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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 32. Dresden, am 20. April. 18^2. Zweiunddreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 7. April 1852. Inhalt: Entschuldigung. — Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über das königliche Decret, den Entwurf zu einem Gesetze über einige Abänderungen des Gesetzes über Militair- pflichc vom 9. November 1848 betr. — Fortsetzung der beson deren Berathung und Beschlußfassung über §. 19—37. — Schlußabstimmung. — Beschlußfassung, einen Antrag in die ständische Schrift betr.. — Bemerkung zum Protokoll. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr 20 Minuten in Gegen wart desKriegsministers Raben horst und desRegierungs- commiffars Richter, sowie in Anwesenheit von 30 Kammer mitgliedern. Präsident v. Schönfels: Ein Registrandenvortrag kann heute nicht stattsinden aus Mangel an eingegangenen Nummern. Hingegen habe ich folgende Herren für die heu- tigeSitzung zu entschuldigen undzwar sämmliche in dringen den Privat- und Amtsgeschäften: zuerst den Herrn Grafen Einsiedel-Wolkenburg, dann den Herrn Grafen Riesch, ferner den Herrn Oberhofprediger V.Harleß und endlich den Dom herrn Herrn v. Friederici. Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen und so können wir sogleich zur Tagesordnung übergehen, auf welcher sich der gestern Vormittag abgebrochene Gegenstand, der Gesetzentwurf, die Militairpflicht betreffend, befindet. Referent v. Welck: Wir sind gestern stehen geblieben bei ß. 19, wie Sie sich erinnern werden. Die Bestimmungen der ß. 19 und folgende betreffen immer noch diejenige freie Stellvertretung, die wahrend des Kriegszustandes statt- sindcn soll. tz. 19 lautet im Gesetzentwurfe so: §.19. Der von dem Einsteller im Wege freier Uebereinkunft selbst zu ermittelnde Einsteher muß folgende Eigenschaften baden. Er muß a) sächsischer Staatsangehöriger, i. K. (3. Abonnement.) d) völlig diensttüchtig und o) unverheirathet oder kinderloser Wittwer sein, el) er muß das 20. Lebensjahr erfüllt und darf das 32. Lebensjahr nicht überschritten haben, o) er muß seiner Militairpflicht Genüge geleistet und, dafern er für einen zur Kriegsreserve gehörigen Einsteller eintritt, diese Pflicht durch persönliche Dienstleistung in der activen Armee erfüllt haben, auch l) durch obrigkeitliches Zeugniß seine gute Aufführung, sowie, wenn er bereits im Militair gedient hat, seine gute Dienstleistung durch ehrenvollen Abschied nachweisen. Hat ein Einsteher, welcher bereits im Militair gedient, den vorstehend unter k. erforderten Nachweis vollständig bei gebracht, so kann derselbe nach Ermessen des Kriegsministe riums auch ausnahmsweise zur Stellvertretung zugclafsen werden, wenn er das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten hat oder verheirathet oder nicht kinderloser Wittwer ist. Die Deputation bemerkt hierzu auf Seite 301: ad ß. 19. Die hier aufgeführten Erfordernisse eines Stellvertreters unterscheiden sich von den in H. 67 des Gesetzes von 1846 aus gestellten insofern, als damals der Stellvertreter nicht über ^0 Jahr alt sein durfte, dem Ministerium aber überlassen war, ausnahmsweise auch Verheirathete oder Wittwer mit Kindern als Stellvertreter anzunehmen, was nach dem Ent würfe künftig nur bei gedienten Militairs statthaft sein soll. Um die Beschaffung freier Stellvertreter so viel als möglich zu erleichtern, scheint die Beibehaltung jener Bestimmung wünschenswerth und die Deputation rathet daher an, hinter Punkt o. einzuschaltcn: „bei Verheiratheten oder Wittwern mit Kindern kann dasKriegsministeriumAusnahmen gestatten," dagegen aber die Worte am Schluffe der Paragraphe „oder verheirathet — ist," in Wegfall zu bringen. Anlangend diesub k. erwähnten obrigkeitlichen Zeugnisse, so war in §. 67 sub 6. des Gesetzes von 1846 ausdrücklich ge sagt .-daß „dieObrigkeiten fürdieGlaubwürdigkeitdieserZeug- niffe verantwortlich und gehalten sein sollten, jeden Nachtheil zu vertreten, welcher durch erweislich un richtige Angaben für den Staat entstehen dürfte." Die Deputation empfiehlt die Wiederaufnahme auch dieses Satzes, dessen möglicher Nutzen in diesem oder jenem Falle auch von dem königl. Commiffar nicht verkannt wurde. 87
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