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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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über die Vertretung von Stadt und Land, über die Zusa-in-. mensetzung der ersten Kammer u. s. w. Dorthin will,ich auch die statistischen Angaben verweisen, die der Abgeordnete von mir wünschte, weil diese Angaben sich auch nur auf einzelne Punkte beziehen und dort nur gehörig übersehen werden können. Nur Omen Punkt will ich mir erlauben, gleich hier zu berühren. Wenn der Abgeordnete gesagt hat, daß ein Regierungscommissar in einer frühem Sitzung geäußert habe, daß unter 380,000 Steuerpflichtigen 352,000 weniger als 2^ Khaler Steuern zahlten, so Habs.ich darauf zu erwi dern, daß jene Aeußerung sich auf die Gewerb- und Personal steuer bezogen hat, ohne.Rücksicht auf dfe'Grundsteuer, und insofern richtig ist. Jetzt handelt« es. sich aber nicht.darum, den Unangesessenen und solchen,:.die nur Gewerbe- und Per sonalsteuer geben, das Wahlrecht zu nehmen, im Giegentheil, es. handelt sich darum, Denen, die noch keins haben, es zu« geben, das Wahlrecht such auf die Unangesessenen zuexten-, diren. Man darf also nicht, wie der Abg. Haberkorn gestern gethan hat, dje .Sache so darstellen, daß durch die Regierungs vorlage 350M0 Staatsbürger von dem Wahlrechte ausge schlossen werden sollen, sondern vielmehr so, daß durch die Regierungsvorlage 28,000 bis 30,000 Staatsbürger, die das Wahlrecht noch nicht haben, es bekommen sollen. Dadurch gewinnt die Sache ein ganz anderes Ansehen. Doch ich kann hier kürzer sein, weil der Abgeordnete selbst später erklärt hat, daß er für die Regierungsvorlage stimmen wolle, wenn er es auch nur deswegen thun. will, weil er sie mit den sibyllinischen Büchern vergleicht, die immer theuerer wurden, je öfter sie zurückgewiesen wurden. Etwas länger muß ich bei der entgegengesetzten Ansicht verweilen, die am ausführlichsten von dem Abg. v. d. Planitz vertreten worden ist. Ich habe mir den Gedankengang des Abg. v. d. Planitz gestern kurz notirt, weilallerdingsinserner Rede am präcisesten und bestimmtesten sich Alles zusammen gefaßt findet, was von diesem Standpunkte aus gegen die Regierungsvorlage erwähnt worden ist. Die Schlußfolge rungen des geehrten Abgeordneten waren ungefähr diese. Er ging von dem Satze aus, daßjede Aenderung der Verfassungs urkunde an sich schon sehr bedenklich und gefährlich sei, daß sie jedenfals ein Unglück sei, wen» sie nicht ganz dringend nothwendig sei. Er« gab zwar zu, daß man nicht ganz stabil bleiben dürfe, er wies aber darauf hin, daß dies in Sachsen nie der Fall gewesen sei- daß man die Zwischenzeit von 1831 bis 1848 zu vielfachen Fortschritten benutzt hstbe. Er führte ferner an, die sächsische Verfassung von 1831 sei ein Glanzpunkt in Deutschland gewesen, sie habe vielen Re gierungen bewiesen, daß man überhaupt mit Verfassun gen regieren könne, und daher auch manche Vorurtheile, die in Deutschland gegen die Verfassungen bestanden haben, widerlegt. Er fragte daher, warum man sie andern wolle, und fand keine andere Antwort darauf, als: deshalb, weil die Revolution sie angeweht und angeknickt habe; jetzt aber, sagte er, sei die Revolution besiegt, jetzt sei sie vernichtet, folglich falle auch dieser Grund weg-, es genüge also, auf das vorher Bestandene zurückzugehen, nichtaker sei.es mehr nothwendig^ in Folge des Anwehens der Revolution Aenderungen vvrzu-^ nehmen. Schließlich gab er. zwar zu, daß er nicht gegen jede Abänderung sei, hat aher freilich nicht angegeben, für welch e er sein würde, Er hat ferner angeführt, daß die Vorlage der Regierung das ständische.Princip aufgeb.eund sich an das Re präsentativsystemannähere, und aus diesemGrunde hauptsäch lich die Regierungsvorlage verworfen. Ich muß Einiges auf diese Rede antworten, weil ich glaube, wie ich bereits bemerkt habe, daß hier alles Daszusgmmengefaßt ist, was von diesem ,Standpunkte aus-sich gegen die Regierungsvorlage sagen ! läßt, und daher jeine Erwiderung auf diese einzelne Rede zu gleich die Erwiderung arssalle übrigen Redner ist, die sich in j diesem Sinne ausgesprochen«, hüben« Ich glaube, man kann ! nicht« im. Allgemeinen sagen- daß jede Veränderung, der Ver fassung ein Unglück und gefährlich sei; gewiß sind dies nur- 'dieVeränderungen, dieMnmöthig, unüberle-gt und zur unrechten Zeit vorgenommsn werden. Es kommt hiev Alles darauf an, was verändert werden soll, und zu wel cher Zeit es vrränd-ept werden soll. Das Erstere versteht sich eigentlich von selbst;,-es kommt Alles darauf an, was verändert werden soll«. Es würde ein großer Fehler sein, j wenn man in Folge schnellmufgetauchter Theorien, vorüber gehender Zeitansichten oder einzelner Parteiwünsche sofort zu Veränderungen der Verfassung schreiten wollte. Ganz go- wiß dürfen Aenderungen der Verfassung nicht den Bewegun gen im Volksleben voran gehen, sie müssen ihnen nach folgen; sie dürfen nur das in die Verfassung aufnehmen, was bereits thatsächlich in die Verhältnisse des Volkes einge treten ist. Es ist aber auch ganz gewiß wahr, daß sie nicht zu späteintreten dürfen,.und eine eben so große,Gefahr kann, eintreten, wenn derartige, an sich vothwendige Aenderungen zu spät, als wenn sie zu zeitig yorgenommen werden. Eben so viel wie auf das Was? ja, ich möchte sagen, fast noch mehr, kommt auf das Wenn? an. Sehr häufig hat man allerdings Veränderungen, in den Verfassungenworgenommen in Zeiten politischer Bewegung, wo sich, der revolutionaire Geist schon eines großen Theiles desVolkes bemächtigt hatte, und gewiß! man darf sich nicht wundern, wenn Veränderungen, die in solchen Zeiten vorgenommen wurden,nichtzumHeile, sondern zum Unglück ausfchlugen. Es ist eineWahrheit,diemannicht oft genug aussprechen kann, daß Verfassungsänderungen nur Unruhigen Zeiten vvrgenomrnM werden können, niemals in politisch bewegten. Nur in ruhigen Zeiten hat man die volle moralische Macht über die Frage- hat MS» es in der Handj sie so zu beantworten, wie man es für gut, zweckmäßig und, nothwendig hält; diese Wacht verliert man aber sofort in uns ruhigen, in politisch bewegten Zeiten. Es ist gar nicht noth wendig, daß man in solchen Zeiten geradezu unter dem Ein-,, drucke einer aufgeregten Volksmasse berathe, daß gerader zu die Berathung selbst nicht frei sei, aber der Geist dsp Revolution selbst, der politischen Aufregung, die durch
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