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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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dem gedachten Tage eingehen werden, um die darauf zu fas sende Entschließung, soweit thunlich, durch den Landtagsab schied veröffentlichen zu können, so behalten Se. Königliche Majestät Sich zurZeitvor, über den einige Tage spater zu bewirkenden feierlichen Schluß des Landtags den getreuen Ständen noch besondere Eröffnung zu machen, und verbleiben denselben in Huld und Gnaden stets wohlbeigethan. Dresden, am 14. März 1851. Friedrich August. d. 8.) Richard Freiherr von Friesen. 2. Den Landtagsschluß betreffend. Se. Koni gliche Majestät sind, indem Sieden ge treuen Ständen mittelst Decrets vom gestrigen Tage die wegen Schlusses des gegenwärtigen ordentlichen Landtags gefaßte Entschließung eröffneten, von der Ueberzeugung aus gegangen, daß es möglich sein werde, die der Ständeversamm lung gemachten Regierungsvorlagen bis zu dem bestimmten Termine zu erledigen. Wie nun Allerhöchstdieselben hierbei bereits die Erwartung aussprachen, daß die noch rück ständigen Erklärungen innerhalb der nunmehr definitiv fest gesetzten Frist eingehen würden, so gilt dies namentlich auch von dem den getreuen Ständen wegen einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde noch vorliegenden Gesetzentwürfe. Se. Königliche Majestät sehen daher insbesondere auch über die der Ständeversammlung mittelst Decrets vom 19. Juli 1850 zugegangenen wichtigen Vorlagen, soweit die selben nicht mittelst allerhöchsten Decrets vom 18. vorigen Monats zurückgezogen worden sind, und über die deshalb zwischen beiden Kammern zurAeit nochbestehendeMeinungs- verschiedenheit der verfassungsmäßigen Erklärung der ge treuen Stände bis dahin zuversichtlich entgegen, indem Sie denselben mit Huld und Gnaden wohl beigethan bleiben. Dresden, am 15. März 1851. Friedrich August. (I,. 8.) Richard Freiherr von Friesen. Präsident v. Haase: Bei dem nun nahe bevorstehenden Schluffe des Landtags werden wir von der Bestimmung der Landtagsordnung abgehen, wonach jeder Bericht drei Lage- ausgelegen haben muß. Sowie eine Vorlage eingeht, werden wir sofort zu deren Berathung verschreiten. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident 1). Haase: Ich ersuche den Herrn Secretair, das Urlaubsgesuch des Abg. Kreller vorzutragen. (Dies geschieht.) Meine Herren, das Direktorium trägt großes Bedenken, diesem Gesuche stattzugeben. Nach dessen Ansicht wird über haupt von nun an kein Urlaub mehr gegeben werden können, weil eine Vorlage in diesen Tagen zu erwarten ist, welche er fordert, daß 57 Mitglieder gegenwärtig sind. Mehrere unserer College« sind krank, namentlich die Abgg. Hilbert und Kunz mann, und zwar der Erstere so bedenklich, daß er allem An scheine nach an den noch bevorstehenden Sitzungen ferner nicht wird Antheil nehmen können. Ich erwarte, ob Jemand in Bezug auf diese Angelegenheit das Wort begehre. Da dies nicht geschieht, so frage ich: ob die Kammer der Ansicht des Directoriums beitritt, dem Abg. Kreller den gebetenen Urlaub nicht zu geben? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es wird dem Abg. Kreller von diesem Beschlüsse sofort Nachricht ertheilt werden. Wir gehen über auf den Gegenstand der heutigen Tagesordnung, den anderweiten Bericht der ersten Deputation, die Verschie denheit der Beschlüsse der ersten und zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abg. v. Kuntzsch, uns den Vortrag zu geben. Referent v. Kuntzsch: Die erste Kammer hat in ihrer 73. und 74. abgehaltenen öffentlichen Sitzung bei Berathung des von ihrer ersten De putation erstatteten Berichts über den in der Ueberschrift ge nannten Gesetzentwurf folgende, von denen derzweiten Kam mer abweichende Beschlüsse gefaßt: Bei §. 1 hat die erste Kammer im vierten Satz die Zahl „50" ver tauscht mit „60", so daß der Satz nun also lauten würde: „Die freie Wohnung ist in dieses Minimaleinkom men nicht einzurechnen, das Einkommen von einem Kirchendienst aber nur insoweit, als es die Summe von 60 Thalern übersteigt." Die Deputation empfiehlt Ihnen, hier dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, da die in Frage stehende Ver änderung sine natürliche Folge der Herabsetzung des Mini malgehaltes im zweiten Satze derselben Paragraphe auf 140 Thaler ist. Präsident 0. Haase: Ich erwarte, ob Jemand in Bezug auf den eben vorgetragenen Theil des Berichtes das Wort verlange. Es scheint nicht so. Die Deputatien empfiehlt der Kammer, dem Beschlüsse der ersten Kammer zu der §. 1 bei zutreten, wonach im vierten Satze derselben die daselbst be stimmte Normalsumme von 50 Thalern auf 60 Thaler erhöht werden soll. Wie solchenfalls dieser vierte Satz lauten würde, giebt der Bericht unserer Deputation Seite 63tz an. Ift die Kammer mit der von der ersten Kammer angenom menen und von der Deputation anempfohlenen Veränderung der Zahl 50 in 60 einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent!). Kuntzsch: Bei §. 2 hat die erste Kammer nicht nur die von der zweiten Kammer empfohlene Durchführung des Communalprincips beseitigt, sondern auch die Beschränkung der Collatoren noch mehr, als die zweite Kammer gemildert, im klebrigen jedoch, namentlich in Bezug auf die staffelweise Erhöhung des Einkommens
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