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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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auch in dem Theile des Entwurfs nichtenthalten, dcnwir heute berathen, und ich hatte also keine Veranlassung, für denselben einzutretctt. Indem ich erklärte, für den Ent wurf stimmen zu wollen, habe ich Mit meiner Aeußerung lediglich auf Dasjenige geantwortet, was die geehrteDepu- tation in ihrem Berichte sagt, daß bisher in gewissen Fällen der sogenannte kleine Judeneid abgenommen wor den sei und davon ein Argument nicht hergenvmmen wer den könnt, weil dieser Eid nur ausnahmsweise stattfinde. Das ist allein der Sinn meiner Rede gewesen. Ich bin mit dem Vorredner im Princip gan'z einverstanden, daß dieser wie jener Eid ein Eid und diese wie jene Anrufung Gottes eine Anrufung Gottes sei» und daß es daher an sich wohl richtiger ist, wenn man hierbei keinen Unterschied macht. Referent Bürgermeister Müll er,: Ich Litte ums Wort zur Berichtigung. Der Herr Oberhofprediger wird ge statten, daß ich erst spreche. Ich habe eine Bemerkung entgogenzustcllen dem, was Herr von König soeben gesagt hat. Es ist im Entwürfe allerdings ein Unterschied vor handen. Dadurch wurde die Deputation zunächst auf ihren Vorschlag gebracht, und das, was Herr Bürger meister vr. Koch erwähnte, ist richtig; denn im §. 630 des Entwurfes heißt es am Schluffe: „Für die Eides leistung sind die Vorschriften des 466 flg. maßgebend; doch fällt bei dem Aeugeneide eines Juden die Zuziehung eines Rabbiners oder jüdischen Gelehrten, sowie der zwei Mischen Zeugen und die Anwendung desEhummesch oder der Thora weg." Und so war es auch schon seither; also, meine Herren, wenn die Anwendung des Pentateuch un bedingtes Erforderniß wäre, wenn das ganz dasselbe wäre, was für die Christen die Empvrhebung der drei Finger der rechten Hand bedeutet, wäre es gar nicht möglich, daß schon zeither bei Zeugeneiden dieses Wesentliche., dieses Essentiale wvggefallen wäre, und um so weniger würde auch Unsere hohe Staatsregierung darauf gekommen sein, für die Zukunft diesen Unterschied ferner gelten zu lassen; denn wenn rs auch im Entwurf nicht „großer und kleiner Judeneid" genannt wird, so liefe es doch immeraufDasfelbe hinaus. Obcrhofprebiger vr. Li ebn er: In einem Punkte, den der Herr Referent und der Herr Bürgermeister vr. Koch betont haben, bin ich ganz einverstanden, daß man nämlich cheim Eid nicht nach irdischem Maaße messen und nach der Größe oder Kleinheit des Gegenstandes unter scheiden dürfe. Ich halte eben deswegen den Unterschied zwischen großem und kleinem Eid für eine bedeutende In konsequenz und kann dieselbe meines Orts nur beklagen. Ich weiß freilich, daß die Sache schon alte Praxis ist und daß in früheren Verhandlungen dieselbe schon oft in Schutz genommen worden ist. Dadurch wird eine Altcrirüng in das innere Wesen gebracht. Das führt' aber Nicht dahin, was der Schluß des geehrten Herrn Referenten war, daß nun eben deswegenAlles nach demPositiven Hinliegende weggethan werden müsse. In Beziehung auf dieTendenz, dctt israelitischen Eid seines Eigenthümlichen zu entkleiden, erlaube ich mir noch einige Bemerkungen. Man bedenke überhaupt, daß der jüdische Eid vor der christlichen Obrig keit geleistet doch eigentlich für den Israeliten etwas Fremd artiges und Schweres ist. Bedenken Sie insbesondere,daß der jüdische Eid nach altjüdischem Gebrauch nicht so ge leistet wird, wie wir es von drnJsraeliten verlangen, son dern daß dort der Jude beschworen wird vom Richter: „Ich beschwöre dich, daß du das so und so aussagst,und daß Jener darauf antwortet. Da liegt in unserem Ge brauch eine nicht unbedeutende Veränderung für das jüdische Bewußtsein. Nehmen wir nun den Israeliten auch das noch, daß sie nicht einmal ihr Gesetzbuch haben, worin der alttestaMentliche Gott ihnen sich offenbart hat, so stören wir offenbar zu sehr ihr eigentümliches Bewußtsein. Das ist der innerste allgemeine Grund meiner Opposition. Präsident von Friesen: Herr vonKönig bittetzum dritten Male um das Wort, ich frage, ob es die Kammer gestattet? — Gestattet. OLerappellationsrath vonKönig: Jchwillnurnoch beifügen, daß ich es beinahe für selbstverständlich halte, daß Dasjenige, was hier beschlossen wird, wo zum ersten Male umständlich vom Judeneide die Rede ist, auch bei §. 630 beantragt werde» wird und daß ich mir selbst vom behalte, dies nach Befinden zu thun. Präsident von Friesen: Ich meinerseits will er klären, daß ich in diesen drei Paragraphen bei der Fas sung des Entwurfes stehen bleiben werde und muß ge stehen, daß mich bei aller Anerkennung, die ich den Ab sichten der Deputation auch -Lei dieser Gelegenheit wider fahren lasse, ihre Gründe diesmal nicht befriedigen und die Meinung, daß jene Formalitäten unNöthig, überflüssig, oder unpraktisch seien, mich nicht beruhigen könne, lieber die Frage, was ist unnöthig, was ist überflüssig und un praktisch, haben sich die Ansichten zu allen Zeiten und auch in der allerneuesten Zeit sehr geändert und es sch eint, daß man in der jetzigen Zeit wieder Manches für wesent lich hält, was man vor Jahrzehnten noch für sehr über flüssig hielt. Eben so wenig kann ich finden, daß auf die praktischen Abweichungen vor den Gerichten namentlich in den Städten und sonst ein großes Gewicht zu legen sei. Ich glaube recht gern, daß solche Abweichungen statt gefunden haben; aber das sind eben nur Beweise, daß man die Wichtigkeit der Form- des Eides außer Acht ge lassen hat und, um dem abzuhelfen, will man eben wieder zu der eigentlichen Form .des Eides zurückkehren und ihm seine nothwrndige Heiligkeit nicht entziehen. Ich kenne die heiligen Gebräuche der Bekenner des mosaischen Glau bens sehr wenig oder gar nicht, muß mich also hierbei ganz auf das Urtheil und die Kenntnkß der Staatsregie-
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