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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. 99. Dresden, am 11. März 18^1- Hundert und erste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 3. März 1851. Inhalt: Entschuldigung. — Schluß der Berathung des zweiten Berichts der ersten Deputation über das königl. Decret vom 19. Juli 1850, insoweit sich dasselbe auf den VII. und VIII. Abschnitt des sub A. den Ständen vorgelegten Entwurfes der revidirten Verfas sungsurkunde, sowie auf den Entwurf zu einem Gesetze, die Wahl der Landtagsabgeordneten sub 0. bezieht. — Besondere Berathung über §.98 als §.21. — (Ablehnung der §§.99—101), desgleichen über §. 102 als §. 22.und §. 103 als §. 23. — (Ab lehnung der §§.104—108.) — Besondere Berathung über die §§. 1O9—II9 als §§. 24—35. — (Ablehnung der §§. 120—133.) — Besondere Berathung über K. 134 als §. 36. — (Ablehnung der §§. 135—142.) — Besondere Berathung über §. 143 als §. 37. — (Ablehnung der §§. 144—151.) — Berathung über § 38. — Schlußabstimmung. — Ablehnung des VII. Abschnitts der revi- diricn Berfassungöurkunde und mir diesem Ablehnung des dubO. enthaltenen Entwurf, die Wahlen derLandtagöabgeordneten betr. — Vortrag und Genehmigung einer ständischen Schrift, die Erbauung eines Mtlitairhospital in Teplitz betreffend. Die Sitzung beginnt halb II Uhr in Gegenwart der Staatsminister 0. Zschinsky, v. Friesen und Behr, sowie von 60 Mitgliedern. Das Protokoll der letzten Sitzung wird durch Secretair Scheibn er vorgelesen, von der Kam mer genehmigt und von jden Abgg. Huth und Einsiedel- Schar fenstei n mit unterzeichnet. Präsident l>. Haase: Zur Hauptregistrande ist etwas nicht eingegangen. Der Abg. Hilbert bittet sein Außenbleiben in der heutigen Sitzung wegen Unwohlseins bei der Kammer zu entschuldigen. Abg. v. d. Beeck: Ich habe eine ganz kurze ständische Schrift über den Bau des Militairhospitals in Teplitz ent worfen; wenn es der Kammer genehm wäre, würde ich sie vortragen können. Präsident v. Haase: Wenn es der Kammer genehm ist, so würde diese Schrift am Schlüsse der Sitzung vorgetragen werden. — Einstimmig Ja. II. K. (3 Abonnement.) Präsident v. Haase: Der Herr Referent wird nun die Güte haben, uns den weitern Vortrag des betreffenden, auf der heutigen Tagesordnung stehenden Berichtes zu geben. Referent Vicepräsident v. Criegern: Wirffind gestern bis zu §. 98 gelangt, die so lautet: §. 98. (85.) Wirksamkeit der Hammern bei der Gesetzgebung. Gesetzentwürfe können —von dem Könige an die Kam mern uncl, wenn beiffe Kammern ffesdalb liberei'nsti'mmen, von stiessn an äen König- gebracht werden. Die Kammern können sueb auf Vorlage neuer Gesetze sowie auf Abänderung oder Aufhebung bestehender antragen. Jedem Gesetzentwürfe sind Motiven bcizufügen. Der Dcputationsbericht Seite 587 lautet folgen- dermaaßen: Ein Mitglied der Deputation empfiehlt auch Beibehal tung der unveränderten Z. 85 der Verfassungsurkunde, sowie Beitritt zu dem oben angeführten Beschlüsse der ersten Kam mer in Betreff der Aufhebung der Gesetze vom 31. März 1849, mithin Ausfall der neu redigirten §. 98, und behält sich vor, die Gründe seiner Ansicht mündlich zu entwickeln. Dagegen setzt zwar die Majorität der Deputation auf die sogenannte ständischeJnitiative ebenfalls kein besonderes Gewicht, trägt jedoch Bedenken, zur Aufhebung eines den Kammern einmal eingeräumten Rechtes selbst Veranlassung zu geben, und empfiehlt daher §. 98 als §.21 zur unveränderten Annahme. Ich bin das Deputationsmitglied, dessen Ansicht in diesem Punkte von der Ansicht der übrigen Mitglieder abweicht. Ich bin nämlich der Meinung, daß es zweckmäßiger sei, auch in dieser Beziehung die Bestimmung der Verfassungsurkunde von 1831 wieder hcrzustellen, und erlaubemirzurMotivirung dieser Ansicht einige Bemerkungen. Der Unterschied, der hier ins Auge zu fassen ist, besteht im Folgenden. Nach der Ver fassungsurkunde von 1831 lautet die §. 85 solgendermaaßen: „Gesetzentwürfe können nur von dem Könige an die Stande, nicht von den Ständen an den König gebracht werden. Die Stände können aber auf neue Gesetze, sowie auf Abänderung 38
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