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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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summe bezüglich dieser Position mit 30,705 Lhlr. zu bewilligen gemeint ist? — Einstim mig Ja. Präsident v. Schönfels: Es ist bei dieser Position von der zweiten Kammer ein Antrag genehmigt worden, der folgcndermaaßen lautet: „Dieselbe wolle bei eintrctcnden -Vacanzen in dem Personal der Kreisdirectionen und der Amtshaupt mannschaften die Stellen nicht mehr definitiv, son dern nur provisorisch besetzen." Die diesseitige Deputation hat sich mit diesem Anträge einverstanden, jedoch demselben eine andere Form gegeben. Diese neue Form, unter welcher die Deputation den Antrag anrathet zu genehmigen, lautet so: „Die hohe Staatsregierung wolle ibei eintretenden Vacanzen in dem Personal der Kreisdirectionen und der Amtshauptmannschaften, insoweit es ohne Ungerechtigkeit gegen Personen und ohne das In teresse des Dienstes zu verletzen, möglich ist, die Stellen nicht mehr definitiv, sondern nur provi sorisch besetzen," und ich frage nun: ob die Kammer diesen Antrag, wie er nun von der Deputation formulirt ist, anzunehmen gemeint sei? — Gegen 8 Stimmen Ja. Referent v. Römer: Pos. 22. Zu Beförderung derKünste undGewerbe. a) Für gewerbliche Zwecke und Anstalten. Das Gesammtpostulat an 71,000 Lhlr. beträgt 5000 Lhlr. etatmäßig mehr und 5334 - transitorisch weniger, also 334 Lhlr. überhaupt weniger, als die Summe der letzten Bewilligung, und besteht aus zwei Hauptunterabtheilungen. Zu Belebung und Unterstützung der Industrie. Postulat 27,000 Thlr. etatmäßig ist der Ziffer nach zwar dem letztbewilligten gleich, unterschei det sich aber in der Vertheilung auf die Unterabtheilungen. 1) Verlustdeckungsquantum. Dazu wird so wenig wie in der vergangenen Finanz periode jetzt etwas erfordert. Die Deputation Hal sich von der königlichen Staats regierung die imLandtagsabschied vom22.Juni 1840 (Land- iagsacten 1840, I. Abth.', 2. Bd., S-490) für jeden ordent lichen Landtag zugesagte Nachweisung über den dermaligen Stand des Vorschuß-, sowie des Verlustdeckungsfonds erbe ten, und dieselbe in der Beilage unter!, beidrucken lassen. Der Herr Regierungscommissar gab dazu noch die Erläute- rring, daß von dem Vorschußfond seit seiner Begründung im Jahre 1834 bis zum Schluß der vorigen Finanzperiode nur 1270 Lhlr. als bei ausgebrochenen Concurscn bestimmt ver loren gegangene Posten abgeschrieben worden, und aus dem Verlustdeckungsfond zu ergänzen gewesen seien. Eine Mehr zahl anderer Vorschußpvsten im ohngefahren Betrage von 18- bis 20,000 Lhlr. sei aber in demselben Zeitraum (von 17 Jahren) als inexigibel geworden anzusehen. Um nun der Absicht der Regierung und der Stände gemäß den Borschuß fond sowohl, als den Verlustdeckungsfond auf der Höhe ihrer ursprünglichen Dotationen an beziehentlich 90,000Lhlr. und 9000 Lhlr. zu erhalten, werde daher in der laufenden Finanz periode der erstere aus dem letzteren (der mittlerweile durch die ihm zu Gute gegangenen Zinsen der Vorschüsse auf 11,036 Lhlr. 2 Ngr. 9 Pf. angewachsen sei), so weit möglich zu er gänzen, dem zu Folge aber in der künftigen Finanzperiode (1855/57) für den Verlustdeckungsfond wieder ein jährliches Postulat (wie bis zum Jahre 1839 geschehen) zu stellen sein. Die Berathung über dieses angekündigte Postulat ist natürlich dem nächsten ordentlichen Landtage vorzubehalten, wo es aus dem Budget erscheinen wird. 2) Zu Prämien 1800 Lhlr. Dieser Ansatz ist um 1000 Lhlr. gegen früher abgemin- dert worden. Nach den in der Verordnung vom 17. Decem- ber v. I. aufgestellten Grundsätzen werden nun noch für die Ausbildung taubstummer und blinder Personen feste Prä mien ertheilt; fürbestimmtegewerblicheLeistungen sind solche nicht mehr festgesetzt, sondern es ist dem Ermessen des Ministe riums des Innern Vorbehalten, in einzelnen Fällen eine Be lohnung oder Aufmunterung der Art zuzuerkennen. Die Vertheilung von Prämien im Gebiete der Landwirthschaft bleibt den landwirthschaftlichen Kreisvereinen überlassen; die dazu nöthigen Beträge werden aus den Mitteln bestritten, die aus der Position unter 6. jetzt zu ihrer Disposition gestellt sind. Diese neuen und gewiß zweckmäßigen Anordnungen haben jeneAbminderurg herbeigeführt. Die Unterpostulate 3) zu Beförderung gewerblicher Unternehmungen 3200 Lhlr., 4) zu Anschaffung von Maschinen, Instrumen ten Büchern, Mustersammlungen und Reisesti pendien 3000 Lhlr., 5) zu Gewerbausstellungen 1000 Lhlr., 6) zu Beförderung der Landwirthschaft 16,000 Lhlr., sind denen der vergangenen Finanzperiode ganz gleich. 7) zu Beförderung der Einscnhüttenindustric 2000 Lhlr. Hier findet sich neben dem normalmäßigen Beitrag von 1000 Lhlr. zu dem Eisenhüttenfond ein Mehransatz an 1000 Thlr. als Betrag des Gehalts eines Hammerinspectors zur Aufsicht über den Privathüttenbetrieb, welcher zeither auf dem Etat des Ministeriums der Finanzen (unter Position 33 e.) verrechnet wurde, jetzt aber, weil jene Aufsicht in Ge mäßheit der Verordnung vom 20. Juni.1851 auf das Mi nisterium des Innern übergegangen, hier in Ansatz gekom men ist. Wenn der Staat fortdauernd die Ausbildung und den Fortschritt der vaterländischen Eisenhüttenindustrie nichr al lein jährlich durch die Bewilligung für den Eisenhüttenfond, sondern auch unmittelbar durch Holzlieferungen zu niedriger» Preisen an eine Mehrzahl von Hammerwerken fördert, so wird er auch eine gewisse Oberaufsicht über deren Betrieb in 61 »
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