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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. n. Kammer. 101. Dresden, am 15. März 1851. Hundert und dritte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 6. März1851. Inhalt: Entschuldigungen. — Urlaubsgesuche. — Vcrathung des Berichts der ersten Deputation über die mittelst asterhöchsten Decrets vom 19. Juli 1850 der Ständeversammlung vorgelegteu Verordnungen vom 7. und 8. Mai 1849, das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit rc. betreffend. — Allgemeine Berathung. — Besondere Bcrathung der §ß. 1—19.— Schluß abstimmung. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr 35 Minuten in Gegen wart des Staatsministers 0. Zschinsky und des Regie- rungscommissars geheimen Kriegsraths v. Abcndroth, sowie in Anwesenheit von 46 Kammermitgliedcrn mit Ver lesung des Protocolls dec letzten Sitzung, welches von den Abgg. v. d. Beeck und Vicepräsident v. Erieg ern mit voll zogen wird. (Nachdem dies geschehen.) Präsident v. Haase: Meine Herren! Es haben sich we gen Unwohlseins die Abgg. Kölz, v. Nostitz und Neidhardt entschuldigen lassen. Auch ist der Abg. Hilbert noch nicht so weit wieder hergestellt, um den Sitzungen beiwohnen zu kön nen. Ein Urlaubsgesuch für heute ist von dem Abg. Wend eingegangen; da aber die zu einem Kammerbeschlusse erforder liche Anzahl von Mitgliedern noch nicht sich eingefunden hat, so werde ich dieFrage über dieses Gesuch einstweilen aussetzen. Zur Registrande ist nichts eingegangen. Ich ersuche nun den Herrn Referenten, uns den auf der heutigen Tagesordnung befindlichen Bericht zu geben. Beschlußfassungen dabei wer den allerdings nicht eher stattsinden können, als bis die be schlußfähige Anzahl der Mitglieder sich eingefunden hat. Uebrigens habe ich diejenigen Herren, die nicht entschuldigt und nicht zugegen sind, soeben durch Kammerboten cinladcn lassen, so bald als möglich sich hier einzustellen. Zugleich bitte ich auch die anwesenden Mitglieder unserer Kummer, besorgt zu sein, daß wir auf diese Weise in unfernBerathungen nicht aufgehalten werden. II. K. (5 Abonnement.) Referent Secretair Sch eibner (nach Vortrag des könig lichen Decrets, sowie der Verordnung vom 7. und 8. Mai sub -4. und 8. und der dazu gehören Motive s. L.-M. I. K. Nr. 6 S. 58 fg.): Der Bericht Ihrer Deputation zerfällt in verschiedene Lheile. Der erste Theil bezieht sich auf die nach trägliche Genehmigung der beiden Verordnungen vom 7. und 8. Mai 1849 und schließt mit dem Anträge: „die Staats regierung wegen der nach §.88 derVerfafsungsurkundeunter nommenen Erlassung der beiden Verordnungen vom 7. und 8. Mai 1849 für vollständig gerechtfertigt zu erklären". Der zweite Theil betrifft den allgemeinen Inhalt der Verordnung vom 7. Mai 1849 und erstreckt sich demnach bis zu dem spe- ciellen Theil des Berichtes, bis zu §. 1. Da beide Eheste sehr genau mit einander zusammenhangen und auch wohl in der Bcratbung nicht von einander getrennt werden können, so erlaube ich mir den Vorschlag zu machen, daß die beiden ersten Theile sofort vorgelcsen werden, worauf sich dann die allge meine Debatte über beide Theile zugleich erstrecken kann. Ob der Herr Präsident damit einverstanden ist, habe ich nun zu erwarten. Präsident v. Haase: Ich halte es allerdings auch für angemessen, die allgemeine Debatte bis zu der Stelle des Be richtes auszusetzen, wo die specielle Beurtheilung des Gesetzes (Seite 605 des Berichtes) eintritt. Es würde demnach der erste Antrag der Deputation Seite604, ebenso wie der zweite Antrag derselben Seite 605 in die allgemeine Debatte fallen. Referent Secretair Sch eibner: Die kn der Ueberschrift bezeichneten Verordnungen vom 7. und vom 8. Mai 1849 sind aus Anlaß und während des damaligen Dresdner Aufstandes von der Staatsregierung auf Grund von §. 88 der Verfassungsurkunde erlassen wor den. Die erste dieser Verordnungen giebt Vorschriften über das Verfahren der Behörden bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit; die zweite setzt die §. 5 des Gesetzes vom 6. September 1834, die Publikation der Gesetze und Verordnungen betreffend, insoweit außer Wirksamkeit, als sie einen früher» Zeitpunkt bestimmt, von welchem an die erster wähnte Verordnung in Kraft treten soll. Beide Verordnungen, von denen die zweite, als nur für einen vorübcrgehendenZweck erlassen, sich vollständig erledigt hat, sind der Standeversammlung zur nachträglichen Geneh migung vorgclegt worden, und es wird daher zunächst die Frage zu beantworten sein: ob die Regierung sich indem §. 88 der Verfassungsurkunde angedeureten Falle befunden, 44
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