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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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- ° - Mittheilungen ü b er d ie Verh a n d l u n g e n d e ^Landtags. ' I. Kammer. ' ^1- 41» Dresden, am 26. Mai 1864. ' ... ... ' . EinuNdvierzigste öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 13^ Mai 1864. Inhalt: Registrandenvortrag von Nr. 352 bis 355. — Entschuldigung. -7- Fortgesetzte Berathung des zweiten Berichts und Nach berichts der ersten Deputation über das allerhöchste Decret vom 22. Januar 1864, die Entwürfe einer bürgerlichen Pro- ceß-, Concursi- und Gerichtsordnung betr. und zwar die §§. 263, 265, 266, 280, 281, 288, 298, 299, 308, 312, 315, 318, 335, 345, 347, 349, 351, 352, 365, 369, 371, 375, 376, 380, 382, 383 und 385, 393, 405, 446, 449, 455, 466, 469 und 470. ' Die Sitzung beginnt 11 Uhr 14 Minuten in Gegen wart des Herrn Staatsministers vr. von Behr und des Herrn königl. Commissars Geh. Raths vr. Marschner, sowie in Anwesenheit von 34 Kammermitgliedern. Präsident von Friesen: Das Protokoll von der gestrigen Sitzung ist bereits verlesen. — In der Regi- strande befinden sich nur vier Nummern. Der Herr Secretär wird die Güte haben, sie Ihnen pvrzntragen. (Nr. 352.) Protokollextradt der Zweiten Kammer vom 9. Mai 1864, enthaltend den Vortrag der ständischen Schrift über den Gesetzentwurf, die erweiterte Wirksam keit der Altersrentenbank betreffend. Präsident vonFriesen: Die Schrift ist abgegangcn, der Protokollextract kommt daher zu den Acten. (Nr. 353.) Dergleichen Extract von demselben Tage, die Berathung über die Petition des Bergarbeiterver eines zu Brand, Freiberg u. s. .w-, wegen Verbesserung ihrer Lage und Abstellung mehrfacher Uebelstände be treffend. . Präsident von Friesen: Wird vorgeschlagen, an die vierte Deputation abzugeben. (Nr. 354.) Protokollextract der Zweiten^ Kammer vom 10. Mai 1864, einen in geheimer Sitzung behan delten^ Gegenstand betreffend, Präsident.von Friesen: Ist erledigt und kommt zu Len Acten. I. K. (4. Abonnement,) (Nr. 355.) .Das königl. Finanzministerium über sendet mittelst Schreibens vom 23. April 1864 12 Exem plare der Nachweisung über die Betriebsergebnisse der Staats- und Privateisenbahnen im Königreiche Sachsen, auf die Jahre 1861 und 1862, zunächst zur Vertheilung an die Mitglieder der zweiten Deputation der Ersten Kammer. Präsident vonFriesen: Die Exemplare sind zum Theil an die zweite Deputation- abgegeben und sonst ver teilt worden , so weit sie gereicht haben. Urlaubsgesuche sind nicht eingegangen. — Zu ent schuldigen, ist Herr Krafft wegen Krankheit in seiner .Familie für heute und morgen. . - s Etwas Weiteres ist nicht mitzuth eilen, es känn daher zur' Berathung des gestern abgebrochenen Gegenstandes übergegangen werden, zu dem zweiten Berichte und dem Nachberichte (88-1 bis 564) der ersten Depu tation über das allerhöchste Decret vom 22. J.anuar 1864, die Entwürfe einer bürger lichen Prozeßordnung, einer Concursordnung und einer Gerichtsordnung betreffend-*)' Referent Bürgermeister Müller: Wir kommen zu 263. Derselbe lautet: §.263. In der Regel ist die im Rechtsstreite unterliegens Partei zur Erstattung der Proceßkosten an die Gegen partei zu verürtheilen. Dies gilt von den Gebühren und Verlagen der.Advocaten auch in dem Falle, wenn die Gegenpartei ein Advocat ist, welcher selbst den Rechts streit für sich geführt hat. Motiven; Zu §. 263. . Die Frage, ob ein Advocat in-eigener Sache die Erstattung der Proceßkosten verlangen könne, würde früher verschieden beantwortet^ neuerlich aber vom OSerappellationsaerichre bejaht. . .Der Entwurf konnte dieser Ansicht unbedenklich folgen. Der Advocat ist nicht verbunden, in eigener Sache den Proceß selbst zu führen. Üeberträgt er ihn einem anderen Advocaten, so hat der Gegner im, Falle, seiner Verurtheilung diesem die Proceßkosten zu zahlen. Der Advocat aber würde wahrscheinlich fast immer einen Bevollmächtigten be- ' *) s. L.M. I. K. S.'5O7 flgg.,672 flgg., 755 flgg. 123
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