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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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jkuer Aeußerung des ReMstNgScommissars blos um die Ge werbe- und Personaliter handelte; cs würde also von den 350,000, welche sonach aysfallen, eine große Zahl wieder dadurch getroffen werden, daß sie Grundbesitzer sind und daher neben der Gewerbsteuer auch Grundsteuer zahlen; es würde sich also diese Zahl schon hierdurch außerordentlich ver mindern. Wird nun aber dessen ungeachtet immer noch eine ziemlich große Zahl Solcher bleiben, die Gewerbsteuer be zahlen, ohne stimmberechtigt zu sein, so hat der Herr Re ferent neulich darauf aufmerksam gemacht, daß dies höchstens beweisen könnte, daß unsere Gewerbsteuer zu niedrig wäre. Ich will mich gegenwärtig nicht darüber äußern, ob die Ge werbsteuer zu hoch oder zu niedrig ist, indeß scheint mir doch dieser Grund des Herrn Referenten nicht ganz durchschlagend zu sein, ich suche vielmehr den Grund in einem andern Ver hältnisse, und zwar darin, daß die Gewerb- und Personal ster bei uns so tief heruntergeht, daß sie selbst die ärmsten Schichten der Gesellschaft trifft, weil wir eine Menge Leute durch andere Steuern gar nicht treffen, und daher die Ge werb- und Personalsteuer in dieser Beziehung ein Comple- ment zu den andern Steuern ist. Wer das Gesetz von 1845, welches in diesem Punkte auch neuerdings nicht geändert worden ist, und namentlich auch den Tarif sub L. vergleicht, der wird finden, daß Gewerb- und Personalsteuer bei uns in Sachsen fast Jedermann gicbt, z. B. alle Arbeiter bei dem Bergbau und bei den Eisenbahnen, bei den Manufakturen, Fabriken und andern technischen Anstalten, alle Dienstboten, auch wenn sie in Privatdienste stehen, alle Gesellen und Handwerksgehülfcn, Dienstleute bis zu dem Hausknecht herab, Maurer- und Zimmerlehrlinge; alle diese zahlen Ge werb-und Personalster, und noch viele Personen, die zu ähnlichen Classen gehören. Dadurch kommt es, daß eine so große Zahl von Personen vorhanden ist, die einen ganz gerin gen Satz der Gewerb- und Personalsteuer geben. Sie ist aber doch auch bei Manchem, der hierher gehört, nicht so gering, daß sie nicht den in dem Amendement aufgestellten Satz von 1 Thlr. u. s. w. überstiege. Ich erwähne hier nur, daß z. B. ein Arbeiter unter gewissen Umständen bis zu 1 Thlr. 15 Ngr. Gewerbsteuer bezahlt, und in ähnlicher Weise kommt dies auch bei andern Personen dieser Kategorien vor. Der Satz von 2 Thlr. 15 Ngr., den die Regierung gewählt hat, ent spricht ziemlich der Grenze, die man in unserm Gewerb- und Personalsteuergesetze heraussinden kann, wenn man die mehr oder weniger unselbstständigen Personen, denen man doch auf keinen Fall.das Wahlrecht geben kann, von den selbstständi geren Personen, von den Handwerksmeistern, die mit Ge sellen arbeiten, trennen will; denn wer den Tarif sud V., der dem Gesetze ebenfalls beigefügt ist, damit vergleicht, wird sich überzeugen, daß bei dem Satze von 2 Thlr. 15 Ngr. selbst in den kleineren Städten doch fast alle Handwerksmeister, die mit Gesellen arbeiten, getroffen werden. Ich glaube also, der anscheinend wohl ausfallende Umstand, daß wir eine große Anzahl von Personen haben, die eine sehr geringe Gewerh- undPersonalsteucr geben, und daher nach der Gesetzvorlage von der Stimmberechtigung ausgeschlossen werden, der liegt eben darin, daß bei uns alle diese ganz unselbstständigen Personen bei der Gewerb- und Personalsteuer mit vernommen werden, und ich glaube doch, daß die Absicht des Herrn Abg. Haber? körn nicht dahin geht, allen jenen Kategorien das Stimmrecht zu ertheilen. Der Herr Abg. Haberkorn hat ferner darauf aufmerksam gemacht, daß es einen sehr üblen Eindruck machen würde, wenn eine Menge Menschen, die nach dem proviso rischen Gesetze von 1848 stimmberechtigt waren, jetzt plötzlich das Stimmrecht verlieren würden. Es ist schon von dem Abg. Herrn v. d. Planitz darauf hingewiesen worden, daß sich wenigstens kein sehr großer Eifer gezeigt hat, van diesem Rechte Gebrauch zu machen. Wenn dies von andern Abge ordneten in Abrede gestellt worden ist, wenigstens in Bezug auf die Städte, so kann ich aus meiner eigenen Erfahrung doch durchaus bestätigen, daß bei den Wahlen zu dem Land tage von 18KA die Theilnahmeim Allgemeinen eine sehr ge ringe gewesen ist, nicht blos bei den Nachwahlen, sondern auch bei den ersten Wahlen; es haben in den meisten Bezirken nun ein Viertel, ein Fünftel und ein Zehntel, ja sogar noch weniger von den Wählern wirklich gewählt. Es ist von dem Abg. Reichenbach zuletzt darauf aufmerksam gemacht worden, daß dies zwar richtig, aber Diejenigen, die nicht mit gewählt hätten, gerade die Besitzenden gewesen wären, well sie ge sehen hätten, daß auf ihre Stimmen doch nichts ankäme. Es ist dieses Anfuhren, das ich nur bestätigen kann, für mich ein sehr schlagender Grund gegen das Amendement des Herrn Abg. Haberkorn; denn wenn wir dse Besitzenden nicht aus schließen wollen, sondern wünschen, daß gerade sie an den Wahlen Theil nehmen sollen, so dürfen wir die Zahl der Wähler nicht so sehr vergrößern, daß die überwiegende Zahl derselben aus Personen besteht, die nichts besitzen, und die Besitzenden am Ende die Ueberzeugung gewinnen: unsere Stimme hilft doch nichts, wenn wir auch mit wählen. Es ist dies, wie gesagt, ein schlagender Beweis dafür, daß wir das Amendement nicht annehmen können. Wenn der Herr Abg. Haberkorn auch ferner noch auf Preußen hingewiesen hat, so ist es zwar wahr, dort werden alle diese Leute bei den Wahlen zugelaffcn, aber wenn man den übrigen Inhalt des preußischen Wahlgesetzes genau ansieht, so geht dazcaus her vor, daß auf die Stimmen dieser Personen doch nicht viel an kommt, daß sie durch die Abtheilung der Wähler in 3 Csaffen doch allemal neutraliflrr werden. Ich habe mich schon in der erstem Kammer darüber ausgesprochen, daß ich das nicht für gut, daß ich es vielmehr für richtiger und politischer halte, einen absoluten Census als Grenze zu ziehen und Alle, die unter diesem Census sind, gesetzlich auszuschließen, die klebri gen alle aber zuzulassen. Ich muß mich also mit Bestimmtheit dahin aussprechen,daßich dringend wünsche, daß dieses Amen dement nicht angenommen werde. Präsident v. H,q as e: Ahg. Sachße hat das Wort. Abg. Sa chße: Ich verzichte nun auf das Wort.
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