posten einen Zuwachs von überhaupt 13,151 Thlr. 1 Gr. 4jPf. erhalten und dadurch bis zum Schlüsse des Jahres 1851 eine Höhe von 161,585 Thlr. 14 Gr. 6 Pf. erreicht hat. Dieser Reservefond ist aber unzureichend, um für die Folge das bisherige Schwanken der Brandversicherungsbei trage zu vermeiden und zu einem stabilen jährlichen Beitrage zu gelangen. Es ist daher nothwendig, diesen Fond auf eine entsprechende Hohe von mindestens 500,000 Thlr. zu bringen, damit bei einem durch vermehrte und größere Feuersbrünste eintretenden ungewöhnlichen Bedarfe, beson ders in hinzutretenden ungünstigen Zeltverhältnissen, der jährliche Beitrag nicht erhöht zu werden braucht. ZudieserWorsicht mahnen diein allen Thcilen des Landes in großer Anzahl noch vorhandenen feuergefährlichen Städte und anderen Orte und beziehentlich einzelne Tbeile derselben. Es erscheint daher mehr als rathsam, den mit Schluß des Jahres 1851 verbleibenden Ueberschuß zum Vorschuß- und Reservefond zu schlagen, da ohnehin ein großer Theil des Überschusses von den Zinsen herrührt, welche theils von dem Reservesond, theils von dem zeitweilig entbehrlich gewesenen und zinsbar angelegten Cassenvorrarhe genommen worden sind und vom 1. August 1839 ab, — als dem Zeitpunkte, von demdie aufdas Gesetz vom14.Novembcr 1835 gegründete neue Einrichtung in Wirksamkeit getreten ist, —- bis mit 1851 ohne Berücksichtigung der beim Ein- und Wiederverkauf von Staatspapieren gemachten GewinnedenBetrag von 101,997 Thlr. 25 Ngr, 7 Pf. ausmachen. Was hiernächst den Bedarf für die Jahre 1852, 1853 und 1854 betrifft, so ist derselbe mindestens nach den Be dürfnissen in der abgelaufenen Finanzperiode zu bemessen und dabei den Aufwand mit zu berücksichtigen, welcher mit der nach Vorschrift Z. 40 des Gesetzes vom 14. November 1835 in der zweiteil Hälfte des Jahres 1849 in Angriff genom menen allgemeinen Revision der in denErblanden carastrirten Werthstaxen verbunden ist, eimGeschäft, welches noch die ganze gegenwärtige Finanzperiode in Anspruch nehmen wird. Wenn nun die Versicherungssumme in der abgelaufenen Finanzperiode von 196,321,0371 Thlr. bis auf214,353,08lr Thlr., mithin abermals um 1^,032,145^ Thlr gestiegen ist und für die Finanzperiode 18^ ein Steigen von derselben Höhe oder von circa sechs Millionen jährlich und daher die durchschnittliche Versicherungssumme für die vorgedachten Jahre alljährlich zu circa 223,000,000 Thlr. angenommen werden kann; so würde ohne Rücksicht auf die zufälligen Einnahmen und die verbleibenden Rückstände bei einem jährlichen Beitrage von 6 Ngr. 4 Pf. von 100 Thlr. oder einem halbjährlichen dergleichen von 8 Pf. .von je 25 Thlr. Versicherungssumme, die Solleinnahme jährlich 475,733 Thlr. 10 Ngr. und auf die ganze Finanzperiode 1,427,200 Thlr. nach Abzug der geordneten, jährlich zu circa 5100 Thlr. zu veranschlagenden Einnehmergebühren aber die Nettoein nahme 1,411,900 Thlr, betragen und diese den in der Finanzperiode 18^ nachgewie senen Bedarf an 1,372,219 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. mit der geringen Summe von nur 39,680 Thlr. 9 Ngr. 2 Pf. übersteigen, ein Ueberschuß, der bei 100Thlrn. Versicherungs summe auf drei Jahre circa 5Z Pf., auf ein Jahr aber sogar nur circa I^-Pf. beträgt und da bei Fixirung der Brandver sicherungsbeiträge auf alle möglicher Weise eintretcnde Even tualitäten die gehörige Rücksicht zu nehmen ist, ein weiteres Herabgchcn des angenommenen ProcentsatzeS auf keine Weise rechtfertigen würbe. Aus allen diesen Gründen wird von der Brandversichc- rungscommission die Bewilligung beantragt, daß: 1) der nach Obigem am Schluffe des Jahres 1851 ver bleibende muthmaaßliche Ueberschuß an 215,994 Thlr. 15 Ngr. 9I Pf. oder wie derselbe sich sonst künftig Herausstellen wird, zu dem mit Schluß des Jahres 1851 überhaupt, 161,585 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. betragenden Vorschuß- und Reservefond ge schlagen werde; 2) der unter 1. erwähnte Fond außer den ibm nach §. 71. des Gesetzes vom 14. November 1^35bcreits zugewiesenen, nach tz. 8^ für präcludirt zu achten den und derBrandversicherunzscasse anheimfallen den Brand- und Feuergerätheschädenvergütungen und den in h. erwähnten ConfiScations- und Straffällcn von: Jahre 1852 an durch weitere Zu weisung der Zinsen von den für die Dauer des Nichtbedarfs zinsbar angelegten Fonds und son stigen Baarbefländen, ingleichen aller und jeder Straf- und Sportelgelder nach und nach bis auf die Summe von 500,000 Thlr. erhöht und 3) für die Jahre 1852, 1853 und 1854 ein jährlicher Beitrag von Sechs Neugroschen Vier Pfennigen von je 100 Thlr. oder halbjährlich Acht Pfennige von je 25 Thlr. Versicherungssumme und, wenn die Ergebnisse der Jahre 1852 und 1853 im letzten Jahre der Finanzperiode ein weiteres Herabgehen mir den Beiträgen gestatten sollten, im Jahre 1854, oder nach Befinden auf den zweiten Termin dieses Jahres von je 100 Thlr. Versicherungssumme ein Beitrag nach jährlich FünfNeugroschm Sechs Pfennigen erhoben werde.
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