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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-06-03
- Titel
- Auszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre 1863. Beilagen I-X.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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906 „ob die Kammer die zu Position 61 gefor derten 2334 Thlr. transitorisch bewilligen will?" Einstimmig Ja. Hiermit wäre dieser Gegenstand beendigt. Zum Schluffe habe ich noch die Kammer einzuladen auf Morgen den 28. Mai Vormittags 11 Uhr zu Vortrag und Bera- thung des Berichts der zweiten Deputation zu Mtheilung 1, des Budgets, den, Bauetat und das königl. Decret vom 26. Januar 1864, den Nachtrag zum Budget, die Posi tionen 85K und 89 k betreffend, und, wenn die Zeit es noch erlaubt, zum Vortrag des schriftlichen Berichts der vierten Deputation über die Petition des Stadtgemeinde- raths zu Lengefeld, das dasige Gerichtshaus betreffend. Nach Erledigung der Tagesordnung hiermit habe ich die geehrte Kammer zu ersuchen, das Protokoll anzuhören, weil die Herren Regierungscommissare heute noch an wesend sind. (Der Vortrag des Protokolls erfolgt durch Secretär Wimmer.) Wird dieses Protokoll genehmigt? — Es wird von keiner Seite Etwas erinnert, ich ersuche also Herrn von Römer und Herrn von Metzsch um die Mitunterschrift. (Geschieht.) Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 37 Minuten.) Beilage I. Auszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfafsung vom Jahre 1863. Vorbemerkung. Die in der Gesetzsammlung vom Jahre 1863 Seite 328 publicirten, nach stehend mit abgedruckten Bundesbeschlüsse vom 27. April 1861 und 23. Januar 1862 haben zur Folge, daß überall, wo in der Bundeskriegsvcrfassung vom „Reservecontingente" die Rede ist, dasselbe mit dem Hauptcontingente zusammenfällt. Damit aber bei größeren Verlusten einzelner Bundes- contingente unverhältnißmäßige Leistungen vermieden werden, soll der Ersatz an Mannschaft für das Heer in einem Kriegsjahre ein halbes Procent der Matrikel nicht übersteigen. §-3. Größere Anstrengungen. Erster Abschnitt. Starke des Bnndesheeres. §. 1. Kriegsmacht, Contingente. Die Kriegsmacht des Bundes ist aus den Kon tingenten aller Bundesstaaten zusammengesetzt. Jedes dieserBundescontingente besteht aus dem Haupt-, dem Reserve- und dem Ersatzcontingent. Die beiden ersteren sind bestimmt, als "Bestandtheile des Bundes heeres in das Feld zu rücken und die Bundesfestungen zu besetzen; das letztere bleibt zur Bildung des dem Heere nachzusendenden Ersatzes im eigenen Staate zurück. Diese Contingente werden nach der im Bundes- beschluffe vom 14. April 1842 festgesetzten Matrikel be rechnet, und tragen für jeden Bundesstaat an streitbarer Mannschaft imHauptcontigent Ein nnd ei,n Sechstel (V«) Proeent im Reservecontingent Ein Drittel (Vs) dieser im E rs a tz c o n t i n g e n t Ein Drittel (Vs) Matrikel §.2. Aufgebot und Ersatz. Das Bundesheer muß in der Stärke, in welcher dasselbe vom Bunde aufgeboten wird, in allen seinen Theilen vollständig gestellt und vollzählig erhalten werden. Größere Anstrengungen müssen durch besondere Bundesbeschlüsse bestimmt werden. Sind solche größere Anstrengungen ausnahmsweise auf Ersuchen des Bundes von einzelnen Bundesstaaten geleistet worden, so sind die dadurch veranlaßten Kosten alsbald nach der Matrikel auszugleichen. K. 4. Streitbare und nicht streitbare Mannschaft. In der Zahl der §. 1 erwähnten Contingente ist nur die streitbare Mannschaft aller Waffengat tungen begriffen. Zur' streitbaren Mannschaft werden gerechnet: die Officiere, Unterofficiere, Gemeine, Spiel- und Zimmer leute, dann die Artilleriefuhrwesens-Soldaten, soweit sie nach §. 10 binzugezählt werden dürfen, — ferner von Musikern höchstens acht bei jedem Bataillone, insofern sie auch als wirkliche Spielleute (d. i. Signalisiert) ver wendet werden können.
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