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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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purarion die geforderten 500Thalcr Gehüstszulage transito risch bewilligt. Was dort dafür angeführt worben, daß näm lich ein großer Staatsmann den Sparpgrschlgg: viel unbesol dete, nur aus Ehrgefühl arbeitende Beamte aNzustellen, mit der Antwort, diese Art von wohlfeiler Regierung würde bald die theuerstc werden, zurückgewiesen habe, spricht ganz im Gegentheil fü r den diesseitigen Beschluß, der mit seinen Mo tiven unendlich weit von jenem Aeußersten entfernt ist und kaum der rechten Mitte Rechnung trägt. Dem Bericht der ersten Kammer scheint Seite 213 die irrige Meinung unterzuliegen, als ob der etatmäßige Gehalt der ersten Räthe aller Ministerien in 2500 Thaler bestehe. Dies ist nicht der Fall, sondern der höchste Gehalt aller Mi- nisterialrathe ist gleichmäßig 2000 Thaler. Ob nicht Einzelne durch sogenannte Aemtercumulation für einen übertragenen besondern, zu ihrer eigentlichen Wirksamkeit nicht gehörigen, Geschäftszweig besondere Gehalte beziehen, ist aus den, den Namen der Stellbekleider nicht angebenden Etats nicht zu ersehen. Nur die Bewilligung einer vor wohl zehn Jahren in der Florzeit unserer Finanzen vorgekommenen Zulage, welche unter dem Anfuhren, daß außerdem die guten Lei stungen des Betheiligten durch etwaigen Ruf ins Ausland entzogen werden möchten, ist erinnerlich. Die zweite Deputation vermag daher ihrer geehrten Kammer den Beitritt zu obgedachtem Beschlüsse der ersten Kammer nicht zu empfehlen, geht jedoch von der im vorigen Berichte Seite 213 geäußerten Beschränkung des Herrn Vor standes auf höchstens 250 Thaler Vergütung ab, da statt der aus dem Verfügungsfonds einigen Canzleibeamten gewähr ten Unterstützungen angemessen erhöhte Gehalte für dieselben auf den Etat verwilligt worden, dieser Fonds folglich nun nöthigenfalls mehr als vorgedachte Vergütungssumme ohne Zweifel zu tragen vermag, räth demnach bei vorigem Beschluß zu beharren. Präsident 0. Haase: Ich wollte mir eine Anfrage an den Referenten erlauben. Nach dem Schlußantrage heißt es: „Die zweite Deputation vermag daher ihrer geehrten Kammer den Beitritt zu obigem Beschluß der ersten Kammer nicht zu empfehlen rc. rc., räth demnach, bei vorigem Beschlüsse zu beharren." Bleibt es neben diesem Anträge dabei, was be reits auch früher angedeutet ist, daß von dem Herrn Staats minister aus dem Dispositionsfonds nöthigenfalls dem ersten Rathe des Kultusministeriums eine Entschädigung aus dem Dispositionsfonds gegeben werden könne? Referent Abg. Sachße: Das ist keineswegs ausgeschlos sen, vielmehr ist dies im letzten Satze sogar noch erweitert. Die zweite Deputation geht nämlich von der im vorigen Be richte geäußerten Beschränkung des Herrn Vorstandes auf höchstens 250 Thlr. Vergütung ab und fügt als Grund bei, „da statt der aus dem Verfügungsfonds einigen Canzleibeam- len gewahrten Unterstützungen angemessen erhöhte Gehalte für dieselben auf den Etat verwilligt worden, dieser Fonds folglich nun nöthigenfalls mehr als vorgedachte Vergütungs summe ohne Zweifel zu tragen vermag." Sie räth demnach der Kammer an, bei ihrem vorigen Beschlüsse zu verharren, das ist nämlich, bei der AblHnung der postulirten Gehaltser höhung von 500 Lhlr., wenn auch nur transitorisch. Präsident v. Haase: Ich bemerke, es wird im Berichte statt der angezogenen Seite 461 Seite 471 anzuziehen sein. Ich erwarte, ob Jerpapd hierüber das Wort begehre? Vicepräsident v. Criegern: Bereits als der Gegenstand das erste mal zur Berathung kam, habe ich die Ansicht ver- theidigt, die von der der Deputation abweicht, bleibe dabei stehen und werde auch heute gegen die Ansicht der Deputation stimmen. Die Gründe dazu sind schon früher umständlich erörtert worden, und ich habe blos auf einen Punkt noch auf merksam zu machen. Nämlich in dem Berichte Seite 596 wird erwähnt, daß der höchste Gehalt aller Ministerialräthe gleichmäßig 2000 Thaler betrage; diese vollständige Gleich mäßigkeit findet aber nicht statt. In derRegel allerdings hat ein Ministerialrath 2000 Thaler Gehalt, allein, soviel ich weiß, ist auch auf der andern Seite als Regel anzusehen, daß die Specialdirectoren in den einzelnen Ministerien 500 Tha ler Zulage haben und daher die meisten Specialdirectoren einen Gehalt von 2500 Lhalern beziehen. Ich glaube daher, daß die Behauptung auf Seite 596 zu allgemein hingeßellt worden ist. Staatsminister v. Beust: Nach der soeben von dem Herrn Referenten gegebenen Erklärung glaube ich mit Be friedigung annehmen zu können, daß die wohlwollende Ge sinnung, welche das Votum 1>er ersten Kammer in dem frag lichen Punkte herbeigeführt hat, auch für die Berathung der geehrten Deputation leihend gewesen ist; wenn aber Rück sichten auf die wirkliche GeschäftsjthäFgkeit des Betheiligten maaßgebend sind, wennman berücksichtigt, daß der betreffende Beamte in Folge der Vereinigung zweier Ministerien in einer Hand, von denen das eine dem Vorstande gerade in dem gegen wärtigen Augenblicke vollauf zu thun gieb.t, eine sehr erhöhhe Geschäftsthärigkeit entwickeln muß, wenn man zugleich Rück sicht nimmt auf die Verwaltung der bedeutenden Stiftungs gelder bei dem Ministerium, die von demselben Beamten wieder in einer allgemein anerkannten Weise versehen wird, so erlaube ich mir darauf hinzudeuten, daß die Modalität der vorgeschlagenen Bewilligung nicht ganz den Wünschen des Ministeriums entspricht. Es kommt mir hierbei, wie ich nicht läugne, vornehmlich auf eine Anerkennung an, und die geehrte Kammer wird fühlen, daß die Bedeutung einer solchen Aner kennung eine weit höhere für den betreffenden Beamten ist, wenn er sie dem Votum der Kammer verdankt, als wenn es. blos in das Ermessen des Ministers gestellt ist, ihm nach Gutbesinden eine Zulage zu gewähren. Von diesem Stand punkte erlaube ich mir daher den Wunsch der geehrten Kam mer zu empfehlen, doch lieber dem Beschlüsse der ersten Kam mer beizutreten. Zu Unterstützung desselben muß ich noch Zweierleierwahnen. Erstens den Umstand, der bereits von dem Herrn Vicepräsihenten hervorgehoben wurde und der sich ganz so verhalt, wenigstens besteht der Gehalt für mehrere Directoren in sSYUTHalern- Demnächst haste ich noch dar auf aufmerksam.;» machen, daß durch hie damalige Besetzung.
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