zu ! fassen und die folgenden Satzes ganz in Wegfall zu dringen. Die Fassung zum ersten Satze soll also lauten: ' - „Die Abnahme des Eides eines« Juden ge- s ' schicht'nach Ermessen des Gerichtes in Gegen wart eines Rabbiners oder Wischen Gelehrten," Man schlagt also vor, in diesem Satze die Worte: „und zweier vom Gerichte gewählter, unbescholtener jüdischer Mannspersonen als Zeugen" in Wegfall zp. stellen. Ich würde NM «also die erste Frage auf die Fassung der De putation stellen ,und dann weiter fragen , ob die Kammer genehmigt, daß die: übrigen Theile des Paragraphen in Wegfall kommen sollen. Ich frage daher zuerst: ! „ob die Kammer die Fassung der Deputation genehmigt, die also lautet: Die Abnahme des Eides eines Juden ge schieht nach Ermessen des Gerichtes in Gegen- , , ,wart eines Rabbiners oder jüdischen Gelehrten?" Gegen 20 Stimmen ist diese Fassung ab g e lehnt. Es wird unbedenklich sein, nunmehr die Frage auf den ganzen Entwurf zu §. 470 zu stellen. Ich frage da her die Kammer: ' W„ob sie §.470 nach dem Entwürfe der Regie rung annehmen will?" - Einstimmig. j Hiernach scheint cs doch nothwendig, die heutige Sitzung zu schließen, obwohl vielleicht die wenigen Para graphen noch hätten vorgcnommen werden können. 'Ich ersuche daher die Kammer, sich Motgcn Vormittag 10 Uhr wieder zu versammeln, um den noch übrigen Theil des Berichtes zu berathcn. Das Protokoll wird ebenfalls Morgen f vorgelesen werden. (Schluß der Sitzung 3 Uhr 5 Minuten.) Ncdacteur H. Meinhold, »Secretär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner' in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 27. Mai 1864.