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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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v. Rochow: Ich fühle mich verpflichtet, noch eines Uebelstandes Erwähnung zu thun, daß nämlich sehr häufig die Ortspolizeibehörden die Gensd'armen in ihrer Wirksam keit nicht unterstützen. Sehr häufig habe ich in der Nähe klei ner Städte die Wahrnehmung gemacht, daß sogar an Sonn- rmd Festtagen, ja sogar an allgemeinen Buß- und Bettagen, während der Kirche ganze Caravanen von Schiebböckern mit Holz nach den Städten fuhren und dort, wo es leicht gewesen wäre, diesem Unfuge zu steuern, frei und ungehindert ein- passiren durften. Möchte doch solchem Unfuge gesteuert werden. v. König: Gestatten Sie auch mir, nur noch eine Lhatsache anzuführen. In der Gegend von Oschatz hat sich ein Verein von Landwirthen gebildet, um gemeinsame Maaß- regeln zu ergreifen zum Schutze gegen das Bettelwesen und zum Schutze der Felder gegen Dieberei. Es muß in derThat übel stehen, wenn der sächsische Landmann, der so gern unter dem Schutze der Gesetze und der Behörden sich sicher glaubt, zu einer Art von Selbsthülfe — obwohl im besten und unver fänglichsten Sinne des Worts — zu greifen sich gedrungen fühlt. Ich glaube, es muß in einem solchen Falle das drin gende Bedürfniß der Abhülfe gewiß vorhanden sein. v. Erdman ns dorf: Ich habe ein ganz ähnliches Beispiel anzuführen, wie der geehrte Sprecher vor mir. Es ist bekannt, daß in der Gegend von Grimma sich unter einer ziemlichen Anzahl von Gemeinden ein Verein gebildet hat, welcher den Grundsatz aufstellt, in ihren Bezirk keinen Bett ler hereinzulassen; dagegen übernehmen die Gemeinden die Verpflichtung, die wirklich Bedürftigen so zu versorgen, daß sie nicht betteln müssen. Ich weiß zwar, daß diehohe Staats regierung diesem Unternehmen die sorgfältigste Aufmerksam keit und Anerkennung gezollt hat, glaube aber doch, daß hier der Ort sein möchte, ein solches Unternehmen als praktisch und allein wirksam anzuempfehlen; denn wenn wir noch so viel Gensd'armen haben, wir werden das Bettelwesen dock nicht vermindern, so lange nicht eine Strafe darauf gesetzt ist, wenn Jemand einem Bettler Etwas gicbt. Nur dadurch wird das Betteln abgestellt. v. Heynitz - Heynitz: Ich gehöre auch zu denen, welche lebhaft für die Gensd'armerie sich interessiren und kann nicht umhin, dem Gesagten eine kleine Bemerkung hin zuzufügen, nämlich in Bezug darauf, daß mehrfach die Orts polizei als etwas betrachtet worden ist, was die Gensd'armerie überflüssig mache. Ich muß im Gegentheil behaupten, daß auf dem platten Lande niemals eine ordentliche, Seiten der Orte selbst gleichmäßig ausgeübte Polizei zu Stande kommen würde, wenn nicht Gensd'armen die Localpolizeiwächter con- troliren. v. Egidy: Ich halte mich verpflichtet, noch eine Be merkung zu machen. Ich glaube, vorhin aus einer Aeußerung Lines geehrten.Sprechers entnommen, zu haben, daß man einen, die Lhätigkeit der Gensdarmen wesentlich behemmen- den Uebelstand darin findet, daß die Gknsdarmerse gar zu sehr Mt Bureauarbeit beschäftigt wäre und daß darin die Lähmung und Behinderung ihrer praktischen Wirksamkeit zu finden sei. Ich glaube, daß ich im Rufe eines entschiedenen Feindes der übermäßigen bureaucratischen Amtsführung bin und ich würde es gewiß als einen Uebelstand ebenso erkennen als bezeichnen, wenn die Gensdarmen zu sehr mit Bureau arbeiten überhäuft würden, muß aber auf der andern Seite die Wahrheit einhalten, daß das wirklich schlimmer scheint, als es ist. Die Gensdarmen sind in neuerer Zeit im Inte resse des praktischen Dienstes dahin instruirt worden, so wenig, als es nur sonst nicht ihrem Zwecke zuwiderlauft, mit Schreiberei sich zu befassen, deshalb hat man auch den frühe ren Gebrauch, wonach die Rapporte respektive alle 8 und 14 Lage angefertigt und beim Amtshauptmann eingereicht werden mußten, verlassen und die nur allmonatliche Rap portseinreichung — natürlich vorbehältlich der besonderen Rapportirung bei repentinen wichtigen Vorkommnissen — eingeführt. Diese Monatsrapporte, die freilich oft etwas dickleibig gerathen, scheinen die Meinung von jener gar zu großen Schreiberei begründet zu haben. Nun, einmal ist dies wirklich nicht so schlimm, als man denkt, und dann sind diese Rapporte geradezu gar nicht zu entbehren. Sie sind, so zu sagen, der Catechismus für die praktische Polizeipflege und Handhabung. Freilich sind auch die Gensdarmen häufig in der Lage, eineMengeAnzeigcn an dis Behörden zu machen und natürlich müssen sich diese Anzeigen vermehren in dem selben Verhältnisse, als die Gensdarmen häufig zu beklagen haben, daß ihnen von manchen Obrigkeiten, sei es aus wel chem Grunde es wolle, nur wenig Unterstützung durch exaktes und strenges Verfolgen der Anzeigen zu Lheil werde. Denn natürlich es erneuern sich durch diese Schonung, die den Angezeigten wiederfahrt, deren Vergehungen und dadurch zu gleich die Gelegenheiten für die Gensdarmen zu Anzeigen; das zu verhindern liegtfreilichnichtin der Kraft derGcnsdar- men. Ich glaube endlich, auch hierin noch ein Moment mehr zu finden, um die Nothwendigkcit recht klar zu machen, daß die Vermehrung der Gensdarmerie ein dringendes Be dürfniß ist; denn je mehr wirGensdarmen haben, desto mehr werden sich die schriftlichen Anzeigen und die nothwendigen Bureauarbeiten theilen, sie werden keinem schwer werden und es wird dadurch keiner zu sehr von seiner praktischen Berufs- thätigkeit abgezogen. Was den Wunsch eines geehrten Ab geordneten betrifft, daß man mehr Hülfsgensdarmen unter Verwendung von Militairs anstelle, so bin ich dieser Idee zwar nicht abhold; indessen kann ich mich auch nicht ganz damit vereinigen, namentlich wenn man beabsichtigen wollte, diese Maaßregel nur in einem sehr beschränkten Umfange, ja wohlgar unter Abminderung desjetzigen,wirklichen Gensdarm- etats, zu treffen. Es ist zwar zu präsumiren, daß der Mili- tair, der zu solchen Hülfsleistungen verwendet wird, fähig, 64^
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