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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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im Allgemeinen ausgesprochen und beantragt worden, daß das Princip und das Institut der Stellvertretung beibehalten werden möchte. Dies scheint zureichend. Wenn übrigens der Abgeordnete zur Begründung seines Antrags noch spre chen will, so steht ihm dies frei. Abg.Rittner: Es sind zu dem, was ich bereits ge äußert habe, hauptsächlich zwei Gründe nachzutragen, welche dafür sprechen, das Institut der Stellvertreter beizubehalten; einmal ein Grund, der sich auf die Person eines jeden einzel nen Abgeordneten bezieht, und ein anderer Grund, der sich auf die Zusammensetzung und Besetzung unserer Kammer im Allgemeinen bezieht. Der erste Grund ist folgender: Es soll in Zukunft jedem Abgeordneten freistehen zu resigniren, aber es ist jedenfalls unzweifelhaft, daß es ihm in vielen Fallen viel schwerer werden wird, die getroffene Wahl anzunehmen, wenn er keine Aussicht hat, irgend einmal wahrend der gan zen Dauer des Landtags auf länger als 8 Lage oder auf 4 Wochen aus der Kammer herauszukommen. Es ist ganz na türlich, daß jeder Geschäftsmann, welcher die Aussicht auf einen Landtag von 8 bis 9 Monaten vor sich hat, es sehr be denklich finden wird, ob er seine Anwesenheit von zu Hause auf so lange ermöglichen könne. Weiß er nun im Woraus, Laß er keinen Stellvertreter hat, so ist ihm die Aussicht abge schnitten, auf längere Zeit Urlaub zu nehmen und an seiner Stelle den Stellvertreter eintreten zu lassen, und es wird der Gewählte es in vielen Fallen vorziehen, die Wahl nicht anzu nehmen. Der andere Grund, der sich auf die Kammer selbst beziehe, ist der, daß jedenfalls die Kammer den Köpfen nach immer viel vollzähliger sein wird, wenn wir Stellvertreter haben, als wenn dies nicht der Fall ist. Dieser zweite Grund ist so einleuchtend, daß er einer weitern Motivirung nicht be darf. ES fragt sich nur, ob die Kammer diese beiden Gründe für hinlänglich erachtet, um dieses Institut beizubehalten, während ich auf der andern Seite in der Beibehaltung dessel ben keine großen Nachtheile finden kann; denn wenn man sagt, daß durch den Austritt von Hauptabgeordneten und den Eintritt ihrer Stellvertreter die Majorität in der Kam mer schwankend würde, so wird dies doch nur sehr selten der Fall sein, denn bis jetzt ist es doch im Ganzen nur selten der Fall gewesen, daß die Stellvertreter eine entschieden andere politische Richtung von derjenigen des Hauptabgeordneten verfolgen. Wenn dies aber auch wäre, so finde ich darin eigentlich kein Unglück. Es kann dies nur dazu dienen, die Kenntniß der Meinungen aus dem allgemeinen Volksleben der Kammer in größerer Mannigfaltigkeit vorzuführen, als dies von Personen derselben politischen Richtung geschehen kann. Ich glaube daher, daß es wohl unsern Verhältnissen angemessen sein wird, wenn die Kammer sich für meinen An trag entscheidet. Präsident 0. Haase: Ich werde nun, nachdem der Herr Antragsteller seinen Antrag befürwortet hat, denselben zur Unterstützung bringen. Der Antrag geht dahin: „Die ß. 69 des VH, Abschnittes der Verfaffungsurkunde beizubehalten und die Deputation zu beauftragen, die hiernach sich noth- wendig machenden Abänderungen vorzunehmen." Wird die ser Antrag unterstützt? — Ist sehr zahlreich unterstützt. Abg. Unger: Es ist gewiß diese Paragraph? eine der wichtigsten Paragraphen, welche aus der Berfassungsurkundc ausfallen sollen, und ich wundere mich daher sehr, daß unsere Verfassungsdeputation nicht schon an die Staatsregierung den Antrag gebracht hat, daß diese Paragraphe der Verfassung beizubehalten sei. Meine Herren, es ist zwar unangenehm, Stellvertreter zu sein, jedoch auf der andern Seite muß man doch das Gute nicht verkennen, was durch die Stellvertretung eigentlich erreicht witv. Nehmen Sie nur an, wenn bei der künftigen Wahl der intelligenteste Mann gewählt werden kann, aber er ist nicht im Stande, von seinem Amte und seinem Berufe, aus dem er gewählt wird, sich Monate lang zu entfernen, sondern er kann vielleicht nuraus diesem Grunde diesen wichtigen Ruf annehmen, wenn er die Aussicht hat, sich in der Kammer auf einigeZeit, sie mag nun sein kurz oder lang, durch einen Stellvertreter ersetzen zu lassen. Wenn nun das ganze Princip der Abstimmung in der zweiten Kammer künftighin ebenfalls auch an eine gewisse Zahl von Personen gebunden sein muß, da, soviel ich mich entsinne, dieAnwesen- heit von zwei Drittheilen der verfassungsmäßigen Zahl noth- wcndig ist, um über eine Gesetzesvorlage beschließen zu können, so würde gewiß in vielen Fällen künftighin am Ende die be schlußfähige Zahl nicht zusammenzubringen sein, wenn diese wichtige Paragraphe über die Stellvertretung in der zweiten Kammer ausfallen sollte. Ich gebe zwar zu, daß man künftig hin kürzere Landtage haben wird als jetzt, ja ich wünsche es sogar; allein, meine Herren, so lange das Zweikammersystem beibehalten wird, werden Sie nie auf kürzere Landtage rechnen können, darum nicht, weil jede Angelegenheit, jeder Gesetz entwurf zweimal durch die Deputationen, zweimal durch die Kammern gehen und am Ende wieder zweimal beim Ver- einigungsverfahrcn berathen werden muß. Aus diesem Grunde kommt mir der Antrag des geehrten Abg. Rittner sehr zu statten, indem ich für meine Person einen gleichen Antrag eingebracht hätte, und ich ersuche die hohe Kammer, darauf einzugehen, und im Fall sie nicht augenblichlich darauf ein gehen wollte, ihn derDeputation zur Berichterstattung zurück zugeben. Referent Vicepräsident v. Erlegern: Ich habe den Antrag des Abg. Rittner blos deshalb unterstützt, damit er, weil ich anerkenne, daß eine wichtige Angelegenheit dadurch berührt worden ist, reiflich besprochen wird, bleibe aber der von der Staatsregierung und derDeputation gefaßten Ansicht treu, daß es zweckmäßiger sei, die Stellvertretung wegfallen zu lassen. Meine Herren! Vor allen Dingen ist in's Auge zu fassen, daß wir künftig, wie schon erwähnt worden ist, in's Wahlgesetz dieBestimmung aufnehmen werden, daß dieUeber- nahme einer Stelle als Abgeordneter von der freien Ent schließung abhangt; es ist daher künftig nicht mehr zu furch-
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