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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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werden, dafür Etwas zu verwilligen. Ich fühle mich des halb veranlaßt, gegen diese Position zu stimmen. Abg. Reiche-Eisen stuck: Wenn ich in dieser Ange legenheit das Wort ergreife, so befinde ich mich allerdings nicht auf demselben Wege, wie der Herr Vorredner. Ich glaube, daß nach den Umstanden das vorliegende Postulat zu demjenigen gehört, was unbedingt bewilligt werden muß, schon nach dem Sprüchworte: „thut, was ihr sollt und sprecht, was ihr wollt". (Heiterkeit.) Es würde hier jeder Widerspruch vergeblich, insbe sondere aber auch gegen die Höhe des Postulats nichts ein zuwenden sein. Wenn ich also auch, obwohl nicht aus Inklination für den Bundestag, gegen die Bewilligung nicht zu sprechen gemeint bin, so habe ich doch eine Frage zu stellen und zwar eine sehr kühne Frage, eine Art Sisy phusarbeit, nämlich ob nicht in einem einzelnen Falle auch die Bundesverwaltungscasse Etwas heraus zu bezahlen habe? Meine Herren, ich muß Sie da allerdings auf einen Schandfleck in der deutschen Geschichte zurückführen, auf die mißlungene Begründung einer deutschen Flotte und deren Herstellung durch freiwillige Liebesgaben. Es war ein freundliches Bild in einer trüben Zeit, als mit großem Enthusiasmus aus allen deutschen Gauen freiwillige Bei trage zu diesem großen Zwecke stossen, zu einem Zwecke, der uns um so wichtiger erscheinen muß, als dessen Erreichung auch dazu gedient hatte, auch dem Ausland gegenüber ein kräftiges Deurschland herzustellen. Das ist nicht geschehen. Es sind die freiwilligen Beiträge, diese großen Summen zu Errichtung der deutschen Flotte, in die deutsche Bundes- verwaltungscasse geflossen und selbst nach Verauctionirung der deutschen Flotte hat man nicht erfahren können, wohin diese Gelder verwendet worden sind und ob man nicht, da der Zweck vereitelt ist, die Pflicht habe, die freiwilligen Gaben den Gebern wiederum zurückzugeben. Ich gebe zu, daß auf direktem Wege einen jeden einzelnen Beitrag zu- rückzugeben, nicht möglich sein könne; Mein, es giebt einen edlen Zweck, der jetzt wieder aufgetaucht ist, der, daß man wenigstens wieder beginnen möge, die deutsche Küsten- vertheidigung durch Kanonenboote, wenn auch nicht sicher zu stellen, so doch zu befördern. Wenn daher nicht von dem politischen Gesichtspunkte aus betrachtet, — ich weiß nicht, ob die sächsische Staatskasse dazu beigetragen habe? — also wenn nicht aus dem politischen Gesichtspunkte, .aber aus dem privatrechtlichen Standpunkte die damaligen Geber den Anspruch nicht haben, ihre etwaige Quote nach Versteigerung dek Flotte zurück erhalten zu können, so ist es doch ein gerechter Wunsch und gewiß im Sinne der damaligen zahlreichen freiwilligen'Geber, daß we nigstens ihre Beiträge wieder zu einem ähnlichen Zwecke verwendet werden. Es ist das nicht allein Pflicht^ son- II. K. (S. Abonnement.) dern Ehrensache der Bundestagsverwaltung, wie im Privatleben, daß, wenn der Zweck nicht erreicht ist oder Überschüsse geblieben sind, dann wenigstens die Geber entweder ihre Beiträge zurückempfangen oder ,in ihrem Sinne solche Beiträge verwendet werden. Ich glaube nicht zu fehlen, wenn ich der Bundescasse gegenüber eine; einzelne Ständeversammlung auch für berechtigt halte, darnach zu fragen und nach Befinden Anträge zu stellen im ^Interesse der Staatsangehörigen ihres Landes. Ich sehe vor der Hand von einem Anträge ab, behalte mir aber einen bestimmten Antrag vor, wenn wir über den Stand der Angelegenheit von Seiten des hohen Ministeriums irgend eine Auskunft erhalten haben werden. Ich habe bereits bei einem früheren .Landtage, wie mehreren älteren Kämmer mitgliedern nach ihren Aeußerungen gegen mich auch bekannt ist, den Herrn Minister der Finanzen interpellirt, ob über jene Beiträge nicht Rechnung abgelegt worden sei und wie damit ferner gebahrt werden soll und erinnere mich wohl, daß der Herr Staatsminister damals erklärt hat, daß zur Zeit, damals, ich glaube im Jahre 1855, keine Rechnung eingegangen sei. Ich wiederhole aber meine damalige An frage und behalte mir, wie erinnert, das Weitere vor. Abg. Riedel: Ich könnte mich eigentlich des Wortes be geben. Der Abg. vr. Heyner hat die Zweifel schon angeregt, die auch mir beigegangen sind. Ich bin auch der Ansicht, daß nach unsrer Gesetzsammlung die Centralgewalt, welche wir im Jahre 1848 eingesetzt haben, noch bestehend ist; allein faktisch ist sie nicht mehr da, sondern sie ist abhanden gekommen und der alte Bundestag ist wieder da. Ich will mich daher auf diese Angelegenheit jetzt nicht weiter einlaffen, es wird dazu vielleicht morgen besondere Gelegenheit geben. Ich will nur erklären, daß ich gegen das Postulat stimmen werde. Abg. v. König: Der Abg. vr. Heyner hat eine An frage an die Juristen in dieser Kammer gerichtet; erschien nämlich in Zweifel zu ziehen, ob der Bundestag rechtlich bestehe. Ich habe allen Grund anzunehmen, daß er recht lich bestehe; denn in der Landtagsordnung, einem Gesetze, welches im Oktober 1857 erlassen worden ist, und zwar mit ständischer Zustimmung, heißt es in §. 37 „daß persön liche Ausfälle gegen den Deutschen Bund und seine Glieder, ebenso wie Ausfälle gegen den Regenten,-die königliche Familie und die Kammern unterlassen werden sollen". Hierin liegt doch jedenfalls schon ein von den Kammern und von sämmtlichen Faktoren der Gesetzgebung ausgesprochenes Anerkenntniß. Richt minder besteht mejneH Missens der §. 89 der Werfassungsurkuyde sm MesenÜiMn poch heute zu Recht , worin es heißt: „In Ausführung der vom Bundestage gefaßten Be schlüsse kann die Regierung düvE die ermangelnde Zustim mung der Stände nicht gehindert wepdeM^ 353
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