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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer, 102. Dresden, Huudertundzweite öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 26. Juni 1861. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Registrandrnvortrag (Nr. 920 und 921). — Fortgesetzte Berathung des Berichts der ersten Deputation über das königliche Decret vom 23. Mai 1861, den Entwurf eines Gesetzes zu Abkürzung und Vereinfachung des bürgerlichen Proceßverfahrens betr. und zwar über die §§. 21 bis mit 37, sowie Annahme des Entwurfs bei na mentlicher Abstimmung. — Berathrmg des Berichts der ersten Deputation über das königliche Decret vom 29. Ja nuar 1861, den Gesetzentwurf, das Jmmobiliarbrandver- stcherungSwesen betr. und zwar Vortrag des allgemeinen Theils des Berichts. — Anhang, den allgemeinen Theil der Motiven zu dem Gesetzentwurf enthaltend. Die Sitzung beginnt Vormittags 9 Uhr 10 Minuten in Gegenwart des Herrn Staatsministcrs vr. v. Behr, des Herrn königl- Kommissars Geh. Rakhs vr. Marsch»er und 64 Kammermitgliedern mit Verlesung des Protokolls durch Secretär Kasten, welches ohne Einwendung ge nehmigt und von den Herren Abgg. Sornitz und Lhü- mer mitvollzogen wird. Vorsitzender Vicepräsident Oehmichen: Wir gehen zum Vortrag aus der Registrande über. Herr Secrerär Kasten wird uns denselben erstatten. (Nr. 920.) Petition der Geschäftsleute Stalllng u. Co. in Dresden und Genossen um Verwendung bei der boh.n Staatsregierung, die Aufhebung der Verordnung vom 29. Sepiember 1859, das Abdecker: von Gebäuden mit Dach, pappe oder Dachfilz betreffend. (S. Reg.-Nr. 870 und 902) Vorsitzender Vicepräsident Oehmichen: Dies, Pe tition hat gewisse Beziehungen zu dem Gesetz, das Brand kassenwesen betreffend, über welches unD heute noch Vortrag erstattet wird; das Dnectorium schlägt demnach der Kam mer vor, die Petition der ersten Deputation zu üb. »weisen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Genehmigt. (Nr. 921) Allerhöchstes Decret an die Stände v> n 24. Juni 1861, eine Verbindung der.westlichen Sw.ts- II K. (7. Abonnement.) am 9. Juli 1861. —7- eisenbahnen mit den bayerischen Ostbahnen betreffend, mit 1 Beilage unter k. k. (Das Decret wird verlesen.) Vorsitzender Vicepräsident Oehmichen: Dieses aller höchste Decret ist zum Druck zu geben und an die zweite Deputation zu überweisen. Ist die Kammer damit einver standen? — Genehmigt. Wir können nunmehr zum ersten Gegenstand der Tagesordnung übergehen, da Etwas weiter nicht vor liegt. Ich ersuche den Herrn Referenten Geheimen Rath vr, Braun, uns Vortrag zu erstatten. Referent vr. Braun: Wir sind bis mit 20 ge kommen und wir würden daher anzufangen haben mit: 21- Der Ausfertigung von Zeugenrotuln und der Publi kation derselben bedarf es nicht, vielmehr sind die Zeugen- protocvste im Original, oder, wenn die Abhörung vor einem flndeyen Gerichte als dem Proceßgerichke geschehe», in He- glaubigkev Abschrift zu den Acten zu bringen. Zu Antretung des Hauptverfahrens ist ein Termin anzuberaumen. ES wird das in der Erl. Proceßordnung zu Lit. XXlX, Z 2, geordnete Hauptverfabren auf zwei Schriften, die Salva- rionsschrift. und die Erceptionsschrift beschränkt, übrigens die zur Einreichung einer jeden derselben bestimmte Nach frist der drei Wochen auf eine Nachfrist von vierzehn Lagen herabgesetzt. Das besage der Erl. Proceßordnung zu Lit. XXIX, §. 3, während siebentäger Frist in sechs Sätzen abzu haltende Verfahren wird auf vier Schriften beschränkt, von denen bei Verlust des betreffenden Schriftsatzes die beiden ersten Schriftsätze ein jeder innerhalb viertägiger, die beiden letzten aber ein jeder innerhalb dreitägiger Frist einzureichen sind. Es beginnt die Frist für den ersten Schriftsatz mit dem zum Verfahren angesetzten Lerminstage, diesen mit eingerechnet, für die späteren Schriftsätze dagegen allemal mit dem Lage nach der Zustellung des gegnerischen Schrift satzes oder der gerichtlichen Benachrichtigung über das Aus bleiben desselben zu laufen. Im Uebrigen bewendet es wegen der Berechnung der Fristen bei den bestehenden ge schlichen Vorschriften. Die Motiven lauten: Zu §. 21. Das Houptverfahren enthält nur eine Zusammenstel lung der ohnedies der richterlichen Beurtheilung unter liegenden Ergebnisse der B-weis- und Gegenbeweisführung. Da jede Partei aus dem Acteninhalte ersieht, was die 453
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