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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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MittheililltgeÄ ü b er dre Ä) e r h a rd d l' ü n g e n d e s U a n t a g ' I. Kammer. ' G'.' i. , - . ' 'i '! ' '' >, -" '->-!!' x',,1^ 'i-, ., . .,.. .W 42. , . Dresden, aw 26. MÄ «>--. . - -...— . Zweiundvscrzigste öffentliche Sitzung. der Ersten Kammer Litt 14. MN'i 1864.. !' Inhalt: Äetle'sung Und Genehmigüng des Protokdlls der vorigen Aitzüttg. ,— Entschuldigungen. — Fortgesetzte Berathung des zweiten Berichts und. Nachberichts der ersten Deputation über das allerhöchste Dreret vom 22. Januar 1864, die Entwürfe einer bürgerlichen Proeeß-, -Concurs - uüd Gerichtsordnung betr-. und zwar die §§> 4^3, 500, 52j, 525, 526, 553. -- V ew . lesung und Genehmigung des Protokolls der heutigen'Sihung. Die Sitzung beginnt 10 Uhr 12 Minuten in Gegen wart des Herrn Staatsministers ür. von Behr, des Herrn königl. Commissars Geh. Raths Or. Marschner und in Anwesenheit von 29 Kammermitgliedern. Präsident von Friesen: Zunächst Äirb der Herr Sccretär die Güte. haben, das gestrige Protokoll zu ver lesen. (Secrctär von Egidy verliest das Protokoll.) ' Präsident von Friesen! Wird dies Protokoll ge nehmigt? — Wenn keine Einwendung erfolgt, ist dasselbe als genehmigt anzusehen und ich bitte die Herren Grafen zu Stolberg Md -Freiherr von .Rochow um Mitvollzie- lMg desselben. I . s ' ' (Rachderü dies geschehen.) Aus der Rcgistrande ist heute keine Kummer vorzu tragen. — Urlaubsgesuche liegen auch nicht vor ; um Ent schuldigung bittet jedoch Hert von Beschwitz wegen drin gender Geschäfte für die heutige Sitzung, Herr Superin tendent Dr. Lcchler wegen Änstsgeschäften, Herr Freiherr von Welch für heute wegen Unwohlseins, .Herr Graf Wilding von Königsbrück entschuldigt sich ebenfalls , Herr OMhöfpredigcr dr. Liebner wegen dringender Amts- Mäste. ' . , NÄ>gsMitereä'Dgt Ocht vor, es kaM daher ist der Tagesordnung fortgcsahrcn werden und zwar im Vortrage des- Berichtes*)-- welchen -wir gestern berathen haben. "'s st LM. I,KrTt WS M., 7SSM."- Referent Bürge'rWeister M ü l l öd: Wir beginnen mit M. Derselbe laütÄ: > - , . . §.473. / G, Die Eidesleistung geschieht dadurch, .HM der Schwur pflichtige den ihm vom Richter vorgelesenen Eid wört lich nachspricht. > /r «Lpecielle Ätotiven sfnd nicht gegebtü. Der Plicht sagt hierzu: . . . .. Zu §. 473 ... erklärte der königl. Commisfar auf Anfrage der Depu tation, daß der Richter, welcher den Eid abnimmt, nicht aber ein anderer, Beamter des Gerichtes,, welcher bei der Eidesleistung nicht als Richter fu'ngirf, den Eid selbst vorlesen soll, um die Feierlichkeit des. Eides zu erhöhen. Die Deputation war damit einverstanden. . ... Präfident von Frie s estr Wünscht Jemand zu 8 M das Wort? -n Es wird von keiner-Seite-Etwas erinnert und ich kann daher die FriM stellen! . i - . „ob die Kaininer Nach heU R'ä'the ^ed D'chÄ- tatioN §. 473 Unverändert äNNeyNidNHölle?^ Einstimmig: Ja- -i- , . . Referent Bürgermeister Muller: ch ' ' ' .. ' 500: - l, .a. Das Gericht hat, wenn !8s'der-'AntrcPsMek ver langt, den Beweisgegner' Mr Aufnahme des Bewrises zu laden. Einwendungen des B'eweisgegnerS' Vidsr den vorsorglichen Beweis werden nur insöwckt veskücksichtigt, als sitz offenbar begründet'sind. AußdAeik bleiben sie dem Hauptprocesse Vorbehalten. We- Beweisaufnahme findet auch bei dem Ausbleiben des,Beweisgegners statt. Motiven: . ' Zn 8§. 497 bis 562t. Gioulte Pw-Drdn Tiü XXMI und die Erl. Pn-OrdnuM demselben Titel verstatten chen Beweis zNni ewigen Oedachtnisfo nur rücksichtlich.der Zeu gen und Urkunden-Die Praxis dehnte ihn aus die- Be augenscheinigung «ns und es wurde: nicht ohne . Grund angenommen- dM en auch rücksichtlich!-eines sachverstän digen Gutachtens zulässig sein müsse,- Von Denkmälern hat jedenfalls dasselbe, wie von Urkunden zu-gelten. Wenn gleich die Praxis auf dem durch die Pro ceßordnungeN, ge gebenen Grunde fortbaute, ist sie doch-nicht-zu einem festen Abschlüsse gelangt. Es blieben der:> Zweifel, und Ungewißheiten noch «tünche, welche zw heben dc-r^ Entwurf I. K. (4. Abonnement.) 129
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