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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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' Unter alle» Umständen hält, jedoch^ die Majorität der,. Deputation an der begründeten Ucberzeugung fest, daß der Bau einer Eisenbahn von Chemnitz nach Annaberg gesichert werden müsse Md- daß, wenn, diese-.Linie- gegenwärtig vor dem voigtländischen Projekte äußersten Falles zurückzuireten habe, doch kein anderes sächsisches Bahnunternehmen eher in Angriff.genommen .werden könne/als bis die Lipie von Chemnitz nach,Annaberg begonnen und deren Vollendung garantirt sei. Die Beschaffung der, Geldmittel wird , selbst verständlich einer künftigen. Ständever-fammlung -eventuell zur Beschlußfassung unterbreitet werdens;, -aber die -Ent scheidung über den Bqu selbst, kann dann, nicht wiüdep in Frage kommen. , Mit vollem-Rechte hat auch dis Stäätsregierung er kannt, daß die etwaige,Bevorzugung -der vpigtländifchen Linie vor der Chemnitz-Anügberger Bahn nur eine Bevor zugung in Bezug auf die Zeit der Ausführung sei, und die Majorität der Deputation stimmt mit dieser An schauung allenthalben überein. > , Nicht minder ist der Negierung noch darin beizupflich ten, daß dieselbe für die Entscheidung, der Prioritätsfrage einen bestimmten äußersten Termin gestellt wissen will, nach dessen Ablauf, falls bis dahin eine Vereinbarung mit der bayerischen Ostbahngesellschaft wider Erwarten nicht zu Stande gekommen sein sollte, dec Bau einer Eisenbahn von. Chemnitz nach Annaberg nicht weiter zu verschieben wäre. Die. Regierung hat den 31. December dieses Jahres als diesen Termin bezeichnet und man erklärt sich mit dieser Festsetzung einverstanden. Wenn demgemäß die Majorität der Deputation der geehrten Kammer einen besonderen Antrag rücksichllich der eventuellen Priorität des vorliegenden Bahnunrernehmens vor dem Chemnitz-Annaberger Projekte vorzuschlagen sich erlauben wird, so ist es als selbstverständlich nur zu erwäh nen, daß dieser Antrag einen zustimmenden Kammerbeschluß über das Postulat für das Chemnitz-Annaberger Projekt voraussetzt. Die Minorität der Deputation dagegen (die Herren Abg. Seiler, May und Gehe) ist mit diesem Anträge und mit dem ganzen darauf bezüglichen Theile des Berichtes nicht einverstanden, und bezieht sich zur Motivirung ihrer Ansicht auf das unter dem 2. Juli dieses Jahres zu dem Berichte über das, Chemnitz-Annaberger Projekt gegebene Minoritätsgutachten. IV. Faßt nun die gegenwärtige Majorität der Deputation das Ergebniß der vorstehenden Erörterungen zusammen, so ist dieselbe in der Lage, unter den aus dem Inhalte des Berichts sich ergebenden Einschränkungen eine der Negierung zu ertheilende Ermächtigung zu dem Bau der fraglichen Bahnstrecke zu empfehlen. Anlangend den etwaigen Beginn des Baues, so bedarf der auch in der Beilage kk gemachte Vorbehalt, daß bis dahin friedliche Zustände fortdauern, keiner Rechtfertigung. Ebenso ist es selbstverständlich, daß über die Beschaffung der Geldmittel besondere Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen getroffen werden müsse. Enhstch glauben noch die Herren Abgeordneten vr. Hertel und Seiler die Voraussetzung aussprechen zu müssen, daß der etwaige Bau nicht vor Vollendung der Tharandt- Freiberger Bahn begonnen werde, während die übrigen Mit glieder der Majorität, unter Berücksichtigung der hier cin- u. K. (8. Abonnement.) schlagenden besonderen Verhältnisse, von einer^solchsn Vor aussetzung abschen wollen. ! -'Demgemäß empfiehlt die Majorität der Deputation: - n - diViMmmevc-wolle die Ncgiirung ermächtigen, da- fern der Bau einer Eisenbahn von Schwandorf — öder einem anderen geeigneten Punkte der bayerischen Ostbahn zwischsn-Regensburg und Amberg-u- übet Eger stach der sächsischen Grenze zwischen Elster und Asch bis zum 31. DecestMr dieses Jahres vertragsmäßig sicher gestellt . ist Undi.bis dahin friedliche Zustände fortdauern, zur Aus- sHrupg--einer.Eisenbahn yon. einem noch näher zu be stimmenden,, jedoch nicht nördlicher als Herlasgrün, ge logenen'Punkte der sächsisch-bayerischen Stgatseisenbabn bis an die Landesgrenze zwischen Elster und Asch, sür Rechnung der Staatsoasse zu verschreiten, auch, dafern ' sich.-dics als nöthig oder zweckmäßig Herausstellen sollte, den.künftigen Betrieb auf der böhmischen Strecke bis Eger, auf diesseitige Rechnung -u übernehmen; diese Ermächtigung jedoch an die Voraussetzung knüpfen, daß ' 1)über' die Beschaffung der Geldmittel Vereinbarung zwischen Regierung Und Ständen getroffen werde; i 2) daß die Inangriffnahme des Baues nur zu erfolgen habe, wenn, nach dem Ermessen der Regierung, die politischen Verhältnisse einem Bedenken dagegen nicht Raum geben; 3) und daß die sächsischerseits zu wählende Bahnlinie den Städten Treuen, Auerbach und Falkenstein die Benutzung der künftigen Bahn, ohne Erbauung einer Zweigbahn, gestatte. Die Herren Abgeordneten vr. Hertel und Seiler fügen noch die fernere Voraussetzung hinzu: 4) daß der Bau nichr eher zu beginnen habe, als bis die Tharandt-Freibtrger Bahn im Unter- und Ober bau vollständig vollendet sei. , Weiter beantragt sodann die Majorität der Deputation, soweit dieselbe sich für die Chemnitz - Annaberger Bahn ausgesprochen hat — die dortige Minorität hat zu diesem Antrag keine Veranlassung —, die Kammer wolle beschließen: „daß, dafern bis zum 31. December 1861 die vor stehend der Staatsregierung ertheilte Ermächtigung in Wirksamkeit trete, dann der Bau einer Eisenbahn von Chemnitz nach Annaberg, falls dieser beschlossen worden, für die gegenwärtige Finanzperiode zwar sistirt werden, nach Vollendung der voigtländischen Bahn jedoch vor allen anderen Eisenbahnprojecten in Angriff genommen werden und nur die Art und Weise der zu beschaffenden Geldmittel mit einer künftigen Ständeversammlung noch vereinbart werden soll; daß jedoch, dafern die obige Er mächtigung bis zum 31. December 1861 nicht wirksam werden sollte, oder die Inangriffnahme der voigtländischen Bahn bis zur nächsten Finanzperiode sistirt werden könnte, dann die wegen der Chemnitz-Annaberger Bahn gefaßten Beschlüsse, unter den übrigen denselben beigefügten Mo- disicationen, ohne Weiteres zur Ausführung, zu gelangen haben, von dem Bau des vorliegenden Bahnprojectes in der laufenden Finanzperiode aber abzüsehen sei." Die Staatsregierung hat sich ihre Erklärung hierauf allenthalben Vorbehalten. Dafern die Kammer vorstehenden Anträgen beipflichtet, so werden dadurch zugleich die in den verschiedenen oben ."^4
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