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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Referent vr. Hertel: In Beziehung auf die letzte Rede habe ich hinzuzufügen: es ist nicht gegründet, daß das Landesconsistorium die Aufsicht über die Geistlichen hat, ebensowenig ist es gegründet, daß es die geistlichen Stellen besetzt. Das kann weder jetzt Seitens des Landesconsisto- riums stattsinden, noch kann es stattsinden, wenn ein Lan- desconsistorialpräsident gewählt werden würde. Diese Be fugnisse bleiben nach der gegenwärtigen Verfassung zur Competenz des Ministeriums gehörig. Dadurch dürfte sich wohl das in der Hauptsache erledigen. Im Uebrigen hat später nur einer der geehrten Redner gegen das Deputa tionsgutachten sich ausgesprochen, der Abg. v. König. Er machte zur Rechtfertigung dessen, was er anfangs einwen- dele, einen subtilen Unterschied in Bezug auf das Landes consistorium zwischen höchster kirchlicher Behörde und höch ster kirchlicher Auctorität. Es mag dahingestellt bleiben, ob diese Unterscheidung, wenn sie auch begründet wäre, auf die Beurtheilung des Postulates von wesentlichem Einfluß sein könnte. Ich glaube aber, gehört zu haben, daß er früher das Landesconsistorium als höchste kirchliche Behörde be zeichnete und gebe schlüßlich der Kammer anheim, ob sie das Postulat zu bewilligen gedenkt oder nicht. Staatsminister vr. v. Falkenste in: Nur eine einzige Bemerkung! Der Abg. Riedel wird mir, wenn nicht in der Kammer, doch wenigstens vertraulich die Persönlichkeit zu nennen haben, indem es nach seinen Aeußerungen den Anschein hat, als sei das Postulat um einer bestimmten Per sönlichkeit willen gestellt worden. Präsident Haberkorn: Ich habe die Erledigung der Aufforderung dem Abg. Riedel ganz allein anheim zu stellen und richte nach Anleitung des Vorschlages der Deputation die Frage an die Kammer, ob sie das Nachpostula't ableh nen will? Würde die Frage aber verneint, so würde ich eine ausdrückliche Frage auf die Bewilligung richten. Will die Kammer das Nachpostulat bei Pos. 63 ab lehnen?— Es ist diese Frage bejaht gegen 10 Stimmen. Referent vr. Hertel: Zu Pos. 65 sind 4,000 Lhaler jährlich in Beziehung auf die Ertheilung des landwirth- schaftlichen Unterrichts bei der Universität Leipzig postulirt. Die Begutachtung dieses Nachpostulats muß einstwei len ausgesetzt bleiben, bis über die zu Pos. 34 s bei dem Budget des Finanzministeriums beantragte Aufhebung des landwirthschaftlichen Instituts zu Tharandt zugleich Bericht erstattet werden kann. Präsident Haberkorn: Es wird daher die Berathung auszusetzen sein. Referent vr. Hertel: Zu Pos. 66». 15,000 Lhaler jährlich, zu Besoldung der Superintendenten über die hierunter zeither schon bewilligten 13,354 Lhaler Bereits am Landtage 1854/55 forderte die Regierung zu Verbesserung der Stellen der Superintendenten eine Erhöhung des bis dahin mit 11,854 Lhalern aus der Staatscasse gewährten Zuschusses auf 15,000 Lhaler, mit hin um 3,140 Lhaler. - Bei den Verhandlungen in der Zweiten Kammer dar über wurde zwar anerkannt, daß sie im Allgemeinen zu gering besoldet seien, man wendete aber ein, daß theils das Mehrpostulat zu einer wesentlichen Verbesserung nicht aus reiche, theils eine zweckentsprechende Erledigung auch dieser Angelegenheit füglich bis zur Einführung einer neuen Kirchenverfassung verschoben bleiben könne. Landtagsmittheilungen der Zweiten Kammer vom Jahre 1854/55, Seite 843 flg. Da die Erste Kammer aber das Postulat genehmigt hatte, so wurde infolge des Vereinigungsverfahrens zuletzt beschlossen, die bis dahin zu diesem Zwecke verwilligt gewe sene Summe von 11,854 Lhalern um 1,500 Lhaler transitorisch zu erhöhen, wodurch der Zuschuß aus der Staatscasse auf die im vorigen Budget gleichmäßig genehmigten 13,354 Lhaler gebracht wurde. Wenn nun auf gegenwärtigem Landtage eine neue Kirchenverfassung wieder nicht zu Stande kommt, so muß man der Staatsregierung darin beistimmen, daß es Unrecht sein würde, die Verbesserung der Superintendentenbesol dungen länger zu beanstanden. Die Deputation hat sich von den königlichen Commissaren eine specielle Uebersicht der Gehalte der Superintendenten mittheilen lassen. Dar--' nach und vermöge der sonst der Deputation zugegangenen zuverlässigen Notizen erscheinen nur die beiden ersten Super- intendenturen der Städte Dresden und Leipzig, theils weil die damit verbundenen Pfarrämter nicht unerhebliche Ein künfte gewähren, theils weil verschiedene Nebenfunctionen damit vereinigt sind, als gut besoldete. Rechnet man bei den übrigen 35 das ihnen bisher aus der Staatscasse gewährte Fixum für Ephoralarbeiten ein, so repartirt sich auf jede ein durchschnittlicher Gehalt von nicht ganz 1,300 Lhalern. Ohne jenes Fixum, wel ches für Reise- und Expeditionsaufwand gewährt und zum größten Lheile wenigstens in Anspruch genommen wird ergiebt die Durchschnittsberechnung für jede Stelle nur 900 und einige Lhaler. Ein solcher Durchschnittsgehalt ist allerdings zu niedrig für diese sehr wichtigen geistlichen Aemter und es ist darum auch nicht zu verwundern, daß manche befähigte Geistliche lieber ihr einträglicheres Pfarr amt behalten, anstatt eine Superintendentur zu überyehmen. Diesem Zustand abzuhelfen ist eine nicht länger zu verschie bende Pflicht, zumal es auch nothwendig ist, junge Leute von Talent und Beruf durch die Aussicht, bei vorzüglichen Leistungen einst entsprechende Besoldungen erlangen zu können, zur Wahl des theologischen Studiums zu veran lassen. Wenn nun nach der Vorlage 15,000 Lhaler bean sprucht werden, um theils die Gehalte der Superinten-
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