Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. M. Kammer. «HA 94. Dresden, am 3. März 1851. Sechsundneunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 26. Februar 1851. Inhalt: Fortsetzung der Berathung des zweiten Berichts der ersten Depu tation über das königl. Decret vom 19. Juli 1850, insoweit sich dasselbe auf den VII. und VIII. Abschnitt des sub^. den Stän den vorgelegten Entwurfes der revidirten Verfassungsurkunde, sowie auf den Entwurf zu einem Gesetze, die Wahl der Land tagsabgeordneten sub 6. bezieht. — Schluß der allgemeinen Berathung über Abschnitt VII. derrevidirtenVerfassungsurkunde und des Wahlgesetzes. — Beschlußfassung, das Verfahren bei Abstimmungen über einzelne Amendements, sowie bei Haupt- und Schlußabstimmungen betr. Präsident 0. Haase eröffnet in Gegenwart des Staats ministers v. Zschinsky, sowie in Anwesenheit von 62 Mit gliedern 10V« Uhr die Sitzung, worauf Secretair Kasten das über die letzte Sitzung verabfaßte Protokoll vorträgt, welches ohne Widerspruch genehmigt und von den Abgg. Müller aus Mühltroff und Riedel mit vollzogen wird. Präsident v. Haase: Es ist seit der letzten Kammer sitzung zur Hauptregistrande nichts eingegangen; wir gehen daher gleich auf die Tagesordnung über, und ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten, als Refe renten des Berichts, die Revision der Verfaffungsurkunde und das Wahlgesetz betreffend, die Rednerbühne einzunehmen. (Staatsminister v. Friesen tritt eip.) Es haben sich zum Sprechen mehrere Abgeordnete ange meldet; sie sind die Abgg. Kölz, Riedel, Unger, v. Zezschwitz, Zimmermann, Secretair Scheibner und Thiermann. Zu nächst hat der Abg. Kölz das Wort. Abg. Kölz: Meine Herren! Nachdem die allgemeine Debatte bereits die gestrige Sitzung in Anspruch genommen hat, werde ich heute, um Ihre Geduld nicht zu ermüden, sehr furz sein, zumal ich ohnehin nach der ganzen Lage der Dinge II. A. (S Abonnement.) erwarten darf, daß eine genauereDarlegung meiner Ansichten über die hier einschlagenden Principfragen gewiß von gar keinem Erfolge begleitet sein würde. Insoweit ich dcmohn- geachtet eine solcheDarlegung vielleicht hie und da namentlich in Betreff der Zusammensetzung der ersten Kammer für wün schenswert!) erachten möchte, so wird sich dazu bei der speciellen Berathung Gelegenheit darbieten, und ich werde diese Ge legenheit dann benutzen. Wenn ich jetzt das Wort ergreife, so geschieht es hauptsächlich in der Absicht, um.zu erklären, daß ich, falls es nach Schluß der speciellen Discussion mit meiner Ueberzeugung irgend vereinbar ist, für das Gesetz stimmen werde, daß ich aber zu dieser Entschließung nicht des halb gekommen bin, weil die Grundsätze und Ansichten, welche dem gegenwärtigen Gesetze unterliegen, wenigstens im Allge meinen mit meinen Grundsätzen und Ansichten überein stimmen, — denn ich erkläre ausdrücklich, daß dies nicht der Fall ist, —daß ich vielmehr hierbei von einerganz andern, und zwar doppelten Rücksicht geleitet werde. Ich bin dazu entschlossen, meine Herren, einmal, weil ich glaube, daß das vorliegende Gesetz dem Gesetze vom Jahr 1831 gegenüber doch noch einige, wenn auch nicht sehr wesentliche Bortheile bietet, mithin immer als ein Fortschritt in der Gesetzgebung betrachtet werden muß, zu einem Mehreren aber, wie jetzt nun einmal die Dinge stehen, schwerlich zu gelangen sein dürfte, und dann, weil ich fürchte, daß, wenn eine Revision des Wahl gesetzes und der einschlagenden Bestimmungen der Verfas- sungsurkunde jetzt nicht zu Stande kommt, eine solche Revision dann sehr lange auf sich warten lassen wird, ja auf ruhigem und besonnenem Wege vielleicht niemals zum Abschlüsse ge langen würde, ein Ereigniß, welches ich, man mag nun sagen, was män wolle, aus mehrfachen Rücksichten im Interesse des Staates als ein höchst beklagenswerthes betrachten müßte. In dieser Ueberzeugung werden und können mich auch weder die früheren, noch die später zu fassenden Beschlüsse der ersten Kammer irre machen, und ich bitte alle Mitglieder der Kam mer, welche in der vorliegenden Frage meine Gesinnung thei- len, an derselben Ansicht unerschütterlich festzuhalten. Jede Kammer hat allerdings ihre eigene freie Entschließung, aber, Vergessen wir dies nicht, sie hat auch ihre eigene Verantwort lichkeit. Wenn ich mich schließlich für das Gesetz aussprechen werde, so geschieht dies, indem ich ausdrücklich auf eine An- fichtBezug nehme, welche der HerrStaatSMinister des Innern 17
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder