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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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Classe I: 113,783 Thlr. 12 Ngr., - ll: 60,357 - 6 - und auf - M: 56,061 - — - auszuwerfen gewesen wäre. Mit Hülfe der vorerwähnten Bestimmung eines Mi- nimalsatzrs für die Berücksichtigungsfähigkeit und einer möglichst strengen Controle der letztem ist es jedoch gelungen, den wirklichen Aufwand auf die nachgenannte, bedeutend geringere Summe zu reduciren. War nun aber auch jene allgemeine Classification der Calamitosen bei dem Ministerium aus dem Grunde nicht zu umgehen, weil sie allein einen, annähernd wenigstens richtigen Maßstab für die Bemessung der Entschädigung aus der Staatskasse darbot, so konnte' man sich doch, als man damit endlich zu Stande war, die aus der Natur der Sache Und aus den gegebenen, vielfach complicirten und schwer zu übersehenden Verhältnissen geflossene Unzuläng lichkeit derselben, wie die gleichzeitige Unmöglichkeit einer befriedigenden Beseitigung der ihr anhängenden Mängel nicht verhehlen. Man hatte daher für das weitere Vorgehen in der Sache eine Einrichtung in das Auge zu fassen, welche die Gefahr, wirklich unterstützungsbedürftige Calamitose bei dem Unterstützungswerke zu übergehen und andere, nicht Bedürftige an demselben zu betheiligen, möglichst ausschloß. Um dies Ziel zu erreichen, bot sich nur der Eine Aus weg dar, daß die bei dem Ministerium vorgenommene Clas sification der Calamitosen nur als Rechnungsunterlage für die Berechnung des Gesammtbetrages der den unterstützungs bedürftigen Betroffenen in den einzelnen Amts- und Stadt bezirken im Ganzen zu verwilligend§n Entschädigung ange sehen, die Vertheilung dieses Gesammtbetrages aber beson deren, in ihren einzelnen Mitgliedern mit den Verhältnissen jedes einzelnen Calamitosen genau bekannten Commissionen übertragen, den Letztem dabei vollständig freies und un abhängiges Ermessen eingcräumt und ihnen dabei nur die Innehaltung der auf Grund der Classification des Ministe riums für jeden einzelnen Bezirk ausgeworfenen Unter- stützungsgesammtbeträge zur Bedingung gemacht wurde. Die Commissionen sind unter Vorsitz der Amtshaupt leute, welche für den Fall von Meinungsverschiedenheiten unter den einzelnen Mitgliedern zugleich mit Decisivstimmen beauftragt waren, in den Städten aus den Stadträthen und von diesen zu wählenden Deputationen der Stadtver ordneten, für die Amtsbezirke aus den Gerichtsamtsleuten, den betreffenden Friedensrichtern und den Vertretern der einzelnen bctheiligren Gemeinden gebildet worden. Für ihre Thätigkeit und das präparatorische Verfahren der einzelnen Behörden — Stadträthe und Gerichtsämter — wurde die, nebst zugehöriger Beilage unter K anliegende Gencralinstruction unter D entworfen*) und bei Hinaus gabe derselben den Behörden zugleich eröffnet, welche von den in den Sckädenwürderungstabellen verzeichneten Cala mitosen das Ministerium bei der, seines Orts vorgenom menen Classification der Erstern als unterstützungsfähig angesehen und in welche Classe dasselbe die Einzelnen mit den gewürderten Schäden versetzt habe, woraus sich sodann auf Grund der von der betreffenden Unterbehörde zunächst vorzunehmenden Aufrechnung der Claffenprocentsätze und Abrechnung der einzelnen Calamitosen bereits zugcflossenen -) S. dieselbe am Ende dieser Nummer. ' Privat- und Staatsunterstühungen der zur Vertheilung in dem betreffenden Bezirke durch die Commission zu verwilli- i gende Gesammtbekrag von selbst ergab. Diese Maßregel hat in der Hauptsache den davon ge hegten Erwartungen entsprochen. Das Ministerium des Innern ist nur in Ausnahmefällen, die in der Hauptsache nur in der Unzulänglichkeit der bewilligt gewesenen Ge- sammtunterstützung ihren Grund gehabt haben, in die Noth- wendigkeit versetzt gewesen, nachträgliche weitere Bewilli gungen eintreten zu lassen. Nach dem Abschlüsse der Rechnung über den Calami- tosenfond für 1858, welcher zum Behuf« der gegenwärtigen Mittheilung und zwar mit dem 31. December vorigen Jah res vorläufig erfolgt ist, der aber, aus den oben schon er wähnten Gründen, als ein definitiv feststehender noch nicht angesehen werden kann, sind bis zu dem gedachten Zrlk punkte auf den mehrgedachten Fond im Ganzen 189,982 Thlr. 11 Ngr. 9 Pf. angewiesen worden. Es verrheilt sich diese Summe mit Thlr. Ngr. Pf. 109,999 28 5 auf den Regierungsbezirk Zwickau, 67,347 19 4 - - - Leipzig, 11,904 24 — - - - Dresden, 730 - - Budissin. 8a. uts. Auf diese Gesammtsumme kommen jedoch zunächst noch 19,653 Thlr. 17 Ngr. 1 Pf., welche an milden Gaben und zwar ohne specielle Bestimmung der Geber über die Verwendung, mit: Thlr. Ngr. Pf. 13,996 13 2 bei dem Ministerium des Innern, 2,444 9 5 bei der Kreisdireclion zu Leipzig, 3,212 24 4 bei der Kreisdirection zu Zwickau 8a. uts. cingegangen und bei Ausschüttung der Staatsunterstützun gen noch nicht verwendet, vor der Letzter» aber, beziehend lich unter Berücksichtigung bei dem Staatsunterstützungs werke, zu verwenden waren, in Abrechnung, so daß sich der bis zum 31. December vorigen Jahres erwachsene Aufwand an directen Unterstützungen, beziehendlich an Vorschußerlassen, auf die Summe von 170,328 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf. reducirt- Außer dieser Summe sind nun aber bis zum 31. De cember vorigen Jahres aus dem fraglichen Calamitosenfond noch einige andere, mit dem Schädenwürderungs- und be ziehendlich dem Unterstützungswerke im Zusammenhangs stehende, respective dadurch verursachte Ausgaben und zwar theils definitive, theils vorschußweise, zu bestreiken gewesen. Dieselben bestehen in folgenden Posten, als in: Thlr. Ngr. Pf. n) 1,391 27 4 Aufwand wegen der Rettungsmaßregeln und beziehendlich Unterstützungen während der Überschwemmung, b) 4,030 für Prämien und Belohnungen nach Maß ¬ gabe des Mandats vom 18. Mai 1831 beziehendlich für Gratifikationen, — mit welchen letztem namentlich diejenigen Beamten zu bedenken waren, deren Thä tigkeit durch die Calamicät und das Un» 5^42H 4 Seitenbetrag.
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