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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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desfallsige Uebersicht spätestens bei Ablauf der näch sten Finanzperiode an die Stände gelangen zu lassen. Aus dem an die ersteKammer erstatteten Berichte, worin unter Anderem auch das Ergebniß, welches die neue Berg ordnung auf die finanziellen Verhältnisse des Staates zur Folge haben wird, mit großer Genauigkeit und Klarheit aus einandergesetzt und nachgewiesen worden, geht hervor, daß das Opfer, welches der Staat durch Einführung dieses Gesetzes und insonderheit durch Abminderung der auf dem Bergbau zur Zeit lastenden Abgaben bringt, jäbrlich auf die Summe von 34,057 Thaler ansteigt. Bei der Größe dieses Opfers, welches in Betracht, daß sonst ein großer Theil der wohlthätigsten Bestimmungen die ses Gesetzes nicht ausführbar sein dürfte, sowohl in Erwägung, daß die Bergregalität bei dem richtigen Erkennen ihres Wesens und ihrer Bedeutung weniger als eine Quelle des Staatseinkommens und als ein nutzbares Recht desStaateS, sondern vielmehr als eine Verpflichtung desselben anzuseben ist, die aus dem Bergbau zu erzielende Vermehrung desNatio- nalreichthums zu fördern, gebracht wervcn muß, ist es allerdings unerläßlich, bei diesem Zweige der Verwaltung auf die Vereinfachung der mit solchem verbundenenAnstalten und dadurch, sowieüberhaupt,aufdie möglichst größte Erspar- niß hinzuwirken. Aus diesen in dem Berichte der ersten Kammercntwickelten Gründen sinder daher die unterzeichnete Deputation den vorbemerkten, von der ersten Kammer be schlossenen Antrag, welcher die bereits bei Position 9 des Budgets der ordentlichen Staatseinkünfte gestellten beiden ständischen Anträge erweitert und vervollständigt, völlig ge rechtfertigt und empfiehlt der Kammer, demselben beizutreten. Vicepräsident v. Erregern: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über diesen Lheil des Berichtes und den damit ver bundenen Antrag das Wort begehrt? Wenn dies nicht der Fall, so würde ich noch den Herrn Referenten zu fragen haben, ob er etwas zu bemerken hat. Referent Präsident0. Haase: Ich habe nur Weniges zu bemerken. Es gewinnt allerdings das Ansehen, als ob durch unser» und der ersten Kammer Beschluß, die Annahme des Berggesetzes betreffend, der Staatscasse eine große Summe verloren gehen würde, und allerdings wird auch ein namhafter Verlust, wenigstens in den ersten Jahren, eintreten. Allein man muß auch dagegen wiederum in Aufrechnung bringen, daß der bei uns im Sinken gewesene Bergbau durch das Berggesetz voraussichtlich ungemein gehoben wird, daß dadurch die zeitherige Ausbeute sich erhöhen und demnach unser Nationalreichthum sich mehren wird, daß daher der Staat in Folge dessen indirect auf anderer Seite das Verlorene wieder gewinnt, daß ferner durch die Abminderung der im Staats dienste stehenden Bergbeamten - - indem die Verwaltung der Gruben nunmehro den Revieren selbst überlassen wird, — die Staatsausgabe in diesem Zweige der Verwaltung sich verringert, im Uebrigen aber auch bei erhöhter Ausbeute der Staat wegen des von ihm auszuübenden Erzkaufes einen bedeutenden Vvrtheil ziehen wird. Das Opfer, was der Staat also im Augenblicke bringt, wird nur in den ersten Jahren ansehnlich sein, dasselbe aber in Berücksichtigung der daraus für ihn hervorgehenden Vortheile in Zukunft sich weit geringer gestaltenundausgleichen. Die Einbuße ist vorübergehend, der Vortheil für das Ganze aber bleibend und steigend. Nach allem diesen möchten die aus jener Rücksicht entstehenden Be denken wohl alles Gewicht verlieren. Vicepräsident v. Criegern: Die Deputation schlägt vor, folgendem von der ersten Kammer angenommenen An träge beizutreten: „die hohe Staatsregierung zu er suchen, bei Einführung der neuen Bergordnung in allen Branchen der Bergwerksverwaltung und der damit in Verbindung stehenden Anstal ten aufmöglichsteVereinfachung undErsparniß hinzuwirken und ei ne des fällst geUebersichtspa- testens beiAblaus der nächsten Finanzperiode an die Stände gelangen zu lassen", und ich frage die Kammer: ob sie demselben ihreZustimmung schenkt? — Ein stimmig Ja. Vicepräsident v. Criegern: Ich bitte nunmehr den Herrn Referenten fortzufahren. Referent Präsident v. Haase: Der zweite in der ersten Kammer beschlossene Antrag ist specielleren Inhalts. Er bezweckt, solchen Officianten, die von Privatpersonen, welche sich im Besitz der Bergregalität befinden, aitgestellt sind und durch dieAbgabe derselben außer Brod kommen würden, eine billige Berücksichtigung der Staatsregierung zuzuwenden, analog derjenigen, welche den Verwaltern der Patrimonialgerichte bei Aufhebung der letz- tern nach dem Gesetz vom 23. November 1846 §. 32 Abschnitt 3 in Aussicht gestellt worden ist. Dieser Antrag geht dahin: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, auf Anstel lung von dergleichen Officianten, insoweit dieses Geschäft ihren hauptsächlichen Erwerb begründete, möglichst Bedacht zu nehmen. Auch diesen Antrag findet die unterzeichnete Deputation in den Verhältnissen und in der Billigkeit begründet, daher sie der Kammer anrathet, demselben beizutreten. Abg. Sachße: Ganz analog ist der hier hinsichtlich der Abgabe der Patrimonialgerichte angezogene Fall mit der Ver änderung, welche im Bergbau vorgehen solle, keineswegs; denn durch den Uebergang der Patrimonialgerichte an den Staat werden alle die Stellen, welche zeither bei denselben be setzt waren, erledigt, und der Staat bekommt nun diese Stellen zu besetzen. Er muß also die Männer dafür schaffen, welche die betreffenden Geschäfte verrichten können, er hat blos die richterlichen Beamten zu übernehmen, die Stellen der Actuare, Protocollanten, Coplsten, Expedienten, Aufwärter, und wie sie alle heißen möge«, hat er aber von Neuem zu besetzen; denn er ist nicht verpflichtet, die Personen, welche dieselben bisher versahen, mit zu übernehmen. Darum ist auch in dieser Be-
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