Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
aus den verfügbaren Cassenbeständen der Erklärung der ge treuen Stande in Huld und Gnaden entgegen. Gegeben zu Dresden, am 6. November 1860. Johann. (L. 8.) Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust. Die Erläuterungen zu Pos. 28 lauten: Pos. 28. Für die Landes-Heil, Straf- und Versorganstalten. Zuwachs 284 Lhlr. transitorisch, Abgang 134 - etatmäßig, Zuwachs 150 - überhaupt, nämlich: Zuw. Abg. Thlr. Thlr. — 17,456 etatmäßig i für das Zucht- und Correc« — 20 transitorisch s tionshaus zu Waldheim, 2,112 — etatmäßigfürdasArbeitshauszu Zwickau, 100 — transitorisch) für die vereinigten Landesan- — 212 etatmäßig s statten zu Hubertusburg, 15,600 — etatmäßig für das Männercorrectkonshaus zu Hohnstein (neues Postulat), 50 - transitorisch ) fürdie Erziehungs-undBesse- — 313 etatmäßig rungsanstalt zu Brauns- dorf, 100 - transitorisch ) für die Erziehungs-und Besse- — 43 etatmäßig rungsanstalt zu Großhen- nersdorf, — 1,950 etatmäßig t für die Jrrenheilanstalt zu — 25 transitorisch) Sonnenstein, 441 -- etatmäßig r für die Jrrenversorganstalt 79 — transitorisch 1 zu Colbitz, 617 — etatmäßig für die Blindenanstalt zu Dresden, 100 — etatmäßig, Erhöhung des Dispositions ¬ quantums von 1,500 Lhalern auf 1,600 Lhaler. I »WM—- y —MIHI -- 150 Lhlr. Zuwachs w. o. Die beruhigende Wahrnehmung, daß das frühere an haltende Steigen.der Zahl der Strafgefangenen einer ent gegengesetzten Richtung gewichen ist und die günstigen Er gebnisse der Strafanstaltsverwaltung bezüglich des Arbeits ertrags lassen hoffen, daß es in der bevorstehenden Finanz periode möglich sein werde, ohne nennenswerthe Erhöhung des Staatszuschuffes die gesteigerten Bedürfnisse, welche im Uebrigen bei Cap. 28 durch die steigende Zahl der Heilung, beziehendlich Versorgung bedürftigen Geisteskranken einer seits und durch die Hülfsstrafanstalt Voigtsberg und die gesonderte Verwaltung der Correctionsanstalt zu Hohnstein hervorgerufen worden, thunlichst auszugleichen. Die mehr als Abrundung des Gesammtpostulats er scheinende Erhöhung um 150 Lhaler ist namentlich zur Deckung eines voraussichtlichen Mehrbedarfs für allgemeine Werwaltungsangelegenheiten dem dazu ausgesetzten Dispo sitionsquantum zugetheilt worden. Die zufolge allerhöchsten Decrets vom 24. December 1857 Nr. 7 (I. Abtheil. 2. Bd. Seite 277 der Landtags acten von 1857/58) bezüglich der Errichtung einer Ver suchsstation füt Epileptischkranke bei dem Landeskranken- Hause zu Hubertusburg ertheilt gewesene Ermächtigung ist auch für die bevorstehende Finanzperkode vorauszusetzen, da' den Umständen nach eine Etatisirung des bezüglichen Auf wandes noch nicht erforderlich scheint. Ferner ist im königlichen Decret vom 10. Mai 1861 (L.M. II. K. S. 3296) den Hauptnachtrag zum Staats budget auf die Jahre 1861/63 betreffend, noch Folgendes enthalten: Nr. 28. Für die Landes-Heil-, Straf- und Versorg-Anstalten. 3,000 Thlr. etatmäßig, 37.667 - transitorisch, 40.667 - überhaupt. Die Erläuterungen hierzu lauten: Zu Pos. 28. Die hier vorkommenden 40,667 Lhaler bestehen in: 3,000 Lhlr. etatmäßig, welche mittelst Decrets vom 6. No vember vorigen Jahres, S. 513 der Landt.- Acten vom Jahre 1860/61 I. Abth. 1. Bd., wegen Erweiterung der Blindenanstalt bean sprucht worden sind und in 37,667 - transitorisch, gemeinjährigem abgerundetem Betrage von 113,000 Thalern Gesammterfor« derniß, welche ebenfalls bereits mittelst beson der» Decrets vom 6. November 1860, S. 509 vorgedachter Landt.-Acten, angekündigt worden sind und in folgende Posten zerfallen, als: 25,000 Lhlr. zu einem Neubaue behufs nöthiger Erweiterung der Räumlichkeiten der Jrrenversorganstalt zu Colbitz; 25,000 - zu Herstellung einer weiteren größe ren Anzahl Jsolirzellen bei dem Arbeitshause zu Zwickau; 50,000 - zu einem Neubaue in Hoheneck zu Herstellung eines Weiberarbeits hauses; 13,000 - zu Herstellung einer Dampfkoch- und Badeeinrichtung bei dem Zucht- Hause in Waldheim. uts. Das allerhöchste Decret Nr. 12 dagegen lautet: Die unter die allgemeinen Landesanstalten (Cap. 28 des Ausgabebudgets) gehörige Blindenanstalt zu Dresden, ur sprünglich nur zur Aufnahme von einigen und sechszig Blinden eingerichtet, ist gegenwärtig bei einer Anzahl von mehr als neunzig Blinden so überfüllt, daß aus Gesund heitsrücksichten eine Verminderung des Cötus dringend wünschenswerth ist, eine weitere Vermehrung desselben so nach völlig unmöglich erscheint. Gleichwohl ist es notorisch, daß noch eine bedeutende Anzahl blinder, bildungsfähiger Kinder im Lande vorhanden sind, welche der Wohlthat, in die Blindenanstalt ausgenommen zu werden, zu ihrem eige nen Wohle, wie im hohen Interesse der versorgungspflich tigen Heimathsgemeinden dringend bedürftig erscheinen, so zwar, daß man annehmen darf, eine durchschnittliche Zahl von 120 bis 130 Blinden müsse Aufnahme finden können, wenn die Landesblkndenanstalt das vorhandene Bedürfnis im Lande befriedigen solle.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder