Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
auch hat fallen lassen, sich also mit der zweiten Kammer ge einigt hat. Es wird also hierüber keiner Abstimmung bedür fen, da ich nur dicseMitthcilung zur völligen Abwickelung des Gegenstandes der geehrten Kammer zu machen hatte. Präsident I). Haase: Es würde sonach dabei bewenden. Abg. v. d. Planitz: Es ist noch eine formelle Angelegen heit in Betreff des Budgets zu erledigen. Darf ich um's Wort bitten? Präsident 0. Haase: Ich bitte den Abg. v. d. Planitz, die Tribüne einzunehmcn. RefcrcntAbg. v. d. Planitz: Es wird der geehrten Kam mer erinnerlich sein, daß bei Vorlegung der Postulate für die außerordentlichen Militairbcdürfnisse von der hohen Staats regierung an die Kammer der Antrag gerichtet wurde, die außerordentlichen Bewilligungen für die Armee, welche früher bei dem ordentlichen Budget unter der Position 61 aufgeführt worden, die aber auf den Beschluß beider Kammern in das außerordentliche Budget unter Nr. 15 verwiesen wor den waren, wieder auf das ordentliche Budget zurückzufüh ren. Die Entscheidung der Frage wurde bei Berathung der außerordentlichen Bewilligung von dem Militairetat ausge setzt, indem die Kammer es für geeigneter fand, diesen Umstand bei Zusammenstellung des Budgets noch einmal in Erwägung zu ziehen und zu entscheiden. Die Uebertragung der Position 61 erfolgte damals hauptsächlich aus zwei Gründen: einmal, weil man glaubte, es sei zu hart, der Gegenwart nur einen derartigen Aufwand, der durch außerordentliche Ereignisse hergeführt worden ist, zu übertragen und von den Steuer pflichtigen allein bezahlen zu lassen; zweitens aber aus dem Grunde, weil man hoffte, dadurch das gewöhnliche Budget so zu ermäßigen, daß eine nothwendige Folge davon ein Steuererlaß sein müßte. Dieser letzte und hauptsächlichste Grund ist aber in der Gegenwart weggefallen, wir haben in einer Zeit, wo kriegerische Ereignisse große Lasten und Aus gaben herbeizuführen drohten, die Bewilligung der Steuern ausgesprochen, zwar mit einem Anträge, daß die Regierung nur in außerordentlichen und dringenden Fällen von der Er hebung des fünftcnGewerbesteuertermins und des 12. Pfennigs Grundsteuer Gebrauch machen möge; indessen die Steuer bewilligung ist erfolgt und das ordentliche Einnahmebudget wird sich in Folge der von beiden Kammern getroffenen Be schlüsse auf 7 Millionen 679,302 Khlr. belaufen. Die Aus gabedesordentlichen Budgets ist zusammengestellt, sie wird diese Summe nicht erreichen; cs liegt aber der hohen Staats regierung viel daran, in formeller Beziehung die Ausgabe mit der Einnahme möglichst gleichzustellen, wie dies am Ende Lei der Ausstellung des Budgets immer der Gebrauch zu sein pflegt. In Folge dieses Wunsches Hot sie daher nochmals den Antrag, Position 61 wiederherzustellen, in Anregung ge bracht; diese Position ist aber inmittelst noch um 180,000 Thaler erhöht, welche als Position 15 des außerordentlichen Budgets aufgestellt worden waren. Es sind also im Ganzen 675,000 Thlr., welche durch 3 getheilt die Summe 225,000 Thaler ausmachen, die auf das ordentliche Budget zu über nehmen wären. Auch dies wird jedoch nicht ganz das Saldo Herstellen, cs wird, um diesen Zweck zu erreichen, noch die Er mächtigung an dieDeputation auszusprcchcn sein, dcn Ucber- schuß noch dem Reservefonds, der mit 50,000 Thlr. bewilligt worden ist, hinzuzuschlagen. Es wird das ungefähr, eine vollständige Zusammenstellung hat nicht stattsinden können, da immer noch einzelne Positionen genauer zu bestimmen waren, die Summe von 20,000 Thlr. ausmachen. Die De putationen beider Kammern haben sich heute über diesen Ge genstand im Beisein des Herrn Regierungscommissars be- rathcn, und man ist am Ende zu der übereinstimmenden An sicht gelangt, daß es wohl gut sei, hierin der Staatsregierung nachzugeben und dieAufstellung denWünschenderRegierung gemäß erfolgen zulassen; es istjedochhierzudieGenehmigung der Kammer erforderlich. Bei dieser Gelegenheit wurde aber nochmals der hohen Staatsregierung dringend der Wunsch an das Herz gelegt, die außerordentlichen Steuern, welche wir als solche bezeichnet hatten, wenn sie abgemindert werden könnten, nicht zu erhöhen; eine bestimmte Zusicherung ist von dem Finanzministerium in dieser Beziehung nicht gegeben, aber die feste Versicherung ausgesprochen worden, daß, wenn es nur irgend möglich sein dürfte und die Erträge der in- directen Abgaben, die bis jetzt sich sehr günstig gestaltet haben, es gestatteten, weder von Erhebung des fünften Gewerbsteuer- termines noch des^12. Pfennigs Grundsteuer die Rede sei. So stehen die Sachen; ich habe es aber nunmehr der geehrten Kammer ganz zu überlassen, ob siederAnsichtderDeputation beitritt, daß man, um die gewöhnliche Form zu erhalten, diese Position von dem außerordentlichen Budget auf das ge wöhnliche als Position 61 wieder ausnehme und bei Zu sammenstellung des Budgets das Mehr der Einnahme mit der Ausgabe dadurch ausgleiche, daß man den Ueberschuß dem Reservefonds zuschlägt. Präsident v. Haase: Es handelt sich um Position 15 des außerordentlichen Budgets und zugleich um das ordent liche Budget. Die erwähnten beiden Positionen betreffen die Mehrergebnisse der Verpflegung in den Jahren 1849 und 1850, betragen überhaupt 675,000 Thlr., oder auf die drei Jahre der laufenden Finanzperiode vertheilt, jährlich 225,000 Thaler. Die Kammer hatte beschlossen, diese Summe sollte auf das außerordentliche Budget übertragen werden; allein es ist Seiten der Staatsregierung bemerkt worden, daß da durch Unzuträglichkeiten herbeigeführt werden würden, und daß am Ende doch nur eigentlich die Sache auf eine Rech nungsform selbst hinauslaufe, ohne geradezu im Materiellen ein anderes Ergebniß hervorzubringen. Der Antrag der De putation geht dahin, unter diesen Umständen diese 675,000 Thaler auf das ordentliche Budget zu übernehmen und dabei
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder