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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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Präsident v. Schön fels Es würde wohl hier die all gemeine Debatte zu beginnen haben, sofern eine dergleichen beliebt werden sollte.— Es scheint jedoch, als wenn Niemand sich zu betheiligen denkt an dieser allgemeinen Debatte; wir können daher weiter fortfahren km Vortrage des Berichts. Referent v- Erdmannsdorf: II. Steuern und Abgaben. Pos. 23 g. Ordentliche Grundsteuer nach9Pf. proEinhekt. Einnahme. 1) 1,496,400 Thlr. auszuschrcibende Steuer nach 9 Pf. von der Einheit von 49,880,000 Steuerein heiten, 2) 100 - zufällige Einnahme an Strafgeldern. 1,496,500 Thlr. in Summe. Ausgabe. Z) 20,900 Thlr. Erlasse, Restitutionen, Wegfall und zwar: s) 5,040 Thlr. Erlasse und Restitutio nen, b) 11,655 - Entschädigung an das Haus Schönburg nach Abschnitt Hl. §. 3 des Erläuterungsrecesses, o) 4,205 - desgleichen nachHI.Z.16. Summe wie oben. Nach deren Abzug verbleibt 4) 1,475,600 - Bruttoeinkommen. Hiervon sind jedoch fernerweit abzu ziehen: 5) 61,000 - Verwaltungsaufwand und zwar a) 33,000 Thlr. bei den Bezitkssteuer- einnahmen, b) 28,000 - bei den Drtssteuerein- nahmen. Summe wie oben. Verbleibt 1,414,600 Thlr. Reinertrag. Die Deputation hat zu dieser von der Regierung gege benen Aufstellung nur wenige Bemerkungen zu machen. Dieselbe ist im Wesentlichen den früher gegebenen vollständig gleich. Die Zahl der Einheiten, welche bei der letzten Bud getaufstellung mit 49,567,000 angenommen worden war, hat sich wieder vermehrt,so daß am Schlusse desJahres 49,880,005 Steuereinheiten vorhanden waren. Es sind bei der vorliegenden Aufstellung 49,880,000 Einheiten zu Grunde gelegt worden, eine Zahl, welche man der Abrundung halber angenommen hat. Kann nun aber darüber kein Zweifel sein, daß die Totalsumme der Steuer einheiten im Laufe der Finanzperiode durch die immer noch sichtbar werdende Vermehrung der Steuerobjecte größer sein werde, als die der aufgestellten Berechnung zu Grunde gelegte, so laßt sich doch mit Sicherheit die Summe nicht angeben, in welcher Höhe die Steigerung stattfindet, um mit Bestimmt heit Vorschläge in dieser Beziehung zu thun, deren Annahme ein Ergebniß von irgend einem erheblichen Belang zur Folge haben würde. Die Ausgabe anlangend, bemerkt die Deputation, daß die für Erlasse und Restitutionen aufgeführte Summe dem am letzten Landtage angenommenmSatz ziemlich gleichkommt, und daß bei frühem Aufstellungen 10,000 Thlr. dafür in Ansatz gebracht worden waren. Die unter 3 d. angeführte Summe dient als Entschädi gung für die vor Einführung der neuen Grundsteuer vom Hause Schönburg bezogene sogenannte H Steuer, während die unter 3 v. als Entschädigungsrente für die dem gedachten Hause wegen der ihm eigenthümlich zugehörenden Besitzun gen im Receßverbande weggefallene Grundsteuerbefreiung anzusehen ist. Beide Ansätze beruhen, wie schon weiter oben angegebenen, auf den mit dem Hause Schönburg abgeschlosse nen Vertragen. Die Verwaltungskosten unter 4 sind in gleicher Höher bei der letzten Bewilligung aufgeführt. Die Deputation erklärt sich mit den sämmtlichen An sätzen einverstanden und rathet der Kammer an: diesePosition mit einem Reinerträge von 1,414,600 Thlr. zu genehmigen. Präsident v. Schön fels: Ich würde nun zu erwarten haben, ob über diesen soeben vorgetragenen Bericht, die Pos. 23 a. betreffend, Jemand das Wort zu ergreifen gedenkt? --- Da dem nicht so ist, so werde ich die Frage an die Kammer stellen: ob sie mit dem Ansätze bezüglich diesem Position „ordentliche Grundsteuer nach 9 Pf. proEinheit und im Betrage von 1,414,600Thlrn. nach Anrathett ihrerDeputation sich einverstan den erklären will?— Einstimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Pos. 23 b. Außerordentlicher Grundsteuerzuschlag nach 2 Pfennigen für die Steuereinheit. 1) 332,533 Thlr. 10 Ngr. auszuschreibender Grundsteuerzu ¬ schlag nach 2 Pf. von der Steuer einheit, 2) 2,000Thlr.-Ngr.Erlasse, Restitutionen und Weg ¬ fall von der vorstehenden Summe abgezogen, verbleibt 3) 330,533 - 10 - Bruttoeinkommen. Hiervon ist der Verwaltungsaufwand abzu rechnen mit 4) 5,533 - 10 - nämlich 533 Thlr. 10 Ngr. bei den Bezirks steuereinnahmen^ 5000 - — - bei den Orts steuereinnahmen- wie oben, und verbleibt demnach 325,000 Thlr. Reinertrag. Die Deputation fand gegen die einzelnen Ansätze der Position eine Bemerkung nicht zu machen und rathet daher der Kammer, Position 23 b. mit 325,000 Thlr. zu genehmigen. 143"«-
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