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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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MittheilWNgen über die Verhandlungen des Landtags. 13. I Kammer. Dresden, den 27. Januar 1864. Dreizehnte öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 19. Januar 1864. Inhalt: Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung. — Entschuldigung. — Fortgesetzte specielle Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, einige Bestimmungen hinsichtlich der Gerichtsbarkeit über die Stn- direnden zu Freiberg und Tharandt betr., und dessen Annahme gegen eine Stimme. — Verlesung und Genehmigung einer ständischen Schrift, Erhöhung der Staatsdienergehalte betr. Präsident von Friesen eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 5 Minuten in Anwesenheit von 37 Kammermitglie dern und in Gegenwart des Herrn Staatsministers Frei herrn von Friesen und des Herrn königl. Commissars Geh. Finanzrath Freiesleben. und es wird zunächst das über die letzte Sitzung vom Secretär Wimmer nie- dergeschrieLene Protokoll vorgelesen, ohne Widerspruch ge nehmigt und von den Herren Rittergutsbesitzer Rittner und Bürgermeister Müller mitvollzogen. Präsident von Friesen: Bei der Registrande ist seit gestern Nichts eingegangen; Urlaubsgesuche sind nicht eingereicht, nur Herr von Posern entschuldigt sich für heute, da er noch nicht vollständig wieder hergestellt sei; wir können daher sofort zur Tagesordnung übergehen, nämlich zur fortgesetzten Beräthung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, einige Bestimmuügen hinsichtlich der Gerichtsbar keit über die Studirenden zu Freiberg und Tharandt rc. betreffend. 'Der Herr Referent wird in dem Vortrage fortfahren. Referent Kammerherr von Zeh men: Gesetz, einige Bestimmungen hinsichtlich der Gerichtsbarkeit über die Studirenden auf den Akademieen zu Freiberg und Tharandt und der Eingehung civilrechtlicher Ver bindlichkeiten Seiten derselben betreffend. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. re. rc. haben für nöthig befunden, in Bezug I. K. (I. Abonnement.) auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Studi renden auf den Akademieen -zu Freiberg und Tharandt und die Eingehung civilrechtlicher Verbindlichkeiten Seiten derselben einige nähere Bestimmungen zu treffen und verordnen daher, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: I. Akademische Gerichtsbarkeit. Bei der Bergakademie zu Freiberg und der Akademie für Forst- und Landwirthe zu Tharandt werden akade mische Gerichte eingesetzt. Dieselben bestehen und zwar: - u) das bei der Bergakademie zu Freiberg aus 1) einem Mitgliede der Berghauptmannschaft, als Vorsitzenden, 2) dem Director des Bezirksgerichts zu Freiberg oder dessen Stellvertreter, 3) dem Vorstände der städtischen Polizeibehörde daselbst oder dessen Stellvertreter, 4) zwei Professoren der Bergakademie; b) bei der Akademie für Forst-und Landwirthe zu Tharandt aus 1) dem Director der Akademie als Vorsitzenden, 2) dem Vorstande der landwirthschaftlichen Ab- theilung, 3) dem Vorstande des Gerichtsamts zu Tharandt oder dessen Stellvertreter. Die unter a 1 und 4 genannten Mitglieder wer den von dem Finanzministerium bestimmt, auch hat teres sowohl für diese, als für die unter b 1 Genannten die nöthigen Stellvertreter zu bezeichnen, im Vorsitze jedoch wird der unter b 1 genannte DiMor in Behinderungsfällen durch den unter b 2 gMMten Vorstand vertreten. Die Motiven hierzu lauten: Zu §. 1. Die Zusammensetzung der akademischen Gerichte aus den in §. 1 aufgeführten Mitgliedern hat den Zweck: der gerichts- und polizeiobrigkeitlichen Autorität und der dieser entsprechenden Behandlung der vorkommenden Strafsachen die wünschenswerte stete Verbindung mit denjenigen besonderen Rücksichten zu sichern, welche durch die speeifischen Zwecke der betresfenden Bildüngsanstalten und durch den Zusammenhang zwischen dem akademischen Leben und dem akademischen Studrum bedingt sind. 31
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