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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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-lich em Nebenpunkt in Verbindung mit mehrerer andern. Ich glaube, hierüber kann kaum ein Zweifel obwalten. Präsident!). Haase: Will der Abg. Platzmann über die Formfrage sprechen? Abg. v. Platz mann: Ich habe mich blos dahin äußern wollen, daß ich den Unterschied nicht finden kann zwischen dem Unteramendement des Abg. Rittner und dem Anträge des Abg-Heyn; beide wollen die Zahl 20auf löherabgesetzt wissen. Das Heyn'sche Amendement ist nicht unterstützt worden, mithin sollte ich meinen, daß es jetzt nicht nochmals zur Unterstützung gebracht werden könnte. ReferentVicepräfident v. Erregern: Das Amendement des Abg. Heyn war umfänglich, und es ist daher sehr leicht miöglich, daß sein specieller Inhalt dem Abg. Platzmann ent fallen ist. Es war dabei allerdings auch mit von der Zahl 15 die Rede. Der Hauptpunkt aber war der, daß er verlangte, es sollte die §. 6 a. wegfallen, nicht blos wegen der 20 Abge ordneten in der zweiten Kammer, sondern auch wegen der 15 Abgeordneten in der ersten Kammer. Er wollte durchaus, daß 15 kleine Wahlbezirke gebildet würden. Das war der eigent liche Kern des Antrags. Die Herabsetzung von 20 auf 15 Mitglieder bei der zweiten Kammer war ein Nebenpunkt. Ich würde den Abg. Heyn selbst bitten, da er der beste Erläu- terer seines Antrags sein muß, zu erklären, ob ihm nicht vor züglich an den Wahlbezirken gelegen war. Abg. Heyn: Allerdings muß ich bestätigen, was der geehrte Herr Referent soeben herausgehoben hat. Mir lag hauptsächlich daran, daß die Wahlbezirke nicht zu groß ge macht werden möchten. Präsident v. Haase: Auf das Materielle ist nicht mehr einzugehen; es ist blos die Frage, ob der Abgeordnete dem beistimmt, was der Herr Referent gesagt hat. Abg.Rittner: Ich möchte nochmals darauf aufmerk sam machen, daß der Heyn'sche Antrag eigentlich drei Punkte enthielt, wovon der eine ein untergeordneter war, wie der Herr Referent richtig bemerkt hat, und welcher jetzt von mir ganz ausschließlich gestellt worden ist. Wenn der Abg. Platz mann der Meinung ist, daß ein so umfassender Antrag, wie der Heyn'sche, wenn er nicht unterstützt wird, auch jeden an deren Antrag ausschließt, der nur einen ganz kleinen Lheil dieses großen Antrags in sich faßt, so glaube ich doch, der Abg. Platzmann geht darin ein wenig zu weit. Dies würde in der Consequenz dazu führen, daß, wenn Einer ein zweck mäßiges Amendement geradezu unmöglich machen wollte, er es in Verbindung brächte mit einigen anderen, ganz unan nehmbaren Anträgen; und würde dann dieses Ganze nicht unterstützt, so wäre für immer auch das Einzelne abgeschnit ten. Ich glaube, das kann unmöglich die Absicht sein. Referent Vicepräsident v. Criegern: Ich bitte blos um Erlaubniß, ein Wort zu erwähnen, um den Antrag des Abg. Rittner zur Unterstützung, wozu ich als Referent auch das Recht habe, recht lebhaft zu empfehlen. Im Allgemeinen glaube ich, ist der Nostitz'sche Antrag, wie auch vom Minister tische aus schon hervorgehoben worden ist, eine Lebensfrage für das ganze Gesetz; wem also daran gelegen ist, daß etwas zu Stande kommt, der muß auch dem Anträge des Abg. v. Nostitz Beifall schenken. Das Sousamendement des Abg. Rittner stimmt in allen wesentlichen Punkten völlig mit dem selben überein; ich glaube auch, es wird ganz Dasselbe da durch erreicht werden, was durch den Nostitz'schen Antrag be zweckt wird, nämlich die Gewißheit, daß immer große Grund besitzer auch in der zweiten Kammer zu finden sind. Ob die Zahl dieser Abgeordneten gerade 15 oder 20 beträgt, scheint mir etwas ganz Gleichgültiges zu sein. Wenn es darauf an käme, blos durch die Abstimmung ein Gewicht zu erlangen, so würden auch 20 nicht ausreichen; es kommt aber vorzüglich darauf an, daß Männer darin sind, die durch ihre höhere Aus bildung Einfluß erlangen und als Anhaltepunkt für andere Mitglieder bei den Verhandlungen in der Kammer dienen, und in dieser Beziehung würde es außerordentlich wichtig, namentlich für die Städte sein, daß etwas der Art für die zweite Kammer geschaffen werde. Die Städte, wie der Abg. Jahn ganz richtig bemerkte, gehen der Gefahr entgegen, bei den Abstimmungen und sonst von den 45 Abgeordneten des Landes erdrückt zu werden, wenn diese lediglich und blos aus den kleinen und mittleren Grundbesitzern bestehen. Wird aber nicht irgend etwas der Art geschaffen, was der Antrag des Abg. v. Nostitz beabsichtigt, so ist das Resultat sicher voraus zusehen ; es kommen dann große Grundbesitzer gar nicht oder doch selten in die Kammer, darum, weil in den kleinen Ab teilungen der Kreis der Wähler verhaltnißmaßig groß sein wird und dabei überall die kleineren Grundbesitzer über wiegend zahlreich erscheinen und den Ausschlag geben werden. Diese wählen aber natürlich aus dem Kreise ihrer näheren Bekannten und werden ihre Blicke nicht weiter ins Land hinaus werfen. Ich muß also die Kammer recht dringend bitten, den Antrag des Abg. Rittner zahlreich zu unterstützen. Es ist dadurch noch nichts entschieden, aber es wird darauf hingearbeitet, daß spater der Antrag des Abg. v. Nostitz mit diesem Sousamendement leichter Eingang findet. Präsidentv. Haase: Meine Herren! Die betreffende Stelle der Landtagsordnung in §.82 lautet so: „Eine in An trag gebrachte Modifikation soll jedoch nur dann in Be- rathung gezogen werden, wenn dieselbe, nach vorgängiger Entwickelung durch den Antragsteller, mindestens von einem Viertheil der anwesenden Mitglieder der Kammer unterstützt wird. Auch noch während der Berathung eines Artikels und der darüber vorgefchlagenen Modifikationen und bis zum Schluffe derselben ist der Antrag einer weitern Modifikation unter Vorlegung einer bestimmten Redaktion zulässig, wenn er nach der Entwickelung durch den Antragsteller von der Mehrheit der Kammer als zulässig erklärt wird." Ich werde
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