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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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ist, weder hier noch im Lande Aufregung auszustreucn. Ich kann dem Herrn Referenten zur Beruhigung die Versicherung geben, daß in mir gewiß ein eben so rechtliches und edles Herz, als in irgend einem Andern vorhanden ist. In Bezug auf den Ausspruch, den ich gestern gethan, liegen mir gegenwärtig die stenographischen Blatter vor, aus denen ich den betreffen den Satz mittheilcn will, wo ich gesagt habe: „Glaubt man denn, daß Umsicht, Gerechtigkeitsgefühl und Alles, was drum und dran hängt, einzig und allein nur im hohen Census liege? Ich verneine dies. Oder glaubt man dies einzig und allein nur in dem Stande und in dem Worte „von" suchen zu kön nen? Ich verneine es ebenfalls." Ich bin heute noch dersel ben Ansicht, ohne die Absicht zu haben, irgend eine Aufregung hervorzubringen. Der Grund, welcher mich zu dieser Aeuße- rung veranlaßte, war hauptsächlich der, daß man luirch die vorgeschlagencn5000 Steuereinheiten, so zu sagen, wenn auch nicht direct, so doch indircct jeden bäuerlichen Abgeordneten aus der ersten Kammer ausschließen wollte. Es ist in der Lhat eine schwierige Sache, wenn namentlich ein Referent von demDeputationsgutachten in der Kammer abweicht, und man nun am Ende nicht weiß, ob er das Gutachten der Majo rität oder das der Minorität vertheidigen will oder nicht. Wenn der Herr Referent sich besonders so auf das Nostitz'sche Amendement gestützt hat, nun so muß ich das seiner Mei nung ganz anheimgeben. Wenn ich davon gesprochen und den Herrn Referenten gleichsam ersucht habe, mich künftig mit derartigen Aeußerungen zu verschonen, damit mir nicht etwa Gelegenheit dazu geboten wird, mich auf irgend eine Art und Weise gegen ihn auszulassen, die mir in der Lhat höchst unerwünscht wäre, so ist es mir nicht in den Sinn ge kommen, die Achtung gegen den Vicepräsidenten und Refe renten außer Acht lassen zu wollen; ich habe nur den Herrn Referenten ersucht, mich künftig mit derartigen Aeußerungen zu verschonen, weil es sonst leicht möglich sein möchte, daß ich in aufgeregter Gemüthsstimmung die Achtung gegen ihn außer Augen setzen und ihm in derselben Weise antworten würde, wie cs derselbe bereits gegen mich gethan hat. Referent Vicep.räsident v. Criegern: Ich glaube, es würde wohl unzweckmäßig sein, die eingemischten Persönlich keiten zu verfolgen; ich halte mich überaus Gründen der Gerechtigkeit zu der Erklärung verpflichtet, daß es mir nicht in den Sinn gekommen ist, dem Abg. Hepn den Vorwurf zu machen, als beabsichtige er im Lande Aufregung hervorzu bringen. Das weiß ich, daß das seinemconservativen Charak ter fern steht, aber ohne es zu wollen, mußten seine Worte, welche er gestern geäußert und heute wiederholt hat, dahin führen, die Rittergutsbesitzer zu bestimmen, ihre Rechte nicht unbedingt aufzugeben, weil sic aus dieser Aeußerung klarer sehen mußten, daß die Absicht des bäuerlichen Standes dahin geht, die Rittergutsbesitzer, wenn sie ihre Rechte aufgeben, auch factisch nach Kräften von der Landesvertretung auszu schließen. Das lag klar in den Worten des Abg. Hepn. Ob das nun dahin wirken kann, in der Kammer eine andere Mei nung herbeizuführen, 'das muß ich Jedem anheimgeben. Ich sehe übrigens die Sache für geschlossen an. Abg. Lehmann: Da hier der Fall vorlicgt, daß der Herr Referent der Minorität angehört und ich der Majorität, so halte ich es für meine Pflicht, zu erklären, warum dies mei nerseits geschieht. Die practischenBedenken, bieder Herr Re ferent für seine Ansicht geltend gemacht hat, sind gar nicht un erheblich; ich habe sie nicht nur heute, sondern auch beider Besprechung dieser Angelegenheit in der Deputation genü gend gewürdigt. Was sich mit Grund entgegenhalten laßt, haben bereits mehrere Mitglieder der Deputation, die Abgg. Schäffer, Haberkorn und Scheibncr ausgesprochen, und ich mag Sie, meine Herren, nicht mit Wiederholungen behelligen. Meines Orts bestimmt mich aber noch ein anderer Grund, der Ansicht des Herrn Referenten cntgegenzutreten. Es ist unter allen Umständen für Sachwalter gefährlich, bedenklich, ja ich sage unerhört, seiner Partei die Aufgabe erworbener Rechte ohne irgend eine Gegenleistung anzurathen. Ich be trachte mich nun hier als Sachwalter Derjenigen, welche mich zur Vertretung ihrer Rechte hicrhergeschickt haben. Es würde sich mit meiner Stellung als Sachwalter überhaupt und als Mitglied der zweiten Kammer nicht füglich vereinigen lassen, wollte ich die Aufgabe eines Rechtes anrathen, was nicht nur bereits erworben ist, sondern das auch die Staatsregierung durch die Gesetzvorlage der Kammer von Neuem zugestanden hat. Wenn ein solches Anrathen aus politischen Gründen er folgen soll, nun, meine Herren, so überlassen wir dies der er sten Kammer. Ich glaube, mit der Stellung der zweiten Kammer wird es sich nicht füglich vertragen. Ich kann deshalb nur noch die Worte wiederholen, welche Herr Secretair Scheibner bereits gesprochen hat; ich halte ein solches An rathen für einen politischen Fehler, und dessen will ich mich nicht schuldig machen. Abg. Riedel: Ich kann mich kurz fassen, ich werde mit der Majorität der Deputation stimmen. Ich bin -auch der Ansicht, daß ein Recht, welches die Kammern erst kürzlich erlangt haben, von denselben nicht freiwillig aufgegeben wer densoll, ohne nurüberhaupt im Geringsten von derRegierung dazu veranlaßt zu sein, und zwar aus den Gründen, welche von ven Rednern vor mir bereits angeführt worden sind. Allein eine Bemerkung muß ich mir doch noch gegen eine Be merkung des Abg. v. d. Planitz erlauben. Wenn ich denselben recht verstanden habe, so führte er ein Beispiel an, daß das Recht der Initiative in einzelnen Fällen sogar nachtheilig sein könne, und bezog sich dabei auf das Gesetz, die Aufhebung des Lodtenschaugesetzes betreffend. Wenn ich mich aber recht erin nere, so haben die Kammern inBezug aufdieses Gesetz von dem Rechte der Initiative keinen Gebrauch gemacht, sondern es wurde der Entwurf zu diesem Gesetze den Kammern von der Regierung vorgelegt, nachdem allerdings wiederholt Anträge von den Kammern deshalb an die Regierung gebracht wor den waren. Wennerdabei bemerkte, daß es überhaupt zwei felhaft wäre, ob dieses Gesetz auf verfassungsmäßigem Wege
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