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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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MittheiMMHn über „d i e B e r h a n d l n' g. s-G?M -8 'P Ä rH't a g s. M2I Dresden, am 5uMärz - -> 1864» '''- -n "-'-Ns, I?. - Wird der- Entwurf' dieserSchrift genehmigt? — Ein stimmig: 'Za. '—' Die Schrift wird noch an die Zweite Kammer äbzugebrn sein zur Vorlesung und Genehmigung. Einundzwanzigste öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 24. Februar 1864. Inhalt: Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung. — Entschuldigungen. — Vortrag und Genehmigung einer ständischen Schrift über das allerhöchste Deeret zu dem Ent- . Wurfe eines Gesetzes, einige Erläuterungen der allgemeinen deutschen Wechselordnung betr. — Fortgesetzte Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Ausübung der Jagd betr., §. 2—13. — Feststellung der Ta gesordnung für die nächste Sitzung. Die Sitzung beginnt Vormittags 11 Uhr 10 Minu ten in Gegenwart der Herren königl. Cvmmissare Geh. Rath Körner und Regierungsrath Eppendorfs, sowie in Anwesenheit von 38 Kammermitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung vom Secretär Wimmer auf genommenen Protokolls. Präsident von Friesen: Findet das eben verlesene Protokoll Genehmigung? — Kein Widerspruch. — Ich ersuche den Herrn Grafen von Solms-Wildenfels und Herrn von Könnerttz um die Mitvollziehung. Advocat von Könneritz: Ich bin sehr gern bereit, das Protokoll zu unterzeichnen; bemerke aber, daß ich der gestrigen Sitzung nicht beigewohnt habe. . Präsident von Friesen: Dann bitte ich Herrn Hofrath vr. Ahrens, dasselbe mit mix zu vollziehen.. . (Dies geschieht.) , Aus der Registrande ist heute Nichts vorzutragen. '— Urlaubsgesuche sind nicht eingegangen. — Zu ent schuldigen habe ich aber Herrn Oberhofpredigervr.LiebNer wegen Amtsgeschäften und HerrnBürgermeisterGottschald wegen fortdauernder Krankheit. Sonst ist Etwas nicht mitzutheilen. Es ist aber der Vortrag einet' ständischen Schrift angemeldet über den Entwurf eines Gesetzes, einige Erläuterungen zur allgemeinen deutschen Wechsel ordnung betreffend. Herr Bürgermeister Müller wird dieselbe vortragen. (Dies geschieht.) I. K. (2. Abonnement.) Wir können nun zur Tagesordnung übergehen, zur fort gesetzten Berathung des'Aerichts der ersten De- PNtd'iön Äb'eft den Gesetzentwurf-, die Aus- ühujNg/de-r 'Jugd's.hetressend.*) Referent ist Herr Bürgermeister. Hennig. - Referent Bürgermeister Hennig: Es kommt §.2 an die Reihe: ' '' ' l:-'- - H. 2..- Dell ' Besitzern won' Häusern und eingefriedigten Gärten steht, auch' wenn dieselben nicht jagdberechtigt sind-j 'zü jeder'^Zeit? die freie Verfügung über die in ihren' Häusern Und -den- dazu' gehörigen Gehöften, sowie in den' eingefviedigteN ' Gärten vorkommenden kleinen Haus-- und'Waldvögel zu; nicht weniger 'dürfen die selben inNÄHalb-ihrer Häustr, Gehöfte und Gärten zu feder Zeit'' alle darin verkommenden Raubthiere tvdten und fangen. Es ist jedoch dabei der Gebrauch von Schießgewehr aller Art verboten. - Die Motiven sagen hierzu Folgendes: '' . i -Zu §. 2-. . Daß bei-der den Besitzern von Häusern und cin- gefrisdigten Gärten, zugestandenen Verfügung über die darin nistenden'kleinen^ Haus- und Waldvögel und über die daselbst vorkommenden Raubthiere der Gebrauch von Schießgewehren verboten worden ist, rechtfertigt sich ohne weitere Auseinandersetzung durch allgemeine Sicherheits und insonderheit feuerpolizeiliche Rücksichten. -Der Bericht bemerkt: -''ch 'Zu §. 2. §.2 flacht von §. 1 insofern eine Ausnahme, als er unter 'gewissen Verhältnissen die kleinen Haus- und Waldvögel, nicht minder Raubthiere von der Jagdzu- hehörigkeitz ausnimmt und das Recht, sie zu fangen und zuWdtcUZdem Besitzer der betreffenden Grundstücke cin- -ränmt/ickuchh wenn derselbe nicht selbst jagdLerechtigt ist; doch soll dabei der Gebrauch des Schießgewehrs ausge schlossen sein. Rach. Erklärung der Herren Regierungs- commiffare sind, unter den hier erwähnten kleineren Vö- *) s. L.M. I. K. S. 293 figg. 52
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