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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Abg. Heyn: Ich wollte mir nur einige Auskunft er bitten; nämlich im Berichte Seite 504 und 505 befindet sich die Angabe, daß den Bezirksgerichten für die Geist lichen zu Bautzen 180, dagegen den in Zwickau und Löbau jedem nur 150 Thaler und in Eibenstock 140 Thaler Re muneration gewährt werden. Wenn nun die Zahl der Ge fangenen in den genannten Städten blos respective ein oder zwei Gefangene mehr beträgt, so scheint mir dieses insofern eine Unbilligkeit zu sein, wenn den Geistlichen zu Bautzen 180 Thaler und dagegen den übrigen respective 150 Thaler und 140 Thaler u. s. w. bezahlt werden sollen. Ich sollte doch meinen, daß blos bei zwei Gefangenen eine Mehr differenz von 30 bis 40 Thalern nicht stattsinden könne. Ich sollte daher glauben, daß das Postulat bei Bautzen recht füglich wohl auch auf 150 Thaler sich reduciren dürfte. Ich bitte den geehrten Herrn Referenten oder den Herrn Staats minister, mir darüber Auskunft zu ertheilen, welche Bewandt- niß es damit hat. Referent vr. Hertel: Ich habe darauf nur zu be merken, daß, wie auch an der betreffenden Stelle des Be richtes gesagt wird, das Postulat nicht so gestellt ist, als ob die aufgeführten Summen an die benannten Ortsgeist lichen unbedingt in der angegebenen Höhe verabreicht wer den sollten. Es ist gesagt, wie viel die Zahl der Gefan genen bei den Bezirksgerichten zeither im Durchschnitt be tragen hat und daß sich der Aufwand dafür etwa, wie angegeben ist, berechne. Es ist also nur das Postulat so gestellt, wie es sich nach den bisherigen Erfahrungen un gefähr beziffern dürfte. Es ist nicht möglich, die Zahl der. Gefangenen bei den einzelnen Bezirksgerichten ganz bestimmt anzugeben. Die Zahl ist manchmal größer, manchmal auch geringer. Es wird daher nothwendiger Weise die Verthei- lung dem Ministerium überlassen werden müssen, zumal, wo es sich blos um Abstufungen von 10—20 Thalern handelt. Abg. v. Schönberg: Ich beklage, daß die geehrte Deputation auf Seite 509 den Antrag gestellt hat, den früheren ständischen Antrag, ein Verzeichniß der Empfänger vorzulegen, wieder zurückzunehmen. Ich glaube, wenn dieses Verzeichniß besteht, wird es den Gemeinden viel leichter werden, Gelder, welche geistlichen Stellen gehören, in Grundstücken anzulegen. Wenn jetzt ein solcher Antrag erfolgt, so glaube ich, wird folgendes Verfahren beobachtet. Das Ministerium giebt an die Leute Landrentenbriefe zurück zum Ankauf von Grundstücken, diese stehen aber nicht pari und die Gemeinde soll dann den Verlust tragen. Es kann aber der Fall eintreten, daß so eine Gemeinde, die mit dem Geistlichen abgelöst und Ablösungspapiere angezahlt hat, das Glück hatte, daß der größte Lheil dieser Papiere aus- gcloost ist; es würde nach dem jetzigen Verfahren die Ge meinde unbedingt hierdurch Verluste hab?n. Wenn das Verzeichniß aber geführt würde, so wird dieser Uebelstand nie eintreten können. Daß es zeitraubend ist, ein solches Verzeichniß zu machen, gebe ich zu; aber so große Schwie rigkeiten hat es doch nicht, denn es ist ein reines Maschinen werk. Ich glaube, daß durch Aufrechthaltung des früheren ständischen Antrages mehr erreicht wird, als wenn die Kam mer den uns von der Deputation gestellten Antrag annimmt. Referent vr. Hertel: Vielleicht trägt es dazu bei, diese Angelegenheit zu erledigen, wenn ich Folgendes bemerke. Die Deputation glaubt, der von dem geehrten Sprecher be absichtigte Zweck ist auch ohne die von ihm gewünschte spe- cielle Rechnungsweise zu erreichen und leichter zu erreichen, als wenn specielle Verzeichnisse der Empfänger geführt wer den, was am vorigen Landtage beantragt worden ist. Es wurde dieser Antrag gestellt, nachdem bereits am vorvorigen Landtage die Bewilligung vorausgegangen war und nach dem das Rechnungswesen darüber mit dem Jahre 1855 an gefangen hatte. Man hatte diesen Umstand bei der Stellung des Antrags nicht speciell im Auge gehabt. Auch konnte man damals nicht voraussehen, daß der Antrag eine so große und umfängliche Arbeit zur Folge haben würde. Jetzt ist die erste Rechnungsvorlegung an die Deputation gelangt. Die Mittheilungcn darüber sind höchst umfäng lich und speciell, wie Jeder, der davon Kenntniß nehmen will, — sie liegen zur Ansicht in der Kanzlei aus — sich überzeugen kann. Es liegt auch in der Natur der Sache, daß bei den vielen Ablösungscapitalien das Rechnungs werk ein sehr umfängliches sein muß. Nun glaubt der geehrte Herr Abgeordnete, es sei ein Nachtheil für irgend ein Lehen darin zu erblicken, wenn nicht sofort aus der Rechnung zu ersehen sei, ob ein für selbiges cingcsandter Landrentenbrief durch Ausloosung herausgekommen sei, weil man nicht wissen könne, ob im Fall etwaiger Rückforde rung ein Landrentenbrief in natura oder statt dessen das infolge der Ausloosung zurückgezahlte volle Capital zurück zugewähren sei. Dem ist aber leicht zu begegnen, denn es sind vollständige Nachrichten beim Cultusministerium dar über vorhanden, welche Landrentenbriefe für jedes Lehen eingesendet worden sind und daraus ist für jedes Lehen spe ciell nachzuweisen, ob die dafür eingesendeten Papiere her ausgekommen und nach dem Nominalwerthe eingelößt worden sind. Da sich das ohne Weiteres ergeben muß, so kann von Bcnachtheiligung eines Lehens oder eines Nutzberechtigten hierbei keine Rede sein. Es kann mithin darin auch kein Grund liegen, darauf zu bestehen, daß die Empfänger der Zinsentschadigungen namhaft gemacht wer^ den. Es könnte das nur den Zweck haben, speciell ersehen zu können, welche Pfarr- oder Schnlstellen diese oder jene Betrage von dem Zuschüsse aus der Staatscasse zu em pfangen haben. Diese Beträge sind aber immer veränder lich, je nach der Ausloosung und würden sich bei jedem Landtag modisiciren, je nachdem eine Ausloosung bei einem Lehen stattgefunden hat oder nicht. Den von dem Abg.
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